Liebe Community,
angenommen Arbeitnehmer (halbtags Angestellt, sodass er/sie von Jobcenter unterstützt werden muss) wird nach langer Krankheit (über ein halbes Jahr) über Arbeitgeber wieder eingegliedert (BEM, Krankenkasse zahlt in der Zeit weiter Krankengeld).
Jobcenter kappte nach einem viertel Jahr die Stütze mit einem „vorläufigen Versagungsbescheid“, weil er/sie ja zuhause war und somit weniger ausgaben hatte.
Muss/Kann ab Beginn der BEM nun die Hilfe wieder gezahlt werden??
Beste Grüße