Muss ich zur Urlaubs-/Krankheitsvertretung zum 170 km entfernten anderen Standort?

Folgende Situation:

Ich arbeite in einem größeren Anwaltsbüro, dass noch verschiedene andere Standorte in Deutschland verteilt hat.
Nun kam es bereits mehrfach vor, dass Kolleginnen spontan aufgefordert wurden, am nächsten Tag zu einem anderen Standort fahren zu müssen, der 170 km weit entfernt ist, um dort Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung zu machen, da das Büro dort nur einen Angestellten hat.

Wie ist nun die Rechtslage? Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen? Darf ich mich weigern dort hin zu fahren? Was müsste genau in dem Arbeitsvertrag stehen, dass ich tatsächlich dort hinfahren muss? Und wie spontan darf sowas überhaupt geschehen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

LG Lonnymaus

FAQ:1129
Hallo,

wenn das Posting gemäß FAQ:1129 formuliert wird und dann auch noch Angaben enthält, ob

  • es im fiktiven Arbeitsvertrag Vereinbarungen zum Arbeitsort gibt und falls ja, welche
  • es in diesem Unternehmen einen BR gibt
  • ob das Unternehmen einem Tarifvertrag unterliegt und/oder die Anwendung eines Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart wurde

dann kann es evtl. auch eine fach- bzw. sachkundige Antwort geben.

Ansonsten bietet diese Seite einen ganz guten Einstieg:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

&Tschüß
Wolfgang