Hallo!
Ich habe eine Kündigung am 22.2.10 erhalten zum 5.3. 10 in der Probezeit! Es sollten eigentlich 2 Wochen sein, sind es aber nicht, es sind nur 12 Tage! Ich war schon bei meiner „Ex“ Firma und und habe einen Widerruf geschrieben! Diesen haben sie mir verwehrt und es wäre doch alles rechtens denn der 5. 3. wäre auch gleichzeitig der 8.3.??? bis dahin sollte ich auch mein Geld erhalten! Und sie gehen auf keine Korrektur ein, sie wissen das die Daten nicht stimmen, aber Ihr Anwalt habe gemeint sie soll es nicht korrigieren!
Ich habe mich dann nochmal rechtlich informiert und es sollten wirklich 14 Tage sein quasi von Montag bis 2 Wochen später Montag, der 8.3.10!!! ( Mein damaliger Vertrag ist an einem 5 Oktober 09 entstanden…was hat das damit zu tun eventuell?)
Da mir es langsam so scheint es ist eine Wischi Waschi Firma, war mir auch die Unterschrift der Person suspekt! Denn in einer GmbH ist der Geschäftsführer dafür bevollmächtigt! Nun habe ich einen Blick ins Handelsregister getätigt und die unterzeichnete Person steht nicht im Register! Ist also nicht bevollmächtigt! Oder kann diese Person auch so vom Geschäftsführer bevollmächtigt werden ohne Eintrag?
Nun ist doch eigentlich meine Kündigung nichtig, oder? Auch wenn die Person meinen damaligen Vertrag unterzeichnet hat? Ich würde nun Arbeitsgerichtliche Schritte tätigen und eine Feststellungsklage stellen. Was meint Ihr, bräuchte wirklich dringend Hilfe!
Meine Kündigungsgründe waren eh an den Haaren herbei gezogen!
doublekey
Ich denke mal, dass dir http://www.frag-einen-anwalt.de/Kündigung-Rechte-__f… weiterhilft. Es muss nicht im Handelsregister stehen, wer innerhalb der GmbH Arbeitsverträge schließen oder beenden darf.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, was meinen Sie aber wegen der Kündigungfrist, die ich oben geschildert habe? Das ist doch nun eigentlich nicht korrekt, die Firma weißt Ihren wissentlichen Fehler ab und möchte dieses Datum nicht zum 8.3. ändern.
MfG Kathrin Friedrich
Hey,
schönes Thema-alles nichtig! =)
Aber höre davon leider immer wieder.
Frist ist nicht eingehalten worden-unabhängig von deinem einstiegstermin. 14 tage sind bedingung-und der anwalt denkt wahrscheinlich, dass du dich von sowas nicht ablenken lässt…NICHTIG
Zweitens:smiley:ie Kündigung muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Im Fall einer GmbH muss zum Beispiel der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer unterschreiben. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, müssen diese alle unterschreiben. Ein Blick ins Handelsregister verschafft hier Klarheit.
Das wird sich vorm Arbeitsgericht lohnen.
Wünsche dir viel Erfolg!
Also ich glaube da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Da habe ich keine Ahnung! Ich verstehe allerdings nicht, warum Du Dich da streiten willst,denn was bringt einem das, wenn man eine Weiterbeschäftigung erzwingt- wenn man jemanden los werden will, schafft man das auch. Ich glaube nicht, dass sich der ganze Aufwand lohnt. Kostet nur Nerven!
Hallo!
eine Kündigung während der Probezeit ist immer statthaft, Gründe müssen nicht einmal vom Arbeitgeber angegeben werden - egal ob sie stimmen oder nicht.
Ob nun die Kündigung umzwei Tage mehroder weniger ist, ist eigentlich Wurst, da der Monat Februar nur 28 Tage hat und damit auch rechtsgültig ist. Wenn trotz allem der Gehalt gezahlt wird, wird der volle Monat Februar gezahlt und anteilig der Monat März.
Natürlich darf der Gesellschafter jemanden mit dem Personalmanagement der Firma beschäftigen. In der Regel ist es die Personalabteilung. Diese Mitarbeiter müssen nicht im Handelsregister eingetragen werden. Denn sie arbeiten als weisungsbefugt und sind damit autorisiert.
Ich wünsche Ihnen beider Jobsuche viel Erfolg
viel viel Glück
Ich habe eine Kündigung am 22.2.10 erhalten zum 5.3. 10 in der
Probezeit! Es sollten eigentlich 2 Wochen sein, sind es aber
nicht, es sind nur 12 Tage! Ich war schon bei meiner „Ex“
Firma und und habe einen Widerruf geschrieben! Diesen haben
sie mir verwehrt und es wäre doch alles rechtens denn der 5.
3. wäre auch gleichzeitig der 8.3.??? bis dahin sollte ich
auch mein Geld erhalten! Und sie gehen auf keine Korrektur
ein, sie wissen das die Daten nicht stimmen, aber Ihr Anwalt
habe gemeint sie soll es nicht korrigieren!
Ich habe mich dann nochmal rechtlich informiert und es sollten
wirklich 14 Tage sein quasi von Montag bis 2 Wochen später
Montag, der 8.3.10!!! ( Mein damaliger Vertrag ist an einem 5
Oktober 09 entstanden…was hat das damit zu tun eventuell?)
Da mir es langsam so scheint es ist eine Wischi Waschi Firma,
war mir auch die Unterschrift der Person suspekt! Denn in
einer GmbH ist der Geschäftsführer dafür bevollmächtigt! Nun
habe ich einen Blick ins Handelsregister getätigt und die
unterzeichnete Person steht nicht im Register! Ist also nicht
bevollmächtigt! Oder kann diese Person auch so vom
Geschäftsführer bevollmächtigt werden ohne Eintrag?
Nun ist doch eigentlich meine Kündigung nichtig, oder? Auch
wenn die Person meinen damaligen Vertrag unterzeichnet hat?
Ich würde nun Arbeitsgerichtliche Schritte tätigen und eine
Feststellungsklage stellen. Was meint Ihr, bräuchte wirklich
dringend Hilfe!
Meine Kündigungsgründe waren eh an den Haaren herbei gezogen!
doublekey
Hallo,
leider konnte ich nicht eher antworten, da ich längere Zeit nicht im Büro war.
Ihre Frage kann ich nicht beantworten, da mein Fachgebiet die Arbeitssicherheit ist und nicht Arbeitsrecht.
Gruß
Um Personalentscheidungen zu treffen, muss man nicht zwangsläufig im Handelsregister eingetragen sein. Es bedarf dafür nicht einmal einer leitenden Position. Es wird sich hier um die Personalabteilung handeln und die Unterschrift ist dann natürlich ebenso gültig, als würde dich der Geschäftsführer entlassen.