muß ich Teilkaskoschaden repaieren lassen?

Hallo zusammen,
mir ist offensichtlich eine Dachpfanne in mein Autodach (und leicht ins Fenster) gefallen. Die Werkstatt hat einen Kostenvoranschlag an die Versicherung geschickt (ca. 1.600€ Schaden).
Die Versicherung will jetzt einen Sachverständigen vorbeischicken. Der Schaden ist def. entstanen; ich überlege nur, ob ich bei einer Eigenbeteiligung von 150€ den Schaden überhaupt regulieren lassen will, weil ich drüber nachdenke, das Auto abwracken zu lassen (BJ 1999, 161.000km).
Würde ich das Geld auch bekommen (ganz rechtlich & legal), wenn ich zugegeben den Schadne nicht reparieren lassen? Ich mein, ich bin ja versichert dagegen…
Vielen Dank für Eure Antwort(en)
Sarah

Würde ich das Geld auch bekommen (ganz rechtlich & legal),
wenn ich zugegeben den Schadne nicht reparieren lassen? Ich
mein, ich bin ja versichert dagegen…

Man kann „nach Kostenvoranschlag“ reparieren lassen. Dann bekommt man den Reparaturpreis ohne MwSt. abzüglich der Selbstbeteiligung.

Hallo,

wieso zahlt nicht die Gebäudehaftpflicht des Hausbesitzers? Bei der Abrechnung über Teilkasko wird nur der Glasschaden gezahlt. Oder war es ein Sturmschaden, dann natürlich auch der Blechschaden.

Gruß Woko

Das war definitiv ein Sturmschaden.
Daß meine KfZ-Versicherung dafür aufkommen muß, steht außer Frage. Ich wüßte nur gerne, ob ich das reparieren lassen MUSS oder mir das Geld auch so zusteht.

Hallo,

dann gilt das, was Nordlicht bereits schrieb.

Gruß Woko