Muss jaerhlich eine Steuerklaerung beim Finanzamt durchgefuehrt werden - Vorschrift - oder unterliegt dies der
Freiwilligkeit?
hallo,
wenn du nicht selbständig, kein vermieter, kein verpächter, kein bezieher von lohnersatzleistungen, kein bezieher von einkünften aus kapital, dividenden etc., die über den freibetrag von 801 euro (alleinstehender) hinausgehen bist oder vom fa nicht aufgefordert bist, deine steuererklärung zu einem bestimmten termin abzugeben, steht es dir in jedem jahr auf´s neue frei, eine steuererklärung abzugeben.
saludos, borito
hallo postman5,
du solltest jährlich deine Steuererklärung machen, sonst kann´s passieren, daß du geschätzt wirst.
Muss jaerhlich eine Steuerklaerung beim Finanzamt
durchgefuehrt werden - Vorschrift - oder unterliegt dies der
Freiwilligkeit?
Das kommt darauf an. Ist der Betroffene Arbeitnehmer oder Selbstständiger? Welche Steuerklasssen hat er?
Muss jaerhlich eine Steuerklaerung beim Finanzamt
durchgefuehrt werden - Vorschrift - oder unterliegt dies der
Freiwilligkeit?
Der Frager ist Renter und hat die Lohnsteuerklasse 3/1
Hallo,
Du musst nur in wenigen Fällen eine steuererklärung abgeben, z.B. Freitrag auf der Lohnsteuerkarte u.a.
Wer allerdings keine abgibt ist ein Dummkopf, da in der Regel immmer eine Rückerstattung zu erwarten ist.
Gruss Hermann
Muss jaerhlich eine Steuerklaerung beim Finanzamt
durchgefuehrt werden - Vorschrift - oder unterliegt dies der
Freiwilligkeit?
Hallo,
unter bestimmten Voraussetzungen muß man eine machen.
Und auch, wenn man einmal eine abgegeben hat.
Viele Grüße
Paola
Muss jaerhlich eine Steuerklaerung beim Finanzamt
durchgefuehrt werden - Vorschrift - oder unterliegt dies der
Freiwilligkeit?
Die Lohnsteuerklassen 3 und 1 sind nicht gleich. Es besteht eine Erklärungspflicht, wenn jemand (z.B. ein Paar) die Steuerklassen 3 und 5 hat, sowie bei der Kombination 1 und 6.
Siehe auch:
Rentner (Nichtarbeitnehmer) müssen beim Finanzamt immer eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn ihre Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag und ähnlichem den steuerlichen Grundfreibetrag für Alleinstehende, ggf. Ehepaare übersteigen.
Im Jahr 2010 sind Einnahmen bis zu einem Betrag von 8.004 /16.008 Euro (Alleinstehende/ zusammen veranlagte Verheiratete) steuerfrei gestellt. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Beträgen, dann kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Ihr Vorteil: Wenn sich die Einnahmesituation nicht ändert, muss für die nächsten drei Jahre keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben werden. Die Nichtveranlagung beantragt man auf einem amtlichen Formular, das beim Finanzamt oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de erhältlich ist.
Quelle:http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2809
Ich hoffe dass ich helfen konnte.
majowi
Der Frager ist Renter und hat die Lohnsteuerklasse 3/1