Unser Vermieter kassiert seit mehreren Jahren eine Summe für „Wartungsarbeiten am Durchlauferhitzer“, welche der Mieter selbst beauftragen musste, welches Wartungsfrei Istanbul!
Vor einigen Jahren gab unser Durchlauferhitzer auf und wir bestellten ein neues Gerät, welches knapp 200 € teurer war als die Vorgänger Version.
Dieses Gerät bezahlte der Vermieter und die Differenz mussten wir ausgleichen. So weit so gut. Dieses Gerät war und ist Wartungsfrei. Es gäbe keine mehr mit Wartung erklärte uns der Lieferant, welcher bis dahin auch die Wartungen und Reparaturen an dem alten Gerät durchführte.
Zu den Ausgleichszahlungen verlangte u. berechnete der Vermieter, jährlich in der NK-Abrechnung auch die „Wartungskosten“. Dagegen wehren wir uns jetzt. Warum erst jetzt sei dahingestellt.
Er ist der Meinung das zu dürfen und es sei legitim. Wenn in Zukunft das Gerät kaputt gehen sollte, sei das Geld dafür da.
Müssen wir als Mieter selbst für einen Durchlauferhitzer aufkommen? Wir waren der Meinung, so etwas gehöre zur Wohnung. Wie sollen wir sonst Wasser zum Duschen bekommen?
Weiß jemand eine Antwort die rechtlich standhält?
Derartige Vermieter raten gerne, kalt zu duschen.
Wahrscheinlich hat der Vermieter dieses auch in den dazugehörigen Mietvertrag geschrieben, oder etwa nicht? und wähnt sich deshalb auf der sicheren Seite? In anderen Worten: Was stünde denn im hypothetischen Mietvertrag?
Wartung ist vom Mieter zu zahlen, Reparatur und Erneuerung vom Vermieter, so ist der Regelfall.
Hallo @HAL9000,
Der Mietvertrag ist 20 Jahre alt.
Das mit der Summe für Wartung/ Reparaturkosten war ja in Ordnung, bis eben diese wartungsfreien Geräte auf den Markt kamen.
Er redet sich raus, dass es jetzt Ansparung für ein neues Gerät heißen müsste. Egal wie er den Gaul nennt, Frage ist halt ob das rechtens ist.
Habe es im ganzen Leben u. das ist schon über ein halbes Jahrhundert, noch nicht bezahlen müssen. War ein Gerät defekt, Vermieter kontaktiert, dieser erneuert und fertig war. Er beharrt jetzt darauf, dass er im Recht sei und speziell ich, denke nicht.
Wartungskosten in einer Nebenkostenabrechnung können nur verlangt werden, wenn sie angefallen sind.
Ansparungen für eventuell mal irgendwann nötige Ersatzgeräte sind Sache des Vermieters, die er sich bitte aus seinen Mieteinnahmen holen möchte.
Der Tausch eines Durchlauferhitzers dürfte jede „Kleinreparaturklausel“ sprengen.
Im Übrigen kostet eine Dacherneuerung noch viel mehr - vielleicht wird im nächsten Schritt gefordert, ihr möget dafür Anzahlungen leisten?
Servus,
Beharren ist kein Argument. Wenn er mag, kann er sich ja mal die mit insgesamt zwei Paragrafen recht übersichtliche Betriebskostenverordnung - eine der kürzesten Verordnungen überhaupt - zu Gemüte führen. Da steht drin, was Betriebskosten sind und was nicht.
Schöne Grüße
MM
Die frage beantwortet sich eigentlich selbst, was wäre wenn ihr morgen auszieht ?
Ihr spart für den nächsten/übernächsten Mieter wo mal was kaputt gehen könntet eventuell, Ihr seid ja nett ![]()
Hallo Ralf,
wenn es denn darum ginge, wäre die Antwort des Mieters: Ja sehn Se, deswegen machen wir das ja über die Rücklage, damit alle Mieter gleichmäßig belastet sind. Deswegen mussten Sie ja auch das neue Gerät nicht bezahlen, als es angeschafft wurde - das habe ich aus der Rücklage bezahlt.
Der Punkt ist aber, dass die Mieter die Anschaffung überhaupt nicht bezahlen müssen, sondern der Vermieter.
Schöne Grüße
MM
Ich wage zu bezweifeln, dass es wartungsfreie Durchlauferhitzer gibt: Durch regelmäßige Entkalkung lässt sich deren Lebensdauer nämlich entscheidend erhöhen, wozu euch der VM durchaus anhalten darf und diese Kosten i. S. d. § 2 Nr. 5a, 2, 4a BetrKV auch umlagefähig sind.
G imager
Durchlauferhitzer moderner Technik( Blankdrahttechnik) sind wartungsfrei. Es findet keine regelmäßig Wartung statt (und das wäre ja wichtig dafür ob man es in NK umlegen darf).