Muss ich zahlen/unfall

hallo experten,
ich wurde bei einem abend mit freunden im restaurant gefragt, ob ich
nach hause fahren könne, damit die anderen alkohol trinken können. da
ich ungern alkohol trinke, machte es mir nichts aus und ich sagte zu,
die anderen in dem auto meiner freundin (diese hatte mich gefragt)
nach hause zu fahren. auf dem parkplatz, fuhr ich dann ein anderes
auto an (ich war nicht betrunken, sondern hab das auto einfach nicht
gesehen, da der parklpatz nicht beleuchtet war. auch meine freunde,
die aus dem rückfenster gesehen haben, machten mich nicht auf das
auto aufmerksam). die kosten von 2000 euro schaden soll ich nun ganz
alleine tragen, obwohl ich meinen freunden nur einen gefallen tun
wollte. ist das richtig? almut

Hallo Almut,
wenn deine Freundin dir den Wagen gibt, bist du also ein berechtigter Fahrer. Dadurch muß Sie damit rechnen, das du einen Unfall verursachen kannst. Natürlich kann Sie versuchen, dich in Haftung zu nehmen und den Schaden von dir bezahlen zu lassen. Dafür muß Sie dir allerdings schon bald ein grobfahrlässiges Verhalten beweisen.

Sollte die Freundin dir solche Forderungen stellen, dann gehe am besten zum Anwalt, da es leider in dem deutschen Gesetzesdschungel viiiel zuviele §§ gibt.

Gruß
Martin

P.S.:Bei Fragen einfach melden,

Hallo Almut,

zunächst mal ist das Auto über die Kfz-Haftpflicht der Halterin versichert.
Sollte deine Freundin aufgrund des Vorfalls in der Versicherung hochgestuft werden, so würde ich Ihr die Differenz zum vorherigen Beitrag übernehmen.

So seit Ihr beide am besten raus und die Freundschaft ist nicht für den A…!

Gruß ivo

in jedem Fall muss der Fahrzeugführer bezahlen da er den Unfall verursacht hat.

Sorry, aber das ist das eigentliche Problem wenn man Autos anderer Leute zu privaten Zwecken fährt, derjenige der es nur gutgemeint hat dann hinterher finanziell das Nachsehen.

Anders ist der Fall wenn man das Fahrzeug eines Arbeitgebers zu gewerblichen Zwecken fährt… dann muss der Arbeitgeber zahlen weil es sein Risiko ist.

Auf eine Differenzzahlung für die Höherstufung würde ich mich nicht einlassen da dies unendliche Folgen hat, d.h. es dauert ca. 18 weitere schadenfreie Jahre bis die 35% erreicht sind und die Prämie dann gleich ist, d.h. du musst ca. 18 Jahre den Schaden jedes Jahr bezahlen.

in jedem Fall muss der Fahrzeugführer bezahlen da er den
Unfall verursacht hat.

Hallo auch,
hast du da Quellen/Urteile bei der Hand? Ich kenne da Fälle, da wurde die Klage abgewiesen (Gefälligkeitsleistungen). Würd mich mal interessieren.

Gruß
Martin

hallo, erstmal vielen dank für eure bemühungen,
so wie sich das anhört muss ich zahlen, wenn ich keine freundin
weniger haben will, oder? zumindest die höherstufung. ich habe mal in
einer zeitung gelesen, dass ich eben nicht zahlen muss, wenn ich vom
fahrzeugbesitzer gefragt werde, ob ich fahren kann/will. wenn ich
meine hilfe von selbst anbiete, muss ICH aber auch zaheln. ich wollte
wissen, ob das stimmt, aber offensichtlich ist dies ein graues feld.
ich finde es nur ungerecht, dass ich komplett für den schaden
aufkommen soll, wo ich den anderen nur einen gefallen tun wollte.
almut

Hallo Almut,
tja, das mit den grauen Zonen innerhalb der deutschen Gesetze ist leider war und jedes Urteil ist auch irgendwie anders. Liegt halt an dem auch, was der Richter als Recht empfindet. Zwei Vorschläge für dich noch:

  1. Stell deine Frage nochmal in das Brett „Recht“. Vielleicht haben die dortigen Experten weitere Infos für dich.
  2. Geh zum Anwalt und laß dir dort mal eine Auskunft geben.

Diese Infos können dir vielleicht helfen, dich mit deiner Freundin zu einigen (50-50 oder so). Sie will vielleicht keinen Freund verlieren und du deine Freundin nicht. Grundsätzlich muß ich sagen, das ich das Verhalten deiner Freundin nicht verstehe. Sie fragt dich, ob du Sie nach Hause fahren kannst und dann bei einem Unfall, der tagtäglich passiert und an dem keine wirklich grob fahrlässige Handlung zu erkennen ist (anders bei 120 km/h innerhalb der Ortschaft), will sich dich voll in die Haftung nehmen?? Einen Freund?? Naja, wie dem auch sei…

Auf jedenfall wünsche ich dir alles Gute.

Gruß
Martin

Hallo Almut,

wenn es zur Klage kommt, dann hättest du m.E. gute Chancen, dass das als Gefälligkeitsleistung durchgeht. Insbesondere wenn deine Freundin aufgrund einer Alkoholisierung und der Bitte dass du Fährst den Hauptnutzen aus der Fahrt hat. Dann haftest du nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Mir scheint das so zu sein, da es sich bei dem von dir beschriebenen Vorgang wohl kaum um ein Miet oder Leihverhältnis handelt. Wie es ein Richter sehen würde?

Gruß Ivo

Hallo Almut,

vielleicht nur eine Idee… aber müssen öffentliche Parkplätze nicht beleuchtet sein?
Evtl. kannst du ja den Parkplatzbetreiber noch irgendwie in Haftung nehmen, ansonsten wäre es mir sehr neu, dass der Fahrer in jedem Fall für den Schaden aufzukommen hat.

Im Sinne einer fehlenden Kaskodeckung sehe ich dennoch keine Handhabe, denn sobald ich jemandem meinen Schlüssel gebe, weiß ich doch, dass er einen Schaden anrichten kann und wichtig ist doch nur, dass alle heil aussteigen.

Schaden ist ersetzbar, Leben nicht.

Gruß
Marco