Muss ich trotz eigenem Einkommen und Erhalt des Kinderunterhalts, den Unterhalt zurückzahlen?

Fiktive Geschichte:
Kind( 18Jahre alt) wohnt bei der Mutter, Vater ist unterhaltspflichtig und zahlt auch regelmäßig. Das Kind fängt aber demnächst einen Zivildienst an, wobei sie Geld verdient( soviel dass der Vater eigentlich nicht mehr zahlen müsste).
Was ist aber wenn das Kind den Unterhalt trotzdem weiter bekommt und den Vater nicht in Kenntnis setzt und dieser weiter zahlt obwohl er dies nicht mehr tun müsste?
Muss das Kind den Unterhalt, wenn dies auffliegt an den Vater zurückzahlen?
Welche Konsequenzen gibt es da?

Wäre nett wenn ihr darauf eine richtige Antwort hättet:smile:

Sofern das Einkommen des Kindes den Betrag übersteigt, der für den Lebensunterhalt des Kindes benötigt wird, wäre der Tatbestand eines Betruges gem. § 263 Abs. 1 StGB gegeben. (Strafandrohung bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) Die aus dieser Straftat erzielten Vorteile sind zu erstatten. Und ncht das Kind zahlt zurück, sondern der Empfänger des Unterhaltes/Geldes.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten:
Auf den Unterhalt und eine mögliche Anklage verzichten oder weiter kassieren und beten, daß es ncihtrauskommt. Das muss jeder selbst wissen.

Das tut mir sehr Leid aber da kann ich überhaupt nichts dazu beitragen…
Soryyyyyyyyyyyyyyyyyyy…

Kann ich Dir leider keine adäquate Antwort drauf geben. Am besten setzt Du dich mal mit der Unterhaltskasse in verbindung.
Viel Erfolg

Sorry; ich bin als Gründercoach und Jobcoach im Bereich SGB mit Bezug zu Existenzgründungen und Job unterwegs. Zu dem Thema Unterhalt kann ich fachlich leider nicht sicher genug beitragen.
Good Luck mit einem passenden Experten!

StefanR

Also so weit ich weiß ist der Vater unterhaltsverpflichtet bis das Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann, d.h. bis zum Abschluss der ersten Ausbildung!
So wie ich die „fktive“ Geschichte verstehe muss der Vater also hier noch weiterzahlen da ja erst Zivieldienst gemacht wird und mit 18 wird man wohl noch keine abgeschlossene Ausbildung haben.