Muss ich Unterhalt zahlen?

Meine Ex-Frau und ich sind seit September 2011 geschieden.
Vor unserer Ehe war meine Ex-Frau in einer Vollzeit Beschäftigung. Mit der Geburt der Kinder war meine Ex-Frau 15 Jahre von der Stelle freigestellt. Nach dem Schulwechsel war klar dass meine Ex-Frau wieder voll arbeiten gehen sollte. Doch nun trat sie Ihre Stelle als Halbtagsstelle an und ich soll nun Aufstockungsunterhalt zahlen.
Wie wird ein Gericht in NRW entscheiden?
Danke

Wie wird ein Gericht in NRW entscheiden?

Das weiß nur der Richter.

Die Kinder sind vermutlich bei der Exfrau?
Wenn ja, wie alt sind sie?
Wie werden sie betreut wenn die Exfrau ganztags arbeiten würde?
Hätte sie überhaupt eine Vollzeitstelle bekommen?

Soll jetzt deine Ex nach 15 Jahren Pause (was ja wohl für beide Seiten ok war) wieder Vollzeit arbeiten und die beiden Kinder und den entsprechenden Haushalt versorgen?

Krümelchen

Zunächst möchte ich mich für Deine Antwort bedanken.
Ja ist schon klar dass das nur ein Richter entscheiden wird.
Ja, die Kinder leben bei der Kindsmutter.
Alle drei Kinder (11,14 und 17 Jahre) gehen zur Ganztagsschule bis 15.50 Uhr.
Ich könnte ab 16.00 Uhr die weitere Betreuung übernehmen bis meine Ex-Frau zuhause ist. Da ich selber ab 16.00 Uhr zuhause bin.
Sie wurde von ihrem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) für die Zeit (15 Jahre) freigestellt und hat rechtlich sogar anspruch auf eine Vollzietstelle.
Ja es war in Ordnung. Es war vereinbart dass sie nachdem die Jüngste die Schule wechselt (also weiterführend) wieder Vollzeit arbeiten geht.
Das liegt leider nicht in schriftlicher Form vor, weil in guten Zeiten denkt man nicht an sowas.
Danke

hallo,
je nach Alter der Kinder muss ihre ex voll arbeiten

lisa

man braucht dem Ex Partner nur Unterhalt gewähren, wenn ein gemeinsames Kind unter drei Jahren ist.
Ansonsten muss die Dame selber für ihren Unterhalt sorgen, denn sie ist alt genug.
Sie brauchen nur Unterhalt für die Kinder zahlen (das dürfte eh reichen).

Gruss
Agnes

Hallo,

welche Begründungen gibt es dafür, dass sie nur halbtags arbeiten geht?
Hatte sie eine Bestätigung darüber, dass sie eine Vollzeitstelle hätte haben können?
Wie alt sind die Kinder?
Besteht der Verdacht, dass sie mit Absicht eine Halbtagsstelle genommen hat, um ihren Ex- Du, das Geld aus der Tasche zu nehmen und sich auf deine Kosten ein schönes Leben zu machen?
Will niemanden beschuldigen oder ähnliches- aber solche Fälle hat es schon gegeben.
Sollten alle Stricke reißen, hast du noch den Selbstbehalt.
LG

für deine frau musst du nach 1em jahr bei scheidung und auch nach 1em jahr räumlicher trennung keinen cent zahlen,das ist ein neues gesetz.für die kinder musst du zahlen.wenn sie weniger zum leben hat,musst du das ausgleichen,fallst du es finanziell kannst,aber nur ein jahr.selbstbehalt sind 1050 euro +event. riesterrente,schulden.habs letzte woche alles vom jobcenter erfahren da ich für meine ex auch zahlen muss,da sie zu wenig hat.

Gericht wird sagen sie soll voll arbeiten

Hallo FritzeFlink,
das ist schwer zu sagen. Wenn Ihre Frau nachweisen kann, dass nur eine Halbtagsstellte zur Verfügung steht oder sie gesundheitlich nicht in der Lage ist vollzeit zu arbeiten, dann kann das Gericht durchaus dazu tendieren dass Sie Unterhaltsaufstockung leisten müssen. Vielleicht können Sie sich ja in Sachen Altersversorgungsausgleich irgendwie einigen. Ihrer Frau steht nämlich die Hälfte Ihrer Rente zu. Sie selbst wird durch die lange Beschäftigungspause wohl wenig Rente bzw. Pension zu erwarten haben und somit ziehen Sie da den kürzeren. Vielleicht ist Ihre Nochgattin einsichtig.
Alles Gute

Hallo,

hier kommt mal wieder die Redensart „vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand“ zum Tragen.

Wie genau sowas ausgehen wird, kann - nicht einmal der beste Anwalt - vorab orakeln.

Stark wird es auf die Argumente der Frau ankommen, WARUM sie jetzt nur halbtags arbeitet.

Gruß