Ich habe Mißstände gemeldet. Die nach 3 Monaten noch nicht beseitigt sind.
Habe dies nicht ananym gemacht, zwischenzeitlich mindestens 4 weitere Bewohner gleiche Anzeige erstattet.
Habe ich Anspruch auf Auskunft, was unternommen wurde?
Hallo,
nein Anspruch auf Auskunft hast Du nicht, da Datenschutz es verbietet.
Wenn Du aber feststellst, daß Mißstände nicht behoben werden, mußt Du das Jugendamt weiter nerven und Dich im Notfall an das Amtsgericht wenden, das Deine Anzeige auch entgegen nehmen kann.
Wenn es bei Dir einen Kinderschutzbund gibt, kannst Du Dich auch an ihn wenden.
Wenn ein Kind eventuell bedroht ist würde Dir auch die Polizei weiterhelfen.
Gruß
Reinhard
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Vielen Dank für die Antwort.Es befriedigt mich natürlich nicht, daß ich mich zu erkennen gebe und ich meine Mithilfe anbiete und keine Antwort erhalten darf. Da kann jeder machen was er will. Und irgentwann ist es so weit, dann schreien wieder alle, warum niemand hingesehen hat.
Was kann ich beim Kinderschutzbund denn ausrichten. Laut Internet werde ich auf dieser Seite auf das Jugendamt verwiesen.
Was kann das Gericht für mich tun?
Ich benötige diese Hilfe, wir sind zwischenzeitlich einige Leute, die sich von den Wohnverhältnissen überzeugen durften.
Gruß und Danke
Ich habe Mißstände gemeldet. Die nach 3 Monaten noch nicht
beseitigt sind.
Habe dies nicht ananym gemacht, zwischenzeitlich mindestens 4
weitere Bewohner gleiche Anzeige erstattet.
Habe ich Anspruch auf Auskunft, was unternommen wurde?Hallo,
nein Anspruch auf Auskunft hast Du nicht, da Datenschutz es
verbietet.
Wenn Du aber feststellst, daß Mißstände nicht behoben werden,
mußt Du das Jugendamt weiter nerven und Dich im Notfall an das
Amtsgericht wenden, das Deine Anzeige auch entgegen nehmen
kann.
Wenn es bei Dir einen Kinderschutzbund gibt, kannst Du Dich
auch an ihn wenden.
Wenn ein Kind eventuell bedroht ist würde Dir auch die Polizei
weiterhelfen.
Gruß
Reinhard
Vielen Dank für die Antwort.Es befriedigt mich natürlich nicht, daß ich mich zu erkennen gebe und ich meine Mithilfe anbiete und keine Antwort erhalten darf. Da kann jeder machen was er will. Und irgentwann ist es so weit, dann schreien wieder alle, warum niemand hingesehen hat.
Was kann ich beim Kinderschutzbund denn ausrichten. Laut
Internet werde ich auf dieser Seite auf das Jugendamt
verwiesen.
Was kann das Gericht für mich tun?
Ich benötige diese Hilfe, wir sind zwischenzeitlich einige
Leute, die sich von den Wohnverhältnissen überzeugen durften.
Gruß und DankeHallo,
der Kinderschutzbund hat die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild vor Ort zu machen und und könnte sich auch noch an das Jugendamt wenden.
Du könntest Dich auch schriftlich an den Landrat oder Bürgermeister wenden und dort Deine Bedenken vortragen. Dieser würde sich dann an sein Jugendamt wenden und fragen, was von Seiten des Jugendamtes unternommen wurde.
Auf jeden Fall ist es gut, daß Ihr die Situation im Auge behaltet, sofern Kinder betroffen sind.
Gruß, Reinhard
Ich habe Mißstände gemeldet. Die nach 3 Monaten noch nicht
beseitigt sind.
Habe dies nicht ananym gemacht, zwischenzeitlich mindestens 4
weitere Bewohner gleiche Anzeige erstattet.
Habe ich Anspruch auf Auskunft, was unternommen wurde?Hallo,
nein Anspruch auf Auskunft hast Du nicht, da Datenschutz es
verbietet.
Wenn Du aber feststellst, daß Mißstände nicht behoben werden,
mußt Du das Jugendamt weiter nerven und Dich im Notfall an das
Amtsgericht wenden, das Deine Anzeige auch entgegen nehmen
kann.
Wenn es bei Dir einen Kinderschutzbund gibt, kannst Du Dich
auch an ihn wenden.
Wenn ein Kind eventuell bedroht ist würde Dir auch die Polizei
weiterhelfen.
Gruß
Reinhard
Hallo Fliegenpilz
du musst noch mal Persönlich hingehen , mache noch mal Luft es kann nicht angehen das , das Jugendamt nichts macht. In meiner Familie haben wir einen Fall wo mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet wird , da haben sie der Tochter das Leibliche Kind wech genommen weil sie noch zu Jung ist und mit dem Kind nichts anfangen kann und die ist 18J.
Meine Bitte melde dich noch mal Beim Amt.
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