Muss ich zu einer Gerichtverhandlung erscheinen?

Hallo ich bin demnächst zu einer Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen.
Ich war damals (Januar 2009) das Opfer und wurde beklaut.Damals hab ich direkt danach eine Anzeige abgegeben. Aussage halt gemacht. Dann war das erstmal ok, weil es in einer anderen Stadt war als ich wohne.
Der Täter meldete sich nach einiger Zeit um mir meine Sachen wieder zu schicken, es tat ihm leid.
Das war ok als alles wieder hier war ruften wir bei der Polizei der Stadt an und sagten, dass wir alles wieder haben und von einer Anzeige absehen.
Jedoch wurde uns gesagt " Es liege nicht mehr in unsere Hand , das wäre jetzt Sache der Staatsanwaltschaft.
Dachten wir Ok.
Nun bekomme ich vor 2 Wochen Post, dass ich als Zeugin geladen bin (meine Freundin die damals mit war auch) und zu erscheinen habe.
Jedoch fahr ich da in den Urlaub und kann halt nicht.
Meine Freundin will da auch nicht unbedingt alleine hin weils doch schon um einiges weiter weg ist.
Könne wir unsere Aussage, wenn sie sie unbedingt nochmal haben wollen, weil eigentlich haben sie ja schon eine, bei uns im Amtsgericht abgeben oder schriftlich?