Muss JOBCENTER Kosten übernehmen?

Nachdem ich meinen Businesplan der Handwerkskammer vorgelegt habe , bekam ich einen Antrag - auf EINTRAGUNG
zugeschickt.Die Kosten dafür liegen bei 120-200Euro.
Muss das Jobcenter diese übernehmen? Ich muss dazu noch sagen, das sie mir die angebotenen Kurse der HWK. nichtbezahlt haben.Obwohl in meiner EV. stand; ich solle an allen Beratungen der HWK teilnehmen.Verstehe ich das richtig- das mit der Zustellung des Antrages auf Eintragung die erforderliche Begutachtung meines Businesplan erfolgreich war?

hallo steirer
würde bei der HWK nachfragen was nun genau sache ist möglichst schriftlich bestätigen lassen und damit einen anwalt aufsuchen, möglicherweise kann man per sozialgericht etwas erreichen

Businesplan Antrag - auf EINTRAGUNG

zugeschickt.Die Kosten dafür liegen bei 120-200Euro.

die angebotenen Kurse der HWK. nichtbezahlt

haben.Obwohl in meiner EV. stand;

Ja Hallo!
Wenn das Jobcenter, Dir es erlaubt hat(Schriftlich),an allen Schulungen teil zu nehmen, dann müssen Diese es bezahlen, also die Kosten dafür übernehmen. Es geht ja immerhin darum, das Du Dich um Arbeit bemüht hast, das ist egal ob in einer Firma, oder Du machst Dich Selbständig.
Der Businesplan,wird immer überprüft, meist von einen Rechtsanwalt, Sie wollen damit sicher gehen, das es nach kurze Zeit, nicht in die Hose geht, denn Du wirst ja noch eine ganze Weile von den Jobcenter finanziert.
Gruß
Lothar

Hallo Streier,

ich bin nur Privatmann, kann daher keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Bitte daher direkt bei der Bundesagentur oder ggfs. Rechtsanwalt zurückfragen.

Ich denke, es geht um eine Existenzgründung, wobei es sich um die Ausübung eines Handwerks handelt.

Grundsätzlich ist es so, dass die Bundesagentur die Kosten für die Stellungnahme zum Businessplan nicht übernimmt. Dies ist eigenes Risiko. Die Stellungnahme ist zwingend und auf dem Formular der Bundesagentur separat zu bescheinigen. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist erforderlich, da dies Grundlage für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt ist, wobei die Anmeldung im Rahmen des Antrages auf Existenzgründungszuschuss ebenfalls vorzulegen ist (diese kann aber auch schnellstmöglich nachgereicht werden: bitte Fristen für die Antragstellung des Gründungszuschusses zwingend beachten). Kosten für die Eintragung HWR u. Gewerbeanmeldung werden nicht übernommen.

Zu den Kursen kann ich nichts sagen. Mir ist nur bekannt, dass bei Genehmigung des Zuschusses für einen betraglich begrenzten und zeitlichen Rahmen ein Anspruch auf „Gründungscoaching“ besteht.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

Gruss

knuffel1958

Hallo!

Sorry, dazu kann ich gar keine Antwort geben, da ich mich in diesem Bereich überhaupt nicht auskenne!
Ich hoffe die anderen können weiterhelfen!
Viel Erfolg!!!

Hallo,

leider kann ich hierbei nicht helfen, da für mich nicht ersichtlich ist, worum es geht.

mfg

Hallo,
wenn der Businesplan dem Jopcenter vorgelgt und genehmigt worden ist, müssten so weit ich weiß, die Kosten schon übernommen werden… leider weiß ich aber darüber 100pro auch nicht bescheid…Am besten einfach mal Antrag beim Jopcenter stellen und abwarten.
LG Aigner

Finde ich ne ganz schöne Sauerei! Schicken einen ind ie Kurse der HWK und zaheln dafür nicht einmal? Da würde ich aber zum Sozialgericht gehen! Und die Eintragung sollte die ARGE dann aber auch übernehmen. Darum würde ich kämpfen, anders kapiert es die ARGE nicht. Ansonsten Sozialgericht. Ich würde damit aber ins Elo-forum.org gehen, da ist das Thema besser aufgehoben.

Das tut mir leid, da kann ich Die leider auch nicht weiterhelfen. Ich würde aber einfach mal einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wenn sie ablehnen, müssen sie ja auch begründen warum.

Viele Grüße

Hallo,

in der HWK sollten den dortigen MitarbeiterInnen die Fördermöglichkeiten bekannt sein. Weiterhin empfehle ich Ihnen unbedingt einen schriftlichen Antrag auf Erstattung der Kosten beim Jobcenter zu stellen (ein mündliches „Nein“ können Sie wohl kaum beweisen). Sollten Sie ein schriftliches „Nein“ bekommen, legen Sie Widerspruch ein.
Zum Beispiel in den §§ 3 und 16 SGB II ist erwähnt, dass Leistungen erbracht werden können.
Fordert ein Träger (Jobcenter) Arbeitslose zu Aktivitäten auf, die mit Kosten verbunden sind (bei Ihnen wohl der Fall), muss der Träger die entstehenden Kosten übernehmen. Zwar sind Hilfen bei Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nach §§ 45-47, 53-55 SGB III Kann-Leistungen. Sie werden aber zu Muss-Leistungen, wenn sie vom Träger verlangt oder in der EV festgelegt werden.
Bezüglich der „Begutachtung“ Ihres Planes sollte Ihnen die HWK eine Antwort geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Ihre Frage nicht beantworten, da ich in der Leistungsabteilung und nicht in der Arbeitsvermittlung tätig bin.

Ihre Frage betrifft den Bereich der Arbeitsvermittlung. Deshalb empfehle ich Ihnen, mit dem zuständigen Arbeitsvermittler zu sprechen.

Handelt es sich um Kosten für eine Existenzgründung, für die Sie Einstiegsgeld beim Arbeitsvermittler beantragt haben, müssen Sie in der Regel die Übernahme der notwendigen Kosten (z.B. Begutachtung durch eine dafür befugte Stelle, Gewerbeerlaubnis etc) vorher mit dem Arbeitsvermittler besprochen haben. Inwieweit Ausnahmen zulässig sind, ob Ermessensspielraum vorhanden ist, kann nur der zuständige Arbeitsvermittler mitteilen.

hallo
hast du ein antrag bei deinem jobcenter auf übernahme der kosten für eintragung und teilnahme gestellt?

wenn nein
dann mache das.
wenn ja
hast du einen schriftlichen bescheid bekommen?
wenn nein
warte bescheid ab.
wenn ja
wenn oki dann ok
wenn du mit dem bescheid nicht einverstanden bist den bescheid widersprechen und gegebenenfalls klagen.

was hwk angeht
hast du die gefragt ob sie mit deinem plan einverstanden sind?

es kann auch sein das die erstmal geld (kurs teilnahme) sehen wollen bevor sie sich deiner sorgen annehmen.

überstürtze dich bei deinem vorhaben nicht.
lasse dir alles schriftlich zusagen.

wenn offene sachverhalte vorhanden sind frag einfach bei der betreffenden behörde nach und lass dir den sachverhalt erklären am besten schriftlich.
gruss
hasan

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Viel Glück!
Walter

tut mir leid, da weiß ich nicht weiter.

Hallo,

Kostenzusagen sollte in der Eingliederungsvereinbarung (EV) geklärt werden. Wenn nicht wird es schwierig.

Ich würde, die Kostenübernahme schriftlich mit dem Hinweis auf die EV beantragen und ggf. bei Ablehnung Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
Lukas

Liebe® Streier,
vielen Dank für Ihre Anfrage, aus der leider nicht hervorgeht, ob Sie zum Personenkreis nach dem SGB II oder SGB III gehören. Grundsätzlich sind JobCenter nicht verpflichtet, die Eintragungsgebühr zu übernehmen. Die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung, Kurse zu besuchen, ist nicht gleichsam einer Zusage der Kostenübernahme. Die Übernahme der Kosten sind jeweils zu beantragen und werden durch Bescheid gewährt. Die Eingliederungsvereinbarung ist kein Bescheid und im Regelfall daher auch nicht als Zusage einer Kostenübernahme zu deuten. Ob Ihr Businesplan erfolgreich war, kann Ihnen am Besten die Handelskammer selbst beantworten. Der Antrag allein ist juristisch betrachtet noch kein Indiz, der für oder gegen den Erfolg spricht.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

danke

Hallo Streier,
mir fehlen da zu viele Infos? Bist Du im AlgII-Bezug? Wird Einstiegsgeld gezahlt? Ist ein Eingliederungszuschuss beantragt?
Grüße
Almut

Hallo, zum Thema Existenzgründung kann ich keine kompetente Auskunft erteilen.

Alles Gute
Monika