Hallo,
unter unserem Wohnbüro hat der Vermieter eine Lagerfläche mit Rolltor vermietet. Diese Fläche ist nun zur Hobbywerkstatt geworden von Leuten die am WE
Rennen fahren. Jeden Abend wird der Motor laufen gelassen und die Abgase landen bei uns in der Wohnung (durch die Rohrleitungen der Küche !!!)
Frage: ist es erlaubt eine Hobbywerkstatt ohne Luftabsauger, Ölabscheider zu betreiben? Die Leute haben sich auch eine Hebebühne eingebaut. Welche Rechte habe ich ??? Danke für Eure Antworten.
Guten Tag,
Ohne vom Ordnungsamt zu sein, rate ich dem Betreiber aus seiner Friedenspflicht hierzu eine Absaugung zu installieren. Allerdings ist diese fast immer auch nicht ganz leise. Solange man freundlich miteinander sprechen kann, sind alle Lösungen möglich.
Viel Erfolg wünscht der Hans aus Essen.