Muss ich Telekom Prüfpauschale bezahlen?

Hallo allerseits!

hab ein Problem mit der Telekom!Vor ca. 4 Wochen bestand ein Problem mit meiner Internetverbindung.Ich rief die Störhotline an und die wollten sich darum kümmern!(Mir wurde am Telefon versichert Kosten kämen auf mich zu wenn der Service Techniker zu mir kommen müsse und dort einen Fehler feststellt!)Ein Paar stunden später funktionierte das Internet wieder!Ein Fehler wurde keiner gefunden und bei mir zu Hause war auch kein Techniker!Ein paar Tage später dasselbe Problem wieder!Ich rief wieder an und mir sagte die nette Beraterin am Telefon das es ein Bekanntes Problem im Verteilerkasten der Telekom ist und gerade behoben würde.5 Stunden später ging das Telefon und der Service Techniker meldete mir das die Leitungen wieder funktionieren!

Nun entdecke ich heute einen Rechnungspunkt über 12,75 €

Sonstige Leistungen des Konzerns Deutsche Telekom
Verrechnungsnummer 560 400 xxx xxx
Arbeitsleistungen im Auftrag des Kunden!

Jetzt bin ich der Meinung ich kann doch nicht Haftbar gemacht werden für eine Störung der Telekom.Die äusserst unfreundliche Dame am Telefon der Rechnungsinformation sagte mir die Prüfpauschale müsse jeder Zahlen der an der Leitung hängt egal obs ein T-Com Problem ist oder nicht!

Bitte um Aufklärung.
Vielen Dank schonmal im vorraus

pliskin

Jetzt bin ich der Meinung ich kann doch nicht Haftbar gemacht
werden für eine Störung der Telekom.

Ohne genaueres zu wissen, sehe ich auch so. Wenn die Telekom 'nen Problem mit ihrem DSLAM (Verteilerkasten) hat, dann ist das nicht Dein Problem.

Die äusserst unfreundliche
Dame am Telefon der Rechnungsinformation sagte mir die
Prüfpauschale müsse jeder Zahlen der an der Leitung hängt egal
obs ein T-Com Problem ist oder nicht!

Was ganz wichtig ist:
Bezahl’ die Rechnung unbedingt, allerdings gekürzt um den strittigen Betrag. Wenn das Geld eingezogen wird, mach den Vorgang schnellstens Rückgängig (da gibt’s Fristen) und überweise dann „manuell“ nochmal den geminderten Betrag. Entzieh’ ihnen sofort die Abbuchungserlaubnis (per Fax mit qualifiziertem Sendebericht und einem Zeugen der sieht wie Du das Fax sendest).

Jetzt bin ich der Meinung ich kann doch nicht Haftbar gemacht
werden für eine Störung der Telekom.

Da hast du vollkommen Recht. Das ist für gewöhnlich auch nicht der Fall. Störungen im Netz der Telekom (geht quasi bis zur 1. Telefonsteckdose) werden kostenfrei behoben. Die Prüfpauschale wird berechnet, wenn der Techniker vom Kunden bestellt wurde, aber kein Telekomfehler feststellbar ist. Beliebte Beispiele: Kunde sagt, Leitung ist kaputt - Techniker sagt Router ist kaputt … Kunde hat Termin vereinbart, ist aber bei Anfahrt nicht vor Ort… Kunde hat Leitungsprüfung vereinbart… es ist aber kein Fehler feststellbar (lt. interner Regelung wird allerdings eigentlich erst ab der 2. „guten“ Prüfung eine Pauschale in Rechnung gestellt.)

Die äusserst unfreundliche
Dame am Telefon der Rechnungsinformation sagte mir die
Prüfpauschale müsse jeder Zahlen der an der Leitung hängt egal
obs ein T-Com Problem ist oder nicht!

Absoluter Blödsinn!!!

Reklamationen macht man übrigens immer schriftlich. Die Rechnungshotline ist nur für Auskünfte und andere Kleinigkeiten.

Entzieh’ ihnen sofort die Abbuchungserlaubnis (per Fax mit
qualifiziertem Sendebericht und einem Zeugen der sieht wie Du
das Fax sendest).

Bei einigen Verträgen (die meisten mit Telefonflatrate) ist das Lastschriftverfahren Vertragsbestandteil. Der Entzug der Einzugsermächtigung wird also abgelehnt… nur so zur Info…

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Die äusserst unfreundliche
Dame am Telefon der Rechnungsinformation sagte mir die
Prüfpauschale müsse jeder Zahlen der an der Leitung hängt egal
obs ein T-Com Problem ist oder nicht!

Absoluter Blödsinn!!!

Reklamationen macht man übrigens immer schriftlich. Die
Rechnungshotline ist nur für Auskünfte und andere
Kleinigkeiten.

Ja hatte dort erstmal nur angerufen um überhaupt mal zu erfahren was es mit dem Punkt auf der Rechnung auf sich hat!Hab nach dem Telefonat noch eine Mail übers Kontaktformular / Beschwerden getätigt.Mal sehen was die Antworten.Der Wunsch meinerseits einen Techniker zu beauftragen gab es übrigens nicht,die Servicehotline hat beim Messen einen Fehler eines Wertes ,glaub Noise Margin, gemessen und hat von sich aus den Techniker informiert.

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Bei einigen Verträgen (die meisten mit Telefonflatrate) ist
das Lastschriftverfahren Vertragsbestandteil. Der Entzug der
Einzugsermächtigung wird also abgelehnt… nur so zur Info…

Sternchen für Dich, denn das wusste ich bisher nicht.

schwachsinn, den entzug der einzugsermächtigung können sie nicht einfach so ablehnen. lass sie doch klagen, aber ablehnen können sie es einfach nicht!

Guten Tag,

schwachsinn, den entzug der einzugsermächtigung können sie
nicht einfach so ablehnen. lass sie doch klagen, aber ablehnen
können sie es einfach nicht!

Mach ich fast jeden Tag… *schulterzuck*

und? dann sag ich das auch meiner bank und da du es wußtest, gehen folgekosten auf deine kappe. selbst die telekom und 1und1 (die diese klausel auch bei den verträgen drin hatten) wagen sich das nicht…

So,ist nun Bewegung reingekommen!

Das sagt die Telekom dazu!

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Gutschrift von 12,78 Euro(Netto) wurde veranlasst. Ihre Lastschrift verringert sich um diesen genannten Betrag.

Bitte zögern Sie auch in Zukunft nicht, bei Fragen, Wünschen oder Anregungen auf uns zuzukommen. Sie erreichen uns auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 33 01000.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Telekom

Leider keine Stellungsnahme wie gefordert aber besser als nichts!

Eine Lastschrift bei der Bank zurückziehen zu lassen und eine Einzugsermächtigung bei einem Vertragspartner zu entziehen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Die Telekom wagt das sehr wohl. Ich arbeite für die Telekom. Und wie gesagt: Ich mach das fast jeden Tag!

Liebe Grüße
Ishtari

eija, bis jetzt hab ich die einzugsermächtigung immer entzogen wenn die telekom zicket und auch alles zurück gehen lassen, wenn sie ohne diese abgebucht haben. (aber ich „darf“ auch nicht mehr bei den normalen callcentern anrufen, ich soll mich immer direkt beim sonderteam melden :wink: )

Eine Lastschrift bei der Bank zurückziehen zu lassen und eine Einzugsermächtigung bei einem Vertragspartner zu entziehen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Nein, das ist es nicht.
Eine Einzugsermächtigung ist eine Erlaubnis, von deinem Konto abzubuchen. Die kann ich jederzeit widerrufen, und zwar bei der Bank.
Wenn ich denen sage, die Telekom darf nicht mehr abbuchen, war’s das.

Dann kann sich die Telekom auf den Kopf stellen und mit den Füßen die Marseillaise klatschen - es gibt kein Geld mehr. Falls doch, kann man die Bank haftbar machen.

lg, mabuse

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Den Entzug einer Einzugserlaubnis kann niemand „ablehnen“. Das geht ebenso wenig, wie man ein „Hausverbot“ ablehnen kann. Da gibt es nämlich gesetzlich was auf’s Mützchen! Wenn etwas nicht passt, dann kündige ich den Widerspruch an. Wird die Sache nicht okay gebracht, dann klick’s am Knöpfchen und das Geld ist wieder bei mir. Die Kosten kann sich der Abbucher (da der Widerspruch angekündigt wurde) in die Haare schmieren. Man hat 6 Wochen Zeit zur Rückgabe einer Lastschrift, also keine Panik und erst mal mit Rückgabe drohen! Das wirkt meistens!