Hallo ich hab mal eine frage . ich habe von der gez ein brief bekomme das ich zahlen soll von 07.2010 bis 05.2010 weil ab da bin ich mit mein freund zusammengezogen und er hat das angemeldet… aber in den oben genannten zeitraum habe ich bei mein eltern gewohnt und hatte nichts an ein kommen da ich da gerade ien kind bekommen hatte und und kein harz 4 weil ich ja wieder zuhause wohnte habe da von mein eltern gelebt . aufjedenfall hab ich mehrmals angerufen da und hin geschrieben das ich bei meinen eltern wohne und die haben gesagt dann musss ich nicht zahlen ,hatte bis jetzt auch ruhe und zack heute hab ich ein schrieben vom gerichtsvollzieher gehabt das ich 400 euro inerhalb von 5 tgen zahlen muss sonst kommt er her. wie sieht er auch kann ich da was machen gegen angehen mit nen anwalt da meine eltern in den zeitraum ja gez gezahlt haben ?? wäre super wenn ihr mir schnell helfen könnte
Hallo Melly !
Das ist ja einiges schief gelaufen. Also wenn Du beim Freund, bzw. in eigener Wohnung gemeldet bist mußte zahlen. Egal wo Du gwohnt hast !!
Wenn der Freund nicht bei der GEZ angemeldet war, muss einer zahlen–dies bist hier wohl DU.
Kein eigens Einkommen und NUR bei den Eltern gemeldet, (die haben 'GEZ gezahlt) kein Problem.
ABER - dies alles mußt Du per Änderungsmeldung, Ummeldung etc. mit der GEZ SCHRIFTLICH klären, geht auch online…BEACHTE: Nachträglich geht bei der GEZ so gut wie gar nichts !!
Mein RAT:
1.)Schreibe an die GEZ, dass Du in Raten zahlen willst (zu 50 €)und teile dies auch dem Gerichtsvollzieher mit. Dies sind meist sehr verständnisvolle aber in der Sache korekte Menschen !!
2.) Bringe Deinen derzeitige Status bei der GEZ in Ordnung, sonst laufen ja weitere Schulden auf…
3.) Solltest Du SGB II H4 oder sonst was vom Amt bekommen, d.h. Hilfe zum Lebensunterhalt (solltest Du mittlerweile beantragt haben, auch wegen der Krankenversicherung für Dich und das Kind)frage dort nach einer Bescheinigung für die GEZ nach UND stelle sofort, ggf. schon heute einen
Antrag auf Befreiung (Unterlagen kannste nachreichen)
Hoffe habe geholfen, gerne feedback.
P.S. Anwalt kostet viel Geld…in der Sache, sprich
„wegschaffen“ der „verpennten“ GEZ - Gebühren kann er Dir nicht helfen !!
Gruss
biker2
Lege beim Gerichtsvollzieher erst mal ganz schnell Widerspruch ein, gegen die Forderung.
Allerdings mußt du ja vorher schon mal Post bekommen haben und nicht nur einmal.
div. Mahnungen und Aufforderungen.
Wenn du die nicht beachtet hast hast du wirklich ein Problem.
Melde dich auf alle Fälle beim Gerichtsvollzieher und suche dir einen Anwalt.
Doch bevor du beim Anwalt etwas unterschreibst, stelle bei ihm (dem Anwalt)einen PKH Antrag (Prozeßkostenhilfeantrag) damit du nicht in nächste Dilemma reinrutschst.
Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka
ja habe schreiben bekommen das streite ich ja auch nicht ab aber ich habe diese nicht ignoerier ich habe da angerufen und dennen das immer wieder gesgat und die meinten dann ich muss er nur noch schrieftlich machen und dann ist es ok
die schulden sind ja nur ab da an wo ich bei mein eltern gewohnt habe als ich mit mein freund zusammen gezogen bin hat er das angemeldet und dann war gut ich hatte da ja angerufen bei der gez und die haben mir mehrmals gesgat da ich ja kein einkommen habe und bei mein eltern kursfristig wieder einziehen musst brauch ich es nicht zahlen sonder es reicht wenn meine eltern das zahlen.
Hallo - das ist mit Abstand das schlimmste was du machen konntest. Anrufe sind völlig sinnlos. Hast du den schriftlich reagiert? ich denke nein.
Man muß gegen die Forderung schriftlich Einspruch einlegen.
Wenn dies nicht geschieht, wird die Forderung rechtskräftig, d.h. der Gerichtsvollzieher prüft nicht mehr ob die Forderung rechtens ist, er treibt nur noch die Zahlung ein, was seine Aufgabe ist.
In dem Fall kannst du Zahlen und kommst aus der Nummer nicht mehr raus.
Gruß Barbra Natzschka
Dann würde ich noch mal Einspruch einlegen und darin ganz klar rausarbeiten, dass DU unter dieser Anschrift nicht (mehr)gewohnt hast…kein Einkommen…, Eltern GEZ-Nr…UND die entsprechenden Nachweise (Meldebesch/SozAmtBesch o. H4 - Bescheid oder oder dazu.!!
Ist ein Versuch …viel Erfolg.
Wäre schön von Deinem Erfolg zu hören…
B.D.