Muss ICH Vater erzeuger Unterhalt zahlen?!

hallo leute,

habe folgendes „problem“ und zwar ist mein vater mit knapp 50 im pflegeheim. er kann nur nicht richtig laufen, und geistig ist er ok. das sozialamt will jetzt das ich als sohn (26jahre)für die pflege aufkomme bzw. teilweise daran beteilige. da ich zu meinen vater ein schlechtes verhältnis habe und ich ein scheidungskind bin…er nicht einmal in seinen ganzen leben unterhalt gezahlt hat oder wenigstens sich sonst irgendwie um mich gekümmert hat, kann ich das nicht so einsehen. er ist sozusagen ein fremder!!

ich habe eine lebensgefährtin seit 6jahren und diese hat ein kind in die beziehung mitgebracht…ich arbeite hart und versuche uns alles bestmögliche zu bieten.

wäre euch dankbar wenn einige etwas klarheit hier reinbringen könnten.

Hallo,
ich bin in der Pflege tätig, mit den rechtlichen Sachen kenne ich mich nicht ganz so aus. Aber ich mußte bei meiner Mutti auch finanziell mit ran, als sie ins Pflegeheim mußte. War allerdings nicht so wie bei dir ein schlechtes Verhältnis und für mich selbstverständlich. Aber ich denke nicht, daß das eine Rolle spielt, sondern daß du mit zur Kasse gebeten wirst. Allerdings hat man einen recht großen Selbstbehalt, soweit ich weiß. Das wird dann eben überprüft, wie die persönlichen Verhältnisse sind. Verarmen muß man dabei selbst nicht!
Ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas zur Klarheit beitragen.
Gruß Claudia

Hallo waffel76,

es ist trauig aber wahr, du musst dich an die Kosten beteidigen. Da dein Erzeuger offizell dein Vater ist, ob er für dich was getan hat oder nicht, seht hier nicht zu Debatte.

Die Unterlagen, spricht Miete und Nebenkosten, Auto- und sämtliche Versicherungen muss du dem Amt in Kopie geben, so als auch die letzten 3 Monatsabrechungen.

Der Vorteil hier wäre, wenn deine Lebensgefährtin nicht arbeiten geht und sich um Kind und Haushalt kümmert, solltet ihr schon länger als 2 Jahre in einer gemeinsamen Wohnung leben wird dies als eheähnliche Gemeinschaft angesehen, wie gesagt wäre vom Vorteil wenn sie nicht arbeitet.

Ich hoffe, es geht für dich gut aus.

Mfg
Angela06

Hi ,
hoffe, dass Du irgendwie raus kommst, aber kann Dir leider nicht helfen.
Gruß Rainer

Hallo,

soweit ich weis musst du da zahlen. Dir muss natürlich noch genung zum Leben übrig bleiben.

Inwieweit jetzt das Kind deiner Parnerin als unterhaltsberechtigte Person eingerechnet wird, kann ich nicht beurteilen.

Da es in deinem Fall ganz schnell um sehr viel Geld geht (wenn man das immer alles Monat für Monat addiert)solltest du dir da kompetenten Rat vom Profi holen.

Leider wirst du im Rahmen deiner Möglichkeiten nicht um eine Zuzahlung herumkommen. Es gibt Einkommensgrenzen

Sorry war im Urlaub und kann mich daher jetzt erst melden.
Aber ich kann da leider gar nicht weiterhelfen.
Keine Ahnung, aber ich drück die Daumen! Das wäre schon hart.

LG Anna Koren

Hallo
also soweit ich weiss ist das Leider so!!
Vielleicht kann man gewisse ansprüche berücksichtigen!!
Wenn jedoch Vermögen vorhanden ist wie Eigenheim oder Selbstständigkeit ( Guter Verdienst )kommen die natürlich ganz schnell !!
Was kann ich Dir raten?? Ein Beratungs Gespräch beim Anwalt wegen ner Gegenrechnung das Du evtl. Nicht Zahlungsfähig bist Tut mir leid viel kann ich nicht helfen !! Viel Glück !!
LG Sandy

danke dir für deinen rat. es ist nicht so sehr das geld…mehr ist es die wut die man dabei hat. ich habe mir alles selbst im leben erarbeiten müssen. gut viele tiefschläge erleben dürfen und jetzt wo ich wirklich was aufgebaut und erkämpft habe, muss ich für die person die sich um seine familie nie was gekümmert hat…noch zahlen.

habe für unter tausend euro gearbeitet und habe mich stettig verbessern können. nicht durch meine „ausbildung“, sondern durch meine einsatzbereitschaft und meinen willen. arbeite jetzt in der automobilindustrie und ich kriege mtl. so 2600-3200brutto. jetzt habe ich noch steuerklasse 1. faktisch zähle ich ja als single.

einfach nervig und traurig aber unsere gesellschaft funktioniert nicht mehr.

lg

Hey waffel76!
würde dir gerne weiterhelfen. bin allerdings als krankenschwester auf intensiv nicht so fit in diesen sachen, die ja nur nach einem krankenhausaufenthalt anfallen. werde mich trozdem mal umhören, vielleicht finde ich jemanden, der dir weiterhelfen kann.
lg (:

ahh wenn ich was am herzen kriege vor wut melde ich mich bei dir…(-;

danke für deine antwort.

lg

Hallo Waffel,
ja, prinzipiell wirst du als Sohn zur Kasse gebeten. Nur kannst du versuchen dagegen anzugehen, was ich an deiner Stelle auch tun würde. Schließlich kostet Pflege eine menge Geld, was man meist mit 26 Jahren auch nicht grad übrig hat. Vereinbare einen Termin mit dem Amt, bring denen Belege mit für dein Einkommen und Ausgaben. Die Tatsache,dass er sich nicht um dich gekümmert hat, hilft dir nicht weiter. Alles Gute.

Hallo
ja da geb ich Dir recht es ist sehr Traurig!!!
Da Arbeiet man hart und baut sich was auf und wenn man meint man hat es geschafft kommt sowas!!!
Geb mal nicht auf und Informier Dich vielleicht gibt es doch noch einen anderen Weg!!!
Wünsch Dir und Deiner kleinen Familie viel Glück und ne menge Kraft!!! :wink:
LG Sandy

Vermutlich wird es so gelaufen sein, dass das Sozialamt dich als leibliches Kind angeschrieben hat und deine finanziellen Verhältnisse erfragt.
Du musst denen dein Einkommen offen legen und deine festen Ausgaben. Der sogenannte Selbstbehalt (das, was dir selber zum Leben bleiben darf) ist gar nicht so niedrig, wie man allgemein annimmt. Solltest du Nachweise darüber haben, dass dein Vater dir nie Unterhalt bezahlt hat, leg das unbedingt auch vor.
Ein schlechter Kontakt alleine befreit dich nicht von deiner Unterhaltspflicht.
Alles Gute und Kopf hoch!