Muss ich versteuertes TG bei der Steuer angeben?

Hallo,

ich sitze gerade mal wieder an meiner Steuererklärung und bin nun auch nach stundenlangem googlen nicht schlauer.

Ich bin als Soldatin seit 2010 auf einem Lehrgang.
Nun wird ja das TG nach drei Monaten versteuert. Ich bekomme es immer im Folgemonat des Anspruchs überwiesen und nochmal einen Monat später wird es mit dem Gehalt versteuert.
Nun gibt man bei der Steuererklärung ja nur Steuerfreie Erstattungen des AG an.
Meine Frage also: Was gebe ich nun an? Gebe ich überhaupt etwas an? Ich habe für das gesamte Jahr 2011 Trennungsgeld § 3, Reisebeihilfe und zusätzlich von August bis Dezember TG § 6 bekommen, da ich eine Kommandierung in der Kommandierung zu einem anderen Dienstort hatte.
Wäre schön, wenn mir da schnell jemand weiterhelfen könnte!

Danke schon einmal!

Hallo,

diese Frage kann und werde ich nicht beantworten, da hierdurch eine steuerliche Beratung zustande kommen würde.

MfG

Schildmann

Ist in Ordnung.

Hoffe, dass jemand damit Erfahrung hat & mir Auskunft geben kann wie er damit verfährt!

Tut mir leid aber dabei kann ich dir auch nicht helfen

Nabend!

… der Versorger und die Steuern :wink:
ich mach mich da mal schlau - so bald ich was in Erfahrung gebracht habe, meld ich mich!

Gruß

Ingo

hallo,

tut mir leid, hier kann ich nicht weiterhelfen.

saludos, borito

Hallo PerserKatze,
leider bin ich Fachmann für Bundeswehr und nicht für Steuerrecht oder Verwaltung. Da kann ich Dir leider nicht helfen.
Persönlich würde ich es angeben, da das Finanzamt diese Informationen vom Arbeitgeber bereits erhalten hat.
Gruß
Kainze

Hallo aus eigenen Erfahrungen solltest du es angeben, ein ähnliches Problem hatte ich auch und das Finanzamt reagierte etwas sehr empfindlich als ich es weg gelassen habe !! Die wissen sehr genau was die Bundeswehr bezahlt und was nicht ! Am besten man lässt sich vom ansässigen refü eine Bescheinigung ausstellen und fügt sie bei!! Hoffe ich konnte etwas helfen !!

Alex Lehr

Puh, ich fürchte da muss ich leider passen.
Aus dem Bauch würde ich sagen, da es bereits besteuert dass es nicht anzugeben ist.
Sicher bekommst Du das bestimmt über den RefÜ oder Leiter BwDLZ raus.

Sorry

Gruß Chris

Hallo,

also ich selber habe mein Trennungsgeld im letzten Jahr auf Anraten des bayrischen Lohnsteuerhilfevereins garnicht angegeben.

Wenn die dann noch irgendetwas wissen wollen, meldet sich die Sachbearbiterin schon. Von mir wollte sie damals nur Nachweise für die Reisekostenbeihilfe bei Versetzung.

Aber ob das die richtige Variante ist, kann ich dir auch nicht sagen. Ich hoffe dennoch die Antwort bringt dich erstmal weiter.

Schönen Gruß und frohe Ostern
Niclas Kroll

Huhu!

So - nach einigen Rundfragen:

Besser mit angeben! Wenn keine Prüfung kommt, könnte es so mit durchgehen … Aber: Auf der „anderen“ Seite sind ja auch Beamte.

Beste Grüße

Ingo

P.S.

Ansonsten: Einfach mal im Finazelamt anrufen und den Bearbeiter fragen, wie und ob!

Hallo,

lieben Dank für die Mühe.

Mir wurde nun gesagt, dass ich es tatsächlich nicht angeben muss, weil nur die sogenannten „steuerfreien Erstattungen vom Arbeitgeber“ angegeben werden müssen.

Habe mein Brutto der Jahresrechnung mal durchgerechnet & das zeigt ganz eindeutig, dass es bereits enthalten ist & somit habe ich ja auch meine Steuern darauf gezahlt.

Habe das ganze nun ohne Angaben des TG abgegeben & warte auf einen bösen Brief von denen :wink:
Ich denke das Finanzamt ist mit meinem Fall sowieso etwas überfordert, weil ich mehrere TG’s erhalten habe (§3 & 6 gleichzeitig), da ich eine Kommandierung in einer Kommandierung hatte & das eher ungewöhnlich ist.

Lieben Dank nochmal!

Hey,

der Betrag war bereits in meinem Bruttogehalt enthalten & somit ist er versteuert. Muss also offenbar nicht angegeben werden (laut Auskunft FA), da es bereits im Jahresbruttogehalt drin ist & so auch auf der Jahresabrechnung.

Lieben Dank für die Mühe.

Hey,

war es bei dir auch bereits im Bruttogehalt auf der Jahresabrechnung enthalten? So ist es nämlich bei mir & laut Auskunft des FA muss ich nur „steuerfreie Erstattungen vom AG“ angeben. Da es keine steuerfreien sind muss ich es nicht.
Habe eine Abrechnung vom Refü erhalten, leider nur eine einzige, aus der nicht ersichtlich ist was steuerpflichtig war. Haben keinen eigenen Refü am Standort, da ich auf ZAW bin und zudem war ich häufig mit eigeneme KFZ, habe die KM nicht angegeben, weil ich ja alles erstattet bekommen habe & das steht da auch drauf. Wer weiss schon, wann er wo bei welchem Arzt war, wenn man ständig von Arzt zu Arzt tingelt :wink:

Lieben Dank für deine Mühe, ich bin gespannt was das Finanzamt sagt!

Hey,

und hat es geklappt?
Habe das TG sonst immer angegeben, weil es nicht versteuert wurde, da ich aber 2011 komplett auf ZAW war musste ich ja Steuern dafür zahlen.

Habe nun ins Anschreiben geschrieben, dass meine Bearbeiterin sich bitte telefonisch melden soll, wenn sie Fragen hat oder etwas fehlt. Bisher kam nichts & ich hoffe das passt alles. Hab ja auch alle möglichen Kommandierungen & Bescheinigungen beigefügt :smile:

Lieben Dank!

Hallo ,
Wenn es auf der gehaltsbescheinigung war , dann brauchst du es nicht angeben da es dann auch in der Bescheinigung fürs FA inbegriffen ist :wink:
Gruß Alex Lehr

Hi!

was ist schon normal?!? :wink:

also denn noch mal viel „Spaß“ auf den Lehrgängen!

Hi,

ja sie haben mir meine Rückzahlung so gezahlt. Wie gesagt, das einzige nachdem eine Nachfrage kam, waren die Reisekostenerstattungen bei Versetzung. Von dem Rest wollten die wohl nichts wissen… :wink:

Gruß
Niclas Kroll

Hi,

sorry für die späte und vermutlich auch noch nutzlose Antwort: Ich habe leider keine Ahnung von Steuergesetzgebung. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass man wegen sowas durchaus auch beim Bearbeiter im Finanzamt anrufen kann, besser wäre aber sicher ein Steuerberater.

Nochmals sorry für´s Nichthelfen! :smile:

Viele Grüße
Thomas