Muss ich teure Badartikel kaufen?

Hallo,

habe mal eine Frage zu einem Kaufvertrag bezüglich einer Eigentumswohnung. Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft, welche gerade fertig gestellt wird. Der Kaufvertrag bezieht sich auf eine Schlüsselfertige Wohnung, was heisst, ich habe ein „Standard“ Bad schon im Kaufpreis enthalten. Nu möchte ich aber nicht die Standard Artikel (WC, Waschtisch, Wanne u.s.w.), sondern Artikel von anderen Herstellern bzw. anderen Serien. Dies ist eigentlich auch kein Problem aber die Sanitärfirma, die in diesem Haus den Auftrag vom Bauträger erhalten hat, hat m.E. unverschämt Preise bezüglich der Artikel und ich sehe nicht ein der Firma hunderte von Euro mehr in die Tasche zu stecken. Ich kann die gleichen Artikel auch über ein Onlinehändler zu ca. 30-40% günstiger kaufen aber die Sanitärfirma macht da nicht mit und will mir die Sachen nicht einbauen. Nu die Frage: Hat er hierzu das Recht?
Das er für die Artikel keine Garantie übernehmen kann/muss/soll ist mir ja klar aber ich finde er müsste Sie zumindest einbauen. Immerhin habe ich den Einbau von WC u.s.w. ja auch schon bezahlt.

Danke
Gruß
Michael

Hallo,
tja, mit diesen Schlüsselfertig-Käufen ist es immer so eine Sache.
Grundsätzlich sieht es so aus, dass im Kaufvertrag eine bestimmte Ausstattung vorgesehen ist. Extras oder etwas anderes kann man zwar immer bekommen, aber es kostet halt immer extra. Auch wenn die gewünschte Ausstattung qualitativ sogar schlechter und somit billiger ist, als das ursprüngliche. Das liegt daran, dass die Baufirma mit allen anderen Handwerkern (Installation, Tapezieren etc.) meistens vereinbart, dass z.B. in allen Häusern/Wohnungen der gleiche Teppich, die gleiche Tapete, die gleiche Bad-Ausstattung etc. verbaut wird um die Preise möglichst niedrig zu halten. Und jeder Extrawunsch stört die Gesamtkalkulation, logisch.
Die beteiligten Firmen verdienen dementsprechend auch nicht gerade üppig an diesen (Groß)Aufträgen der Bauträger, führen sie zwar aus, aber auch nur, um wenigstens mit plus/minus NULL weiter existieren zu können. Na ja, und dann kommt der Käufer X und der Käufer Y und möchte gern nachträglich eine andere Ausstattung im Bad haben.
„Schön“ denkt sich der Installateur, „dann soll er mir bitte einen vernünftigen Preis zahlen“, und der ist nicht etwa überteuert, sondern durchaus reell. Denn der „kleine“ Handwerker hat eine Firma, beschäftigt Leute, muß eine Werkstatt und Fahrzeug(e) haben, Strom bezahlen, Lagerhaltung, Steuern und Versicherung etc., etc…
Der Onlinehändler hat 90 - 95 % dieser Kosten NICHT und kann deshalb seine Waren zu ziemlich „günstigen“ Preisen anbieten. ABER: Leider baut er sie nicht ein.
Und das ist der Knackpunkt: Der Installateur denkt sich (zu Recht), „warum soll ich den Kram einbauen, evtl. für Schäden haften usw., wenn ich daran nichts verdiene???“ Man kann es ihm nicht verdenken.
Daher würde ich sagen: Es ist sein gutes Recht zu sagen: „Entweder bei mir kaufen und ich baue es auch ein, oder woanders kaufen und selbst einbauen“
So ist das eben im Leben.
Ach ja, wenn Du mal Hunger auf eine Pizza hast, nimmst Du ja auch nicht die gefrorene von Dr. Oet*** mit in die Pizzeria und sagst dem Mann hinter der Theke : „Schieb mir die mal bitte in den Ofen“, oder ?
Gruß,
Frank Scholtysek
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http://www.immo-X-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
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Sachen nicht einbauen. Nu die Frage: Hat er hierzu das Recht?

Ja.

Es sollte möglich sein, dieses Gewerk, wenn es nicht schon geleistet wurde, aus dem Kaufvertrag herauszunehmen (gegen Verrechnung der Kosten) und in Eigenregie zu übernehmen. Ob Du Dir damit einen Gefallen tust, läßt sich aus der Ferne nicht entscheiden.

Wunderbarer Vergleich!
Einen treffenderen Vergleich kann man nicht liefern.
Herzlichen Dank dafür.

Ach ja, wenn Du mal Hunger auf eine Pizza hast, nimmst Du ja
auch nicht die gefrorene von Dr. Oet*** mit in die Pizzeria
und sagst dem Mann hinter der Theke : „Schieb mir die mal
bitte in den Ofen“, oder ?

Friedrich Pausch
www.Immobilienratgeber.com

Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Eines aber muss ich hier noch loswerden, Eure zynischen Kommentare oder Vergleiche hättet Ihr für Euch behalten können. Sachlich bleiben oder lasst es einfach mit der Antwort.

Trotzdem Danke
Gruß
Michael

Hi Michael,

bislang hat der Handwerker keinen Vertrag mit Dir, sondern mit dem Bauträger, den er erfüllt, indem er das Standardbad einbaut. Möchtest Du das nicht, dann kannst Du mit ihm einen Vertrag abschließen oder es bleiben lassen. Niemand wird gezwungen, einen Vertrag entgegen seinen Wünschen abzuschließen - Du nicht, der Handwerker auch nicht.

Gruß Ralf