Guten Tag, meine ex Freundin und ich haben ein kind zusammen. Unterhalt für das Kind- ist klar. nun wurde mir vom Jugendamt mitgeteilt, daß ich für drei Jahre auch noch Unterhalt für meine Ex freundin zahlen soll. Wieso? wir waren weder verheiratet, noch haben wir zusammen in einer wohnung gewohnt. Kann mir jemand sagen, warum ich für sie bezahlen soll bzw. muß???
Kann mir jemand sagen, warum ich für sie bezahlen soll bzw. muß???
Da solltest du den Gesetzgeber fragen. Ich denke, aus Sparsamkeitsgruenden (sparsam fuer den Staat natuerlich, nicht fuer dich)
Hallo,
ich denk mal eher nicht, daß du Unterhalt für deine Ex Freundin zahlen musst. Da das Jugendamt dies fordert, geh zum Anwalt.
Gruß
Kati
BGB § 1615 - Betreuungsunterhalt
Hallo,
Kann mir jemand sagen, warum ich für sie bezahlen soll bzw.
muß???
deshalb: http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html
Wenn Du weitergehende Fragen dazu hast, solltest Du diese unter Beachtung der FAQ:1129 im Rechtsbrett einstellen.
Grüße
=^…^=
Hallo!
Kurz gesagt: Ja, ist korrekt. Warum? Du kannst weiter Deiner Beschäftigung uneingeschränkt nachgehen, sie kann geltend machen, dass ihr dies bis zur Vollendung des 3. Lbj. des Kindes nicht zuzumuten ist. Seit dem vergangenen Jahr ist es unerheblich ob ein Trauschein vorliegt oder nicht.
Schöne Grüße
Andrea
Hallo,
Kurz gesagt: Ja, ist korrekt. Warum? Du kannst weiter Deiner
Beschäftigung uneingeschränkt nachgehen, sie kann geltend
machen, dass ihr dies bis zur Vollendung des 3. Lbj. des
Kindes nicht zuzumuten ist. Seit dem vergangenen Jahr ist es
unerheblich ob ein Trauschein vorliegt oder nicht.
kurz und zu pauschal gesagt. Ob und vor allem in welchem Umfang Unterhalt zu zahlen ist, hängt von den Umständen ab, weshalb sich der Vater hier dringend rechtlichen Beistand suchen sollte, um nicht von Mutter und Jugendamt verarscht zu werden.
Gruß,
Malte
Hallo,
ich denk mal eher nicht, daß du Unterhalt für deine Ex
Freundin zahlen musst.
und wieso nicht?
a.
FAQ:1129 grenzwertig und somit abgeschlossen (OWT)
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