Muss ich weiter Ehegattenunterhalt zahlen ?

Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen da mein Anwalt mir nicht so recht sagen kann/will was Sache ist .

Fakten

3 Jahre Ehe 1 Kind. Getrennt etwa September/Oktober 2010. Offiziell Getrennt 2.1.2011 Beginn des Trennungsjahres. Ich im Haus allein und sie neue Wohnung mit unserer Tochter. Sie Hat einen neuen Partner seid ende 2010. Dezember 2011 Habe ich die Scheidung eingereicht , bis jetzt noch kein Termin in Sicht. Zahle seid 2.1.2011 Unterhalt für beide Regelmäßig und Pünktlich. Nun ist sie Von ihrem Macker Schwanger, Geburtstermin 18.sep. 2012 seid etwa April lebt sie mit ihrem neuen Zusammen , er geht Arbeiten und sie machte bis vor kurzem noch auf 400 Euro Basis. Für den Fall das das neue Kind noch Während der Ehe kommt ist die Vaterschaft soweit geklärt , er hat die Vaterschaft anerkannt und ich habe dem schriftlich beim Amt zugestimmt . Aber meine Frage ist muss ich denn nun immer noch weiter Unterhalt für meine noch Ehefrau zahlen?

auch wenn sie Offiziell zusammen leben und ein Kind erwarten ( Eheähnliche Partnerschaft)

Habe auch was gehört das ich evt nur noch zahlen muss bis 2 Monate vor der Geburt ihres neuen Kindes Sprich in dem Fall bis Juli

Wäre echt super wenn mir da mal jemand weiter helfen könnt

soweit ichs weiss ist:wenn Sie ein jahr mit ihrem neuen partner lebt ist das eine bedarfsgemeinschaft da sie gemeinsam ein kind haben und er dann für sie aufkommen muss falls er genug verdient,oder sie halt irgenwann auch mal arbeiten geht.das wird als eine ehe-ähnliche beziehung geführt. und du bist aus dem schneider.für das kind musst du zahlen.

hallo,
Unterhalt für die Ehefrau nur im Trennungsjahr, dann muss die wieder arbeiten,oder vom neuen Partner leben…

desweiteren würde ich einen anderen Anwalt aufsuchen

lisa

Hallo,

nun ein Anwalt sollte die Rechtsprechung kennen. Hier ein paar Urteile, die evtl. in Betracht kommen:

http://www.carookee.de/forum/Zweitfamilien-Zweitfrau…

http://www.carookee.de/forum/Zweitfamilien-Zweitfrau…

http://www.carookee.de/forum/Zweitfamilien-Zweitfrau…

Gruß

Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen da mein Anwalt
mir nicht so recht sagen kann/will was Sache ist .

Fakten

3 Jahre Ehe 1 Kind. Getrennt etwa September/Oktober 2010.
Offiziell Getrennt 2.1.2011 Beginn des Trennungsjahres. Ich im
Haus allein und sie neue Wohnung mit unserer Tochter. Sie Hat
einen neuen Partner seid ende 2010. Dezember 2011 Habe ich die
Scheidung eingereicht , bis jetzt noch kein Termin in Sicht.
Zahle seid 2.1.2011 Unterhalt für beide Regelmäßig und
Pünktlich. Nun ist sie Von ihrem Macker Schwanger,
Geburtstermin 18.sep. 2012 seid etwa April lebt sie mit ihrem
neuen Zusammen , er geht Arbeiten und sie machte bis vor
kurzem noch auf 400 Euro Basis. Für den Fall das das neue Kind
noch Während der Ehe kommt ist die Vaterschaft soweit geklärt
, er hat die Vaterschaft anerkannt und ich habe dem
schriftlich beim Amt zugestimmt . Aber meine Frage ist muss
ich denn nun immer noch weiter Unterhalt für meine noch
Ehefrau zahlen?

auch wenn sie Offiziell zusammen leben und ein Kind erwarten (
Eheähnliche Partnerschaft)

Habe auch was gehört das ich evt nur noch zahlen muss bis 2
Monate vor der Geburt ihres neuen Kindes Sprich in dem Fall

Da sie mit ihm zusammen lebt,bist du eigentlich raus.

wie alt ist euer gemeinsames Kind jetzt genau? Wenn es das dritte Jahr erreicht hat, dann braucht man nicht mehr für die Mutter zahlen.
Der Staat verlangt danach, dass diese selber für ihren Unterhalt sorgt.
Wenn sie das nicht kann, dann aus Gründen der Schwangerschaft eines anderen Mannes. Da hast du doch nichts mit zu tun.
Du musst nur den Regelsatz für dein Kind an Unterhalt bezahlen.
Hoffe, ich konnte gelfen!
L.G.
Agnes

Zu dem Thema gibt es ein Urteil des BGH:
Nach ständiger Rechtsprechung ist es einem Unterhaltspflichtigen unzumutbar, seinem früheren Ehepartner (uneingeschränkt) Unterhalt weiterzuzahlen, wenn sich dieser einem anderen Partner zugewandt und sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliche Verbindung anzusehen ist.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs genügt hierbei auch ein Verhältnis, das in seiner persönlichen und wirtschaftlichen Ausprägung und Intensität einem eheähnlichen Verhältnis gleichkommt, insbesondere wenn sich die Partner ständig gegenseitige Hilfe und Unterstützung im Alltag gewähren, die Freizeit zusammen verbringen und langfristig eine gemeinsame Zukunft planen. Für letzteres kann der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie ein wichtiges Indiz sein.

Urteil des BGH vom 20.03.2002
XII ZR 159/00
RdW Heft 8/2002, Seite R 11

Wichtig ist also, wie sehr die neue Beziehung deiner Ex als Lebensgemeinschaft anzusehen ist. Wenn sie z. B. nicht zusammen wohnen und er zwar die Varterschaft anerkennt und Kindesunterhalt zahlt aber keine wirkliche Partnerschaft erfolgt, dann ändert sich für dich in Bezug auf den Ehegattenunterhalt nichts.

Aber auch wenn die neue Partnerschaft als eheänlich anerkannt wird, heißt das nicht automatisch, dass du ab sofort nichts mehr bezahlen musst. Den ein Teil des Ehegattenunterhaltes resultiert aus der Versorgeleistung für das gemeinsame Kind. Dadurch kann sie bis zu einem bestimmten Kindesalter nicht vollständig arbeiten und ein Wegfall des Unterhaltes würde das ja theoretisch erzwingen, was gegen die Gesetze laufen würde. Es gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren, während der du aber zumindest eine Kürzung des Unterhaltes erreichen kannst. Und danach kannst du den Unterhalt nicht vollständig streichen, solange sie ein Kind von dir betreut.

Ich könnte noch viel ausführen, rate dir aber dazu entweder deinem Anwalt Dampf zu machen oder den zu wechseln. Denn das MUSS er wissen und dich beraten. Ich hoffe nicht, dass du aus Kostengründen einen gemeinsamen ANwalt mit deiner Ex hast. Das machen viele und übersehen dabei, dass ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten kann und daher nie im Sinne von zwei gegenerischen Parteien agieren kann.

Gruß
Ally

Hallo
scheint ein nicht sehr fähiger Anwalt zu sein. Versuche es mal mit einem Familienanwalt oder auf einer Anwaltplatform (z.B.: www.frag-einen-anwalt.de) für eine erste Orientierung.
Die knifflige Frage ist diese: Auf der eine Seite hat sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Auf der anderen Seite Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom neunen Freund, wenn er offiziell der Vater ist (wird).
Da muss mal ein Spezialist die Fachbücher lesen.
Gruß