Muss ich zahlen?

Hallo, Ihr Wissenden

ich brauche dringend einen guten Rat:

Im Mai vergangenen Jahres ging ich zu einem Atelier um spezielle Dienstleistungen in Sachen Grafik in Anspruch zu nehmen. Im Erstgespräch entwicklte sich so viel gemeinsamer Konsens und Sympathie, dass es nie zu einem rechtskräftigen Vertrag, Angebot Kostenvoranschlag kam, sondern zu einer mündlichen Vereinbarung darüber, dass ich deren Arbeit in Form von Dienstleistungen meines Bereichs vergüte - als in „Naturalien“ zahle.

Der Entwurf des Ateliers ist nie druckfertig ausgearbeitet worden - sprich: Außer Aufwand und inzwischen Verärgerung meinerseits ist nie etwas zustande gekommen.
Das Atelier wiederum ist einmal per Nachricht auf Anrufbeantworter auf mich zugekommen : Nachricht am Freitagabend, ich solle einen etwa 100-seitigen Text bis Montag überarbeiten. Das musste ich in diesem Zeitrahmen ablehnen mit der Bitte, mir Dateien in einem realistischen Zeitfenster zu schicken.

Im Februar nun bekam ich eine erste Rechnung für meinen Entwurf (der ja nie realisiert wurde). Auf meine verblüffte Anfrage hin, was denn die Rechnung solle, da wir doch etwas ganz anderes vereinbart hatten, bekam ich eine Rechnungskorrektur, die inzwischen 1500 € höher ist als die erste Rechnung!

Was kann ich in so einem Fall tun? Gibt es im Internet evtl Quellen? Ich möchte mich nicht in allzu große Unkosten stürzen in Sachen Rechtsanwalt bevor ich nicht weiß worauf das alles hinauslaufen wird.

Danke für eure Hilfe

Lilly

Hallo Lilly,

ein mündlicher Vertrag und die Beteiligten haben unterschiedliche Erinnerung, machen unterschiedliche Aussagen - das würde im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einiger Wahrscheinlichkeit in einem Vergleich enden. Im Klartext: Alle Beteiligten investieren Zeit, Nerven, Anwalts- und Gerichtskosten. In solchen Fällen gibt es außer den beteiligten Anwälten nur Zahler und Verlierer.

Jede halbwegs vernünftige außergerichtliche Lösung kommt weitaus billiger.

Gruß
Wolfgang

also grds. gelten derartige abmachungen auch mündlich. das heißt, wirksam ist eine solche vereinbarung durchaus, denn für eine solche mischung aus tauschgeschäft und werk- bzw dienstvertrag gilt insoweit kein formzwang.
aber recht habe und recht bekommen sind eben zwei verschiedene dinge, so dass es letztlich schwierig für dich wird, die abmachung zu beweisen. wenn es aber keinen entwurf gibt, muss die gegenseite auch erstmal darlegen, wofür sie ihr geld haben will, deshalb locker bleiben und nicht zahlen!
gruß jule

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