Muss ich wirklich so viel renovieren?

Ich bin seit drei Jahren Mitglied einer Genossenschaft und wohne in einer Wohnung, die ich nun verlasse.
Aufgrund der Kündigung wird natürlich eine gewisse Renovierung verlangt, ich bin jedoch überrascht über das Ausmaß und würde hier gerne nachfragen, ob dieses rechtmäßig ist.

Tatbestand:
„$5.4
Das Mitglied ist verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen im Inneren der ihm überlassenen Räume während der Nutzungsdauer durchzuführen. Hierzu gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußöden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Räume. Die Arbeiten sind werksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre erforderlich.“
„$5.5
Die Schönheitsreparaturen nach Ziffer 4) sind - soweit sie nicht laufend erledigt wurden - rechtzeitig vor Beendigung des Dauernutzungsvertrages nachzuholen.“
„§9.1
Die Rückgabe der überlassenen Räume hat spätestens bis zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand, im übrigen geräumt und besenrein, zu erfolgen.“
„§9.2
Sind die Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses noch nicht fällig, so kann die Genossenschaft vom Mitglied die Zahlung eines entsprechenden Kostenanteils verlangen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen bei Berechnung der Nutzungsgebühr berücksichtigt worden ist.“

Nach meiner Kündigung kamen der Hausmeister und ein Mitarbeiter der Genossenschaft und haben sich meine Wohnung angesehen.
Anschließend bekam ich einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, folgende Leistungen zu erbringen oder einen Betrag von 818€ für die Renovierung an die Genossenschaft zu zahlen:
Wohnzimmer + Schlafzimmer + Küche + Bad: Decken und Wände streichen, Türen und Zargen ausbessern, Heizkörper, Rohre und Fensterbänke lackieren.

Muss ich tatsächlich Fensterbänke und Heizungen lackieren? Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, die Türen auszubessern.

Ich würde mich sehr über einen Tipp freuen.

Entscheidend ist zunächst mal: Hast du die Wohnung selbst renoviert übernommen? Falls ja, liegt die Genossenschaft grundsätzlich im Recht. Denn es gilt: Hast du eine Wohnung renoviert übernommen, so musst du sie renoviert übergeben. Heizung und Fensterbänke streichen sowie Türen ausbessern gehören in der Regel dazu. Ansonsten können anteilmäßig die Handwerkerleistung von dir verlangt werden, die für die nötigen Ausbesserungen nötig sind.

Jetzt das große Aber: Ausbesserungen können nicht verlangt werden, nur weil sie terminlich dran sind. Ist absolut keine Abnutzung ersichtlich (beispielsweise unbenutzte, aber gepflegte Fensterbank auf der Nordseite), muss man das auch nicht renovieren. Ich gehe aber davon aus, dass die bemängelten Punkte tatsächlich Abnutzungen auswiesen, oder? Denn immerhin hat man sich ja alles angesehen.

Auch wichtig: Existiert von deiner Wohnungsübernahme ein Protokoll? Falls ja: Waren da vorhandene Mängel aufgeführt? Sollte beispielsweise schon bei deiner Übernahme eine Tür Riefen aufweisen, das heißt, du hast sie so schon übernommen, bist du nicht verpflichtet, diesen Schaden zu beseitigen. Lieder achten zu wenige Mieter auf so ein Protokoll oder trauen sich nichts zu sagen, wenn sie einen kleinen Mangel feststellen.

Für die Zukunft kann ich dir nur raten: Wohnungübernahme nur mit Protokoll, in dem du auch den mickrigsten Schaden festhalten lässt, damit du beim Auszug keine böse Überraschung erlebst. Unbedingt festhalten, ob die Wohnung bei der Übergaben zu 100 Prozent renoviert war oder ob sie (teilweise) nicht renoviert war. Denn eine Wohnung darfst du so zurückgeben, wie du sie bekommen hast.

Hallo lewama,
ich bin Ärztin und kenne mich im Mietrecht überhaupt nicht aus. Ich hoffe für Sie, daß Sie einen richtigen Ansprechpartner finden, z.B. Anwalt, Mietervereinigung, etc.
Viele Grüße
Ingeborg Steffes-Tremer

Hallo lewama,

die Sache mit den Türen und Heizkörpern gehört für mich nicht zu den durch den Mieter zu erbringenden Schönheitsreparaturen, auch wenn das in deinem Vertrag so drin zu stehen scheint - steht das bei allen Mietern der Genossenschaft drin oder gibt es Unterschiede?

Sind diese Reparaturen tatsächlich nötig oder versucht die Genossenschaft Geld für die irgendwann später einmal fälligen Reparaturen zu sparen?

Wende dich am besten an den Mieterbund deiner Stadt, die kennen sich damit aus.

Viel Erfolg,
floyd_83

Hallo lewama,

Sie schreiben, Sie seien seit drei Jahren Mitglied der Genossenschaft. Ich nehme an, Sie haben die Wohnung, aus der Sie nun ausziehen, drei Jahre bewohnt? Wie groß ist die Wohnung?
Ich bin kein Anwalt für Mietrecht, war aber 10 Jahre Hausverwalter, und kann in den von Ihnen angeführten Paragraphen Ihres Mietvertrags grundsätzlich nichts Rechtwidriges oder Fehlerhaftes erkennen.
Die Kosten von ca. 820 Euro für die genannten Schönheitsreparaturen erscheinen mir gemäßigt (geschätzte 12 - 15 Arbeitsstunden zuzgl. Materialkosten, zuzgl. MWSt.).
Greift hier vielleicht bereits § 9.2 und wurden die Kosten anteilig Benutzungsdauer berechnet? Hier sollten Sie nachfragen.
Es bleiben aber Fragen:
War die Wohnung vor Ihrem Einzug vollständig renoviert, also inkl. Neulackierung von Türen, Fensterbrettern etc.? Wenn nicht, kann diese nun nicht verlangt werden, vor allem nicht nach drei Jahren.
Wie stark sind dieses Lackierungen nach drei Jahren nun abgenutzt? Gar nicht? Kaum? Stark? Bei keiner oder geringer Abnützung kann das Verlangen einer Neulackierung unbillig sein.
Da die Rechtsprechung der Amtsgerichte nicht eindeutig ist, muss leider grundsätzlich geraten werden, was Recht ist oder sein kann. Scheitert das Verhandlungsgeschick in Auseinandrsetzungen mit dem Vermieter, ist der Ausgang des Gangs vor Gericht stets Glücksache.

Mit freundlichen Grüßen

F.R.G

Hallo,
da würde ich mal mit dem Mieterverein oder mit einem Anwalt sprechen. Für so eine relativ kurze Wohndauer ist das eine unverschämte Forderung.
Viel Erfolg.
Gruß GEK

Hallo,

ich könnte dir sagen, „wie“ du was renovierst. Aber ob du es machen „musst“, solltest du besser einen Juristen fragen. Von daher kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Sorry und
Gruß aus Köln
Christian

Naja, schwer zu sagen ohne die Türen etc zu sehen. Kann schon sein das es dort etwas abgenutzt ist und deswegen ausgebessert werden sollte… sorry, kann da nicht wirklich weiterhelfen

Hallo lewama,

haben Sie meine E-Mail vom 9.1. erhalten?

Mit freundlichen Grüßen,

F.R.G

Vielen Dank für die vielen Antworten! Mein Anliegen hat sich quasi von selbst gelöst, da mein Nachmieter selbst renovieren möchte.

Liebe Grüße