Muß ich trotz Vertrag höhere Alimente zahlen?

Hallo,

bin neu im Forum, habe aber gleich eine Frage an euch.
Ich habe mit meiner Ex ein Kind und meine jetzige Frau und ich kümmern uns wann immer wir könne und die die Kleine. Aus einer schlechten Laune heraus fordert meine Ex jetzt höhere Alimente von mir, dazu muß ich sagen, ich bin mit meiner Ex einen Vertrag eingegangen der den Unterhalt für die Lütte auf eine monatliche Zahlung von 200 € regelt da ich sehr teure Gegenstände mit gab und sie Beamtin ist und sehr viel Geld verdient. Sehr hinterlistig fand ich die Begebenheit, da sie unter einem anderen Vorwandt die Kleine bei uns abgab um dann einen Termin beim Jugendamt wahrzunehemen. Viele gespräche mußten auf Grund der oppositionellen Haltung der Mutter beendet werden. Ist der vormundschaftlich unterzeichnete vertrag nun hinfällig? Helft mir bitte mal mit möglichkeiten.
DANKE!
PS. Finanziel geht es mir nicht sehr gut.

Vertrag ist erstmal Vertrag! Jedoch gibt es auch Gesetze die dem entgegenstehen können und den Vertrag damit anfechtbar oder nichtitg machen. Ich vermute mal das dies hier durchaus der Fall sein könnte. Da jedoch das Kindeswohl hier wohl im Vordergrund steht und damit wohl Gesetze aus dem Familienrecht greifen, bin ich da wohl der falsche Ansprechpartner.

Ein Fachwanwalt für Familienrecht oder eben jemand der sich in Familienrecht gut auskennt dürfte da der richtige Ansprechpartner sein.

Deine Ex wird, wenn ich den Text richtig gelesen habe, versuchen mehr Geld zu bekommen. Zunächst würde ich die Dinge, die du „mitgegeben“ hast, dokumentieren und bestätigen lassen. Dies ist vielleicht wichtig, wegen einer späteren Aufrechnung.
Der Vertrag selbst muss nicht ungültig sein, wenn er nicht gegen die guten Sitten verstößt. Und wenn ein Einkommen begrenzt ist, wird auch ein maßlose Forderung deiner Ex nicht unbedingt im vollem Umfang durchsetzbar sein.
Dur solltest darauf drängen, die Problematik gemeinsam den zuständigen Beamten beim Vormundschaftsgericht vortragen zu wollen. Vielleicht ergibt sich eine gütliche Einigigung. Wenn dies aber der Gegenpart nicht will, kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung.

…Düsseldorfer Tabelle…regelt den Anspruch des Kindes im Umfeld des Einkommens. Genehmigen Sie sich eine Stunde Beratung von bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Es lohnt sich.

Hallo,

Ihre Ex kann nur höhere Unterhaltszahlungen verlangen, wenn die Umstände dies begründen.
Da ich per Ferndiagnose keine Hilfe zur Höhe geben kann, rate ich an, -wenn Sie in finanzieller Not sind, beim Amtsgericht die Auskunftsabteilung aufzusuchen, oder beim Amt eine Bescheinigung über eine kostenlose Auskunft bei einem (erfahrenen) Anwalt einzuholen. Sollte Sie aber eine Auskunftsgebühr (ab 50,00) Euro aufbringen können, gehen Sie zu einem Anwalt (z.B. auch Ihr Scheidungsanwalt) fragen vorher nach der Auskunftsgebühr der Höhe nach und lassen sich dann beraten.
Der geschlossene Vertrag kann nämlich tatsächlich hinfällig sein, wenn sich die Zu- und Umstande in wirtschaftlicher Hinsicht und nach dem errechten Alter des Kindes, als nicht mehr gegeben erweist. Die Umstände könne auch sogar bewirken, dass Sie auf einmal weniger bezahlen müssen.
Auch kenne ich den genauen Wortlaut Ihrer Vereinbarung nicht und kann nicht einmal prüfen, ob dieser überhaupt wirksam geschlossen war.
MfG

Hallo,

zunächst mal meine ich, dass diese Unterhaltsverzichts-Verträge keine wirklich bindende Wirkung haben, da sich Lebensumstände ja auch ändern können.
Zum anderen wird der Unterhalt gesetzlich nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt, und die ist Einkommensanhängig. Solltest Du z.B. ein Nettoeinkommen von 1.100 EUR haben, dann greift zunächst der sog. Selbstbehalt in Höhe von 950 EUR. D.h. hier ist schon mal nur ein Unterhalt in Höhe von 150,- EUR möglich. Dazu kommt noch, dass das Kindergeld, das die Mutter ja bestimmt beziehen wird, geteilt wird, wenn das Kind zur Hälfte auf Deiner Lohnsteuerkarte steht. Das bedeutet, Du kannst den Unterhalt um das halbe Kindergeld kürzen.
Hier solltest Du Dich am besten bei einem Fachanwalt beraten lassen, denn je nach Deinem Nettoeinkommen kommst Du ggf. ohne den Vertrag besser weg als mit. Natürlich sollte das Kind im Vordergrund stehen, aber wenn Deine Ex trotz guten Verdienstes auf diese Tour kommt…

Gruß,

twilight666