Muss ich Unterhalt zahlen trotz 616€ Bafög mtl.?

Ich habe da mal eine Frage… und zwar muss ich als Vater (meine Tochter wohnt nicht bei mir) monatlich 180€ Unterhalt zahlen, obwohl ich monatlich nur über ein Einkommen von 616€ Bafög verfüge? Davon muss ich monatlich leben und Miete etc. zahlen.
Ich komme mit meinem Geld vorne und hinten nicht zurecht deswegen und wollte mal nachfragen ob jemand vielleicht weiss, ob dies rechtens ist. Die „nette“ Dame vom Amt meinte zu mir, ich solle mir einen Nebenjob suchen und basta.

Vielen Dank im Voraus!

Soweit ich weiß ja, aber ich bin kein Experte!

Hallo, das Geld steht Deiner Tochter zu, egal wieviel >Du verdienst…
Viele Grüße
Uli

Mit Unterhalt kenne ich mich nicht aus, allerdings liegst du mit deinem Einkommen weit unter der Pfändungsgrenze. Auch mit einem 400-EUR-Job würdest du noch darunter liegen. Es gibt aber spezielle Foren für Unterhaltsrecht, wo du deine Frage stellen kannst.

Guten Tag,

lassen Sie sich bitte in der Sache von einem
Anwalt für Sozilarecht beraten der kennt die
Werte genau, wer was zahlen muss.
Fragen Sie doch mal die Frau vom Amt, wie
sich die Fordererungen an Sie errechnet haben
und wo Sie das nachlesen können.
Wenn Sie gezielt und freundlich fragen,
dann kann man Ihnen auch die Antworten nicht
verwehren und wenn die Dame nicht möchte, fragen
Sie einfach den Vorgesetzten.
Der wird Ihnen Antwort geben müssen.

Wer was wieviel vom Staat bekommt oder zahlen muss.

mfg

Heumond
Ich kann dazu leider keine Aussage machen.
mfg

Heumond

Die nette Dame vom Amt hat recht. Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gehn immer vor. Deswegen kann Ihnen sogar zugemutet werden, Ihr Studium zu unterbrechen oder wie hier vorgeschlagen zeitlich zu strecken, um Geld zu verdienen.
Ich habe kein Geld ist da kein Argument. Wenn Sie die unterhaltszahlungen verweigern, kann das sogar zueinem Strafverfahren führen. Zwar würde der Staat erstmal finanziell für das Kind einspringen, doch würde das Geld von Ihnen zurückgefordert.

Sorry, aber genau weiß ich es auch nicht . ich würde mal zum anwalt gehen der kann bestimmt helfen .Lg
Ich habe da mal eine Frage… und zwar muss ich als Vater
(meine Tochter wohnt nicht bei mir) monatlich 180€ Unterhalt
zahlen, obwohl ich monatlich nur über ein Einkommen von 616€
Bafög verfüge? Davon muss ich monatlich leben und Miete etc.
zahlen.
Ich komme mit meinem Geld vorne und hinten nicht zurecht
deswegen und wollte mal nachfragen ob jemand vielleicht weiss,
ob dies rechtens ist. Die „nette“ Dame vom Amt meinte zu mir,
ich solle mir einen Nebenjob suchen und basta.

Vielen Dank im Voraus!

Grdsätzlich Nein,
da dieser Betrag bereits unter dem Mindestmass ist.
ABER :
Wenn die Möglichkeit zu einem Nebenjob gegeben ist, muss man dem auch nachkommen.

Frage aber zum besseren Verständnis,
von welchem Amt ist denn hier die Rede ?
Jugendamt, Arge, Einwohnermeldeamt ??

Von der Arge!

Danke für deine Antwort :smile:

Mfg

Da kann ich Dir nicht weiter helfen,Sorry
MfG

Hallo,
die Dame vom Amt liegt nach meinem Kenntnisstand richtig! Die Zahlungsverpflichtung an unterhaltspflichtige Kinder bleibt unabhängig vom Einkommen bestehen. Solange es dem zahlungspflichtigen Elternteil zumutbar ist „irgendeiner Tätigkeit“ nachzukommen, so muss er diese auch annehmen, bzw. sich selbst um ein „Zubrot“ kümmern. Der Unterhaltsanspruch eines Kindes geht vor der Fortbildung des Zahlungspflichtigen.
M.f.G.

da habe ich keine Ahnung vonn!!
Ich habe da mal eine Frage… und zwar muss ich als Vater
(meine Tochter wohnt nicht bei mir) monatlich 180€ Unterhalt
zahlen, obwohl ich monatlich nur über ein Einkommen von 616€
Bafög verfüge? Davon muss ich monatlich leben und Miete etc.
zahlen.
Ich komme mit meinem Geld vorne und hinten nicht zurecht
deswegen und wollte mal nachfragen ob jemand vielleicht weiss,
ob dies rechtens ist. Die „nette“ Dame vom Amt meinte zu mir,
ich solle mir einen Nebenjob suchen und basta.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo ich weis da auch nicht weiter.K.H.

Hallo,
da möchte ich mich ohne genauere Kenntnis aller Umstände nicht aus dem Fenster lehnen. Allerdings erscheint mir das „Scenario“ so wie geschildert irgendwie unwahrscheinlich.
Gruß
Hans

Hallo,

grundsätzlich müssen Sie alles Zumutbare tun, um den Unterhaltsanspruch zu bedienen - dazu gehört auch die Aufnahme eines Nebenjobs während des Studiums.

Wenn das nicht reicht und Ihnen die Zahlungen nicht möglich sind, springt der Staat ein - der will das Geld aber mittelfristig inkl. Zinsen von Ihnen zurückhaben.

Insofern empfiehlt es sich, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Betrag zu bezahlen.

Viele Grüße
tinastar