Guten Tag,
ich möchte gerne wissen, ob im Mietvertrag die Quadratmeterzahl festgehalten sein? In meinem Mietvertrag steht sie nicht. Wenn mir mein Vermieter mündlich eine wesentlich größere Fläche mitgeteilt hat, als ich durch Nachmessen festgestellt habe, habe ich eine Chance auf Mietminderung oder fristlose Kündigung? Ich kenne die 10%-Klausel für Mietflächenübertreibung, aber gilt die auch für mündliche Vereinbarungen?
danke für die Antwort schon mal im Voraus.
Frohe Weihnachten bald…
ronaldinho