Muß ich Urlaub nehmen, als Kläger vor Gericht?

Ich habe meinen Vater auf Unterhalt verklagt.
Im November ist die Gerichtsverhandlung angesetzt.
Ich habe aber keinen Urlaub mehr.
Muß ich unbezahlten Urlaub nehmen?

Wenn im Brief drinnen steht das du Anwesenheitspflicht hast brauchst du dir natürlich keinen Urlaub nehmen weil du dann gesetzlich dazu verpflichtet bist bei der Verhandlung teil zu nehmen. Das heißt der Arbeitgeber muss dich vom Dienst freistellen. Sichherhalbsweise solltest du aber bei deinem Chef nocheinmal nachmal nachfragen

Ich habe meinen Vater auf Unterhalt verklagt.
Im November ist die Gerichtsverhandlung angesetzt.
Ich habe aber keinen Urlaub mehr.
Muß ich unbezahlten Urlaub nehmen?

Sorry, dazu kann ich dir leider nichts sagen. LG

Ja, denn dafür kann der Arbeitgeber nichts.

Ich habe meinen Vater auf Unterhalt verklagt.
Im November ist die Gerichtsverhandlung angesetzt.
Ich habe aber keinen Urlaub mehr.
Muß ich unbezahlten Urlaub nehmen?

Soweit ich weiß, musst Du für Gerichtstermine vom Arbeitgeber freigestellt werden. Allerdings ohne Gehalt, da es sich um private Angelegenheiten handelt, die Deinen Arbeitgeber nicht betreffen.

Das Gericht zahlt Dir dann i.d.R. ein Ausfallgeld. Eventuell erhältst Du das aber als Kläger nicht, sondern nur als geladener Zeuge.

Hallo,

frag dazu besser Deinen Anwalt, aber ich denke ja.

Gruß A-A

Moin moin,
also Experte für dieses Problem bin ich nicht. So aus dem Ärmel heraus: Kläger in einem Zivilprozess ist eine Privatsache und dürfte keinen bezhahlten Sonderurlaub begründen.
Viel Erfolg - boboitze

Einfache Frage, einfache Antwort: Ja.
Viele Grüße
Ernesto

Tut mir leid, ich kenne mich mit Urlaub machen aus, aber nicht mit Urlaubsrecht. Viele Grüße!

Hallo und guten Morgen,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Sorry
Vielleicht können Sie aber mit Ihrem AG vereinbaren die
ausgefallene Zeit nachzuarbeiten ?
Gruß
Läufer 10

Hallo und guten Tag BlauEva51,
wenn Dein Arbeitgeber nicht kulant ist und Dich für die Gerichtsverhandlung freistellt, Du keinen Urlaub oder Überstunden gelten machen kannst, bin ich der Meinung, dass Du unbezahlten Urlaub nehmen mußt. Der Arbeitgeber ist m.W. außen vor, da die anstehende Gerichtsverhandlung Deine Privatsache ist und der Arbeitgeber nicht involviert ist.
Du kannst aber bei Gericht Verdienstausfall beantragen.
Dieser wird bis zu einem gewissen Höchstsatz gewährt.
Voraussetzung dafür ist aber eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers, den Du bei Gericht (Gerichtskasse) vorlegen mußt.
Ggf. kannst Du auch Fahrtkosten ( Pkw. , öffentliche Verkehrsmittel - Fahrkarte bei Gericht vorlegen - ).
in Rechnung stellen.
Alles Gute und freundliche Grüsse aus Hildesheim
Wilfried

Ich gehe davon aus, das Du Urlaub nehmen musst, 100% sicher bin ich mir aber nicht. Gruß Peter.

Hallo, als Zeuge nicht, als Kläger sicher ja.

Hallo,
vielleicht solltest du mal mit deinem Chef sprechen, ihm die Sachlage schildern und vielleicht kannst du die Stunden vorarbeiten.
Ansonsten mußt du wohl unbezahlten Urlaub nehmen.
Man kann aber auch noch bei der MAV nachfragen, wie die genauen rechtlichen Seiten, bei so einer SAche sind.
Gruß
Chanti01

Hallo! Konnte nicht früher Antwort geben, da ich im Urlaub war. Zu Deiner Frage: Würde beim Arbeitgeber oder der zuständigen Gewerkschaft nachfragen, ob für einen selbst initierten Gerichtstermin Urlaub genommen werden muß. Viel Glück…liebe Grüße

da kann ich leider nicht helfen