‚ich habe fahrkostenzuschuss bekommen um meine kinder zu besuchen.doch leider habe ich diese fahrkarten verloren kann den nachweiss erbringen beim jobcenter.nun möchte das jobcenter wegen zu unrecht bezogender zahlungen das geld zurück haben.muss ich von mein h4 10 %zahlen oder kann ich ein antrag stellen auf stundung.so das ich es erst bezahle wenn ich einen job habe.denn sonst würde ich ja unter das esxestenzminimum fallen.wer kann mir genau helfen was ich zu tun habe bevor ich beim amt die anhörung reinreichen.vielen lieben dank‘
Leider kann ich da gar nicht weiterhelfen. Das Problem entspricht nicht meiner Spezialität. Hoffentlich kann jemand anders helfen.
Hallo Traumstein,
wenn Du nachweisen kannst, das Du die Strecke gefahren bist, so mußt Du nicht zahlen.
Kannst Du keinen Nachweis erbringen, so mußt Du das Geld zurückzahlen.
Eine Stundung liegt im Ermessen Deines Ansprechpartners bei der Arge und wird gewöhnlicher Weise vom Harz 4 in Teilbeträgen abgerechnet.
karli3
Hallo,
hast Du nun einen nachweis für den Fahrkostenzuschuss oder nicht?
Hast Du diesen nicht, kannst Du das Geld auch nicht bekommen. Dann bleibst Du auf den Kosten sitzen, das heißt Du musst den Zuschuss erstatten. Wie soll der Bearbeiter ohne Nachweis dieses abrechnen? Ich erstatte selber auch nur Fahrkosten wenn dafür ein Beleg mir eingereicht wird, sonst würden meine Bücher auch nicht stimmen.
Das Existenzminimum interessiert doch nicht, es spielt keine Rolle wie Du über die Runde kommst, gibt doch genügend Brücken in Deutschland.
Hallo,
Kann Dir zu dem Fall leider keinen Rat geben.Trotzdem viel Erfolg.
Sonnenblume2
Hallo,
ich verstehe das nicht ganz. Kann es sein, dass du einen kleinen Schreibfehler gemacht hast und der Arge den Nachweis NICHT erbringen kannst, weil du die Karten verloren hast?
Sollte das so sein, kannst du auch an eidesstatt versichern, dass du die Karten gekauft und verloren hast. Vielleicht kann auch der andere Elternteil oder jemand anders bestätigen, dass du dein Umgangsrecht wahrgenommen hast und die Karten gekauft hattest.
Einen Antrag auf Stundung kannst du theoretisch stellen, doch i.d.R. wird diesem nicht statt gegeben und es werden mtl. 20-50€ von den Leistungen einbehalten. Dass du dann unter das Existenzminimum fällst, tut da leider nichts zur Sache. Gleiche Auswirkungen haben ja auch Sperren, Kürzungen usw.
Sorry, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.