Muss ich Streichen?

Guten Tag,

ich wohne seit ca. 2 Jahren in einer Mietswohnung und werden nun ausziehen, die Frage die ich mir Stelle: „muss ich streichen?“

Hier die beiden entsprechen Passagen aus dem Vertrag: 
http://imgur.com/a/DHnJC

Mein Vater sagt durch den Abschnitt in §11 3 „Die Schönheitsreperaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.“ komplett ungültig… Stimmt dies oder liegt er hier falsch?

Gruß.

Guten Tag,
Hier die beiden entsprechen Passagen aus dem Vertrag: 
http://imgur.com/a/DHnJC

Mein Vater sagt durch den Abschnitt in §11 3 „Die
Schönheitsreperaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.“
komplett ungültig… Stimmt dies oder liegt er hier falsch?

Er liegt falsch:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-18876/miet…

und:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/scho…

Etwas anderes wäre es, wenn die Arbeiten von einer Fachfirma gefordert wären. So ist sie aber gültig

Gruß
Tina

Hallo

Ein Vater sagt durch den Abschnitt in §11 3 „Die Schönheitsreperaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.“ komplett ungültig… Stimmt dies oder liegt er hier falsch?

Damit liegt der Vater komplett daneben > Link

Der Vertragstext ist genauso formuliert, wie ihn sich der BGH wünscht.

Tag auch
Rudi

Danke soweit. Ich ergänze meine Frage: Muss ich in jedem Fall streichen oder muss ich
a) nur die Räume Streichen die bei Einzug frisch gestrichen waren? (war nur einer) und/oder
b) muss ich nur streichen, wenn auch Abnutzungserscheinungen vorhanden sind? und/oder c) habe ich mich an die Jahreszahlen zu halten? (alle 5 Jahre, etc) und/oder
d) wenn der Vermieter es wünscht?

Danke schonmal.

Danke soweit. Ich ergänze meine Frage: Muss ich in jedem Fall streichen oder muss ich 
a) nur die Räume Streichen die bei Einzug frisch gestrichen waren? (war nur einer) und/oder 
b) muss ich nur streichen, wenn auch Abnutzungserscheinungen vorhanden sind? und/oder c) habe ich mich an die Jahreszahlen zu halten? (alle 5 Jahre, etc) und/oder
d) wenn der Vermieter es wünscht?

Danke schonmal.

€: Pardon, falls dies hier mehrmals erscheinen sollte :confused:

Hallo, wenn es im Mietvertrag steht, dass beim Auszug die Wände in den ursprünglichen Zustand gebracht werden müssen, dann sind Sie verpflichtet es zu tun, es muss aber kein Handwerker ran, Sie können es selber machen (wenn Sie es können). So haben wir es auch bei dem Auszug aus einer Mietwohnung getan. 

LG nadeje