Muss ich Termine für die Arbeit absagen?

Hallo,

meine Chefin hat mir heute eröffnet dass ich Vertretungsstunden bekommen soll (1 1/2 pro Woche).
Diese soll ich dann wenn jemand krank wird leisten. So weit so gut. Ich versucht ihr dann zu erklären, dass ich dem gern nachkomme, aber nur wenn ich zu den Zeiten keinerlei private Termine habe. 
Sie ist nun der Meinung ich müsste jeden privaten Termin (bis auf Facharztbesuche) für die Arbeit absagen. Meine Frage ist nun: Muss ich das wirklich oder geht mein Privatleben (wie ich hoffe) vor?

Hallo

meine Chefin hat mir heute eröffnet dass ich
Vertretungsstunden bekommen soll (1 1/2 pro Woche).

Als was? Um was für eine Tätigkeit handelt es sich?
Bist du angestellt, verbeamtet freiberuflich?

Was steht in einem evtl vorhandenen Vertrag bzgl. Mehrarbeit?

Gruß
Wawi

Hallo,

also für mich hört sich das an, dass Du beamtet bist, also zum Beispiel Lehrer/in.

Dann hast Du schlechte Karten und musst das wohl mit machen. Zwar gibt es auch im Beamtenrecht Grenzen, aber die sind wesentlich niedriger, als anderswo.

In der privaten Wirtschaft sieht das anders aus. Da ist es eine Frage des Arbeitsvertrages, des Tarifvertrages und der Arbeitsgesetze. Das kann man mit diesen Informationen natürlich nicht beurteilen.

Informiere Dich bei der Arbeitnehmervertretung oder eben dem Beamtenbund…

Gruß

Hallo

das

also für mich hört sich das an, dass Du beamtet bist, also zum
Beispiel Lehrer/in.

hört sich auch nur so an. Mit Sicherheit lässt es sich nicht sagen.
Es gibt mehr Lehrer als du glaubst mit einem Arbeitsvertrag oder auf Honorarbasis.

Dann hast Du schlechte Karten und musst das wohl mit machen.
Zwar gibt es auch im Beamtenrecht Grenzen, aber die sind
wesentlich niedriger, als anderswo.

Als Beamter ja.

In der privaten Wirtschaft sieht das anders aus. Da ist es
eine Frage des Arbeitsvertrages, des Tarifvertrages und der
Arbeitsgesetze. Das kann man mit diesen Informationen
natürlich nicht beurteilen.

Es gibt - wie gesagt - auch Lehrer mit Arbeitsvertrag

Informiere Dich bei der Arbeitnehmervertretung oder eben dem
Beamtenbund…

Das ist immerhin richtig.

Gruß
Wawi

Hi

Hallo,

meine Chefin hat mir heute eröffnet dass ich
Vertretungsstunden bekommen soll (1 1/2 pro Woche).
Diese soll ich dann wenn jemand krank wird leisten. So weit so
gut. Ich versucht ihr dann zu erklären, dass ich dem gern
nachkomme, aber nur wenn ich zu den Zeiten keinerlei private
Termine habe. 

Bist du Vollzeit beschäftigt? Falls Teilzeit, in welchem Rahmen?

Wie soll sich die zeitliche Gestaltung der Vertretungsstunden auf die Gesamtarbeitszeit auswirken? In welcher wöchentl. Rahmenzeit kann es zu den Vertretungsstunden kommen?
Können / werden die angenommenen Zeiten für die Vertretung angesammelt (also eine Woche nichts und in der nächsten Woche dafür 3 Stunden?)

Sie ist nun der Meinung ich müsste jeden privaten Termin (bis
auf Facharztbesuche) für die Arbeit absagen. Meine Frage ist
nun: Muss ich das wirklich oder geht mein Privatleben (wie ich
hoffe) vor?

Ich kann mir mehrere Konstellationen vorstellen, in denen die Pflicht zur Mehrarbeit aufgrund von Vertetungen Vorrang vor dem Privatleben hat - vor allem bei der genannten Größenordnung von max 90 Minunten die Woche.

Gruß Georg

Hallo,
kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt ?

Wenn man Führungskräfte vertritt, z.b. bei Urlaub der Person, dann bekommt man für die Zeit ein Vertretungs-Gehalt. denn der Chef verdient ja meistens mehr und mit Übernahme der Vertretung hat man ja auch mehr Verantwortung.

Sollte jetzt jemand krank werden, dann werden i.d.R. die Kollegen die Arbeit mitmachen oder sie bleibt halt liegen. Da Du ja selbst Deine „normale“ Arbeit zu erledigen hast, musst Du ja entscheiden, wann Du die arbeit des „Kranken“ machen sollst. Wie Du eine Person, die X Stunden pro Woche arbeitet mit 1,5 Stunden pro Woche vertreten sollst, da hab ich keine Idee.

Das mit den Terminen ist m.M.n. nicht richtig, vor allem wie sollst Du planen, weil Du ja nicht weisst, wer wann wie lange ausfällt und letztlich für welchen Zeitraum ?

SPANNEND: gaanz anders ?
Hallo Jürgen,

das mit dem Vertretungs-Gehalt musst mir genauer erklären. In welchem Gesetz (Verordnung odgl.) steht das, oder in welchem Urteil.

Ich bin gespannt.

LG MrMOON

Bereitschaftsdienst

meine Chefin hat mir heute eröffnet dass ich
Vertretungsstunden bekommen soll (1 1/2 pro Woche).
Diese soll ich dann wenn jemand krank wird leisten.

Sie ist nun der Meinung ich müsste jeden privaten Termin (bis
auf Facharztbesuche) für die Arbeit absagen. Meine Frage ist
nun: Muss ich das wirklich oder geht mein Privatleben (wie ich
hoffe) vor?

Das klingt für mich eher wie ein dauerhafter Bereitschaftsdienst. Das heißt, der Arbeitnehmer soll sich in seiner Freizeit stets dafür bereit halten, auf Abruf Vertretungsweise Dienst zu leisten.

Das gibt es. Dann muss aber die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer dafür bereit hält, extra vergütet werden. Außerdem darf eine solche Bereitschaft nicht ständig gelten. Einseitig angeordnet werden darf so etwas in der Regel auch nicht einfach zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

http://www.juraforum.de/lexikon/bereitschaftsdienst

Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Freizeit und vor allem diese frei gestalten zu können. Wenn man ständig damit rechnen muss, in seiner Freizeit für einen ausgefallen Kollegen einspringen zu müssen ist das keine Freizeit. Daher legt der Gesetzgeber strenge Hürden an die Bereitschaft.

Hallo,

ääähm ohh das steht in keinem Gesetz *schäm*

Möglicherweise Teil eines Tarifvertrags ?
Weiß nur, dass es bei uns im Betrieb sowas gibt.

Sorry

Gruß

Jürgen