Muss ich Versandhausrechnung zahlen?

Guten Tag, Meine Mutter starb am 18. März 2006. Habe im
Juli 2009 Aufforderung zur Bezahlung einer Rechnung von
meiner Mutter bekommen. In der beigefügten
Forderungsberechnung steht, das die Hauptforderung vom
22.03.07 besteht.

  1. Meine Mutter ist da jedoch schon tot.
  2. Meine Mutter hatte nichts bestellt (aus
    Krankheitsgründen gar nicht möglich überhaupt etwas zu
    tun
  3. Ich habe nach dem Tot meiner Mutter wirklich andere
    Dinge zu tun als Bestellungen auf den Namen meiner Mutter
    durchzuführen.

Was kann ich denn machen? Ich will und kann es nicht
bezahlen. Kann denn jeder eine Forderung eines
Verstorbenen stellen und als Tochter muß man zahlen?

Vielleicht kann mir jemand helfen, bin echt verzweifelt.
Es handelt sich da um den Betrag von 650 Euro.
Danke im voraus
Simone

Liebe Simone,

es ist ziemlich schwierig, dies jetzt hier dezidiert zu beantworten.
Grundsätzlich ist das Versandhaus zuerst einmal in der Pflicht nachzuweisen, wer was bestellt hat und ob die Bestellung auch ordnungsgemäß zugestellt wurde.
Schwierig wird es, wenn auf den Titel (die Froderung) irgendwann schon einmal Zahlungen geleistet wurden.
Bitte prüfen Sie das als Erstes, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Theoretisch könnte jeder andere, der entweder die Zugangsdaten Ihrer Mutter hatte oder sich mit den Daten Ihrer Mutter ein Kundenkonto angelegt hat, Dinge bestellen - wir lassen jetzt mal dahin gestellt, wie jemand geistig drauf sein muss, der so etwas auch tut… aber möglich ist es.
Sollte es sich um eine Lieferung handeln, die initiiert wurde, als Ihre Mutter bereits verstorben war, so sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Rechtsabteilung des Versandhauses in Verbindung setzen, um diesen Sachverhalt zu klären.

Legen Sie auf jeden Fall pro forma Widerspruch gegen die gesamte Forderung ein, damit Sie nicht weitere Fristen versäumen.

Ich hoffe, Ihnen helfen zu können, stehe aber gerne für Rückfragen weiter zur Verfügung unter [email protected].

Viele Grüße

Frank Kersten

Hallo, die gestellten Fragen passen nicht zu meinen Interessengebieten. Ich kann deshalb dazu keine Antworten geben. Außer der, sich ggf. an die örtliche Verbraucherberatung zu wenden. Gruß Reinhold.