Muss ich vier Reparaturen akzeptieren?

Hallo,

habe folgendes Problem:
Kaffeevollautomat 12/13 gekauft (mit 5 Jahres Garantie)
1.Schaden 08/14
2 Schaden 11/14
3. Schaden 06/15
am 18.12 Garantie abgelaufen.
19.12.15 Gerät Totalausfall
seit ca. 5 Wochen in Reparatur (obwohl ich klar und deutlich beim Saturn geäußert habe das ich keine weitere Reparatur möchte)
Habe das Gefühl der Saturn möchte sich drücken.

Wie sieht hier mein Recht aus? Ist derÜbergang der Garantie ein Problem? Komme alleine nicht so ganz weiter.

Über schnelle hilfreiche Antworten sehr dankbar, da Gerät ab heute abholbar

Hallo,

Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn ich ein Gerät kaufe, dass eine 5-Jahres-Garantie hat, dann ist die nicht nach 2 Jahren abgelaufen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn Du mit den Garantiereparaturen des Herstellers (oder seiner beauftragten Werkstatt) nicht zufrieden bist, wende Dich an den Hersteller. Nicht an den Händler.

Grüße

Hallo,

ganz einfach: viele bringen Garantie und Gewährleistung durcheinander. Er meinte wohl, dass die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist.

Das sehe ich auch so.

Viele Grüße
Christa

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Hallo!

Auch Du kommst mit gesetzlicher Gewährleistung ( 2 Jahre) und der freiwilligen Hersteller-Garantie (hier 5 J.) durcheinander.

Offenbar sind die ersten 3. Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung vom Händler vorgenommen worden.

Man hätte bereits nach der 2. Reparatur ablehnen müssen das nochmals nachgebessert wird.

Es sei denn, auch die 3. Reparatur fand schon nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung statt sondern war bereits Garantie.
Vielleicht fanden aber auch alle Reparaturen schon auf Garantie statt, da erster Schaden nach mehr als 6 Monaten nach Kauf auftrat.

Und bei Garantie hast Du keine Rechte auf neues Gerät oder Tauschgerät. Das wäre freiwillig.
Du hast nur das Recht auf Reparatur im Rahmen der Bestimmungen des Herstellers.

MfG
duck313

Hallo,

wer jetzt?

So offenbar ist das nicht, denn wie du selbst schreibst:

Ich denke, das kommt auf die Garantiebestimmungen an, die wir ja nicht kennen.

Gruß
Christa

Antwort war auf den Frager direkt bezogen, nicht auf deine Antwort :smile:

zur Info: die Gewährleistung zählt ab Kaufdatum und verlängert sich durch eine Reparatur nicht. MfG

zur info: das ist bei der garantie im allgemeinen der fall - weil das der garantiegeber normalerweise so festlegt. bei gewährleistung zählt der aber zeitpunkt des gefahrenübergangs. und das muss nicht das kaufdatum sein, wenn zum beispiel eine matratze erst zwei wochen nach kauf geliefert wird.

falsch. garantie ist eine VERTRAGLICHE leistung des GARANTIEGEBERS.

Ich danke Dir für Deine Spitzfindigkeit. :wink: Du hast recht. Ich werde das in Zukunft ebenso differenziert formulieren.

nunja - bei einer freiwilligen leistung ist es meist etwas schwierig, ansprüche anzumelden. und garantie kommt nicht immer vom hersteller, es gibt auch einige händler, die sowas machen. oder man hat eine garantieversicherung abgeschlossen, mit der beide nichts zu tun haben.

Grau ist alle Theorie. :slight_smile: Grundsätzlich hast du mit deiner Anmerkung Recht, aber so wie im UP beschrieben, hat er das beim Saturn (=IM LADEN) gekauft, und da werden die beiden Daten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit übereinstimmen.