Muss Kabel bezahlen,wenn nicht benutze?

Hallo,schön guten tag!!!

helfen mir bitte,zuerst danke schön!

Kabel Deutschland mir ganz großes Problem ,Ärger gegeben.

Seit 30/04/2010 habe ich dem Vermieter die Wohnung in Schwandorf zurückgegeben(gekündigt) und sofort nach Köln umgezogen bin.Damal in Schwandorf hatte ich keinen Fernseher,benutzte kein Gabel ,nicht angemeldete ,keinen Vertrag von Kabel gesehen und unterschrieben habe.Ich habe aber seite 04/2010 bis jetzt immer Rechnungen erhalten.Zwar habe ich mit Kabel Deutschland per Post mit Schriftlich und Telephon genau meine status (ich umgezogen bin ,ich brauch kein Gabel ,ich benutze Gabel nicht…usw) angemeldet.Sehr großes Problem und Ärger, bis 04/2011 habe ich von Kabel Deutschland „Sofort Kündigung“ und Gesamtrechnung 293 € und dannn Bezahlungszwungen von INKASSO 352,96 € erhalten,also muss ich 352,96 bis 25/04/2011 bezahlen.Wirklich sehr unsinn und sehr groß Ärger .

was sollte ich mit diesem Problem machen ,helfen Sie mir bitte ,

Vielen Dank noch mal

TRAN

Hallo Tran!

Ich bin selbst Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit 88 Parteien. Wir haben hier auch Kabelfernsehen. Die Bereitstellung und Nutzung des Anbieters -damals auch Kabel Deutschland- wurde mit Mehrheit in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Die jeweiligen Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben, können dem Mieter die Bereitstellungskosten und zwar, ob der Mieter die Kabelverbindung nutzt oder nicht, mittels Nebenkostenabschläge bzw. Ende d.J. über die Abrechnung derselbiger Kosten in Rechnung stellen. Das heisst, Sie müssen zahlen. Ich leider auch -für die jeweiligen Eigentümer nennt sich das Hausgeldpauschale- obwohl das analoge TV von Unity media hier grottenschlecht ist!

ABER: Soviel ich weiss, sind Sie nur Ihrem Eigentümer zur Zahlung verpflichtet, mit dem haben Sie ja den Vertrag -auch über die Nebenkostenpauschale- gemacht. Solange Sie selbst nichts bei Kabel Deutschland unterschrieben haben bzw. dem Eigentümer nichts in die Hand gegeben haben, müssen diese ihre Forderungen beim Ihrem Ex-Vermieter eintreiben, und auf dubiose Inkasso Eintreibungen brauchen Sie garnicht reagieren.-Da diese Firmen aber bekanntlich nerven ohne Ende, würde ich mir an Ihrer Stelle, falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben, eine Rechtsberatung bei einem RA leisten.

Das Beste wäre aber, wenn Sie Ihrem Ex-Vermieter die noch offenen Forderungen alsbald überweisen. Lesen Sie mal Ihren alten Mietvertrag gut durch. Kabelnutzungs- und auch Anschlussgebühren sind umlagefähig! Die Zusatzkosten (Mahn-/Inkassogebühren)müssen Sie aber meiner Meinung nach nicht zahlen.-

Alles Gute in der neuen Wohnung!

Gruß…Lunadora

Hallo. Wenn sie keinen gültigen Vertrag mit Kabel Deutschland haben müssen sie auch nichts bezahlen. Der Vertrag scheint auf ihren alten Vermieter zu laufen, so dass er für die Außenstände aufkommen muss.
LG allboysz

Hallo Sung,
komme wegen der Sätze nicht so ganz mit. Wo und wann Du genau wo gewohnt hast.
Deshalb kann ich Dir nur allgemein antworten. Wenn Du in einem Mietshaus mit Kabelanschluss gewohnt hast und dort „Kabel“ war,
musst Du ob Fernseher oder nicht, ob Programme angesehen oder nicht mit bezahlen (Hauseigentümergemeinschaft).
Da wirst Du nicht extra zu einer Unterschrift für einen Vertrag aufgefordert. Maximal anfangs bei einer Diskussion, ob im Haus Kabel eingeführt werden soll, gibt es eine schriftliche Abstimmung. Ist die Mehrheit dafür, gibt es Kabel und die anderen müssen mitbezahlen.

Ich hoffe, dass ich Dir wenigstens ein bisschen helfen konnte.
Wenn nicht, hier meine private Email: [email protected]

Viele Grüße
Ulrike

Aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass in so einer festgefahrenen Situation nur noch ein Anwalt helfen kann.

LG

Hallo,

verstehe ich das richtig das Sie für die alte Wohnung die Kabelgebühren zahlen sollen?
Welcher Zeitraum steht in der Rechnung?
Sind es alte Gebühren die noch während ihrer Zeit als sie dort wohnten angefallen sind oder sollen Sie bezahlen für denZeitraum wo sie schon lange nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben???

Wenn es alte Gebühren sind müssen sie diese wahrscheinlich bezahlen, da der Kabelanschluß sozusagen zur Wohnung gehörte, egal ob sie einen Fernseher hatten oder nicht. Den Anschluß hätte in der Zeit verblomt werden müssen.

Wenn es sich um Gebühren handelt für den Zeitraum April 2010 bis heute müsen sie diese natürlich nicht zahlen, da sie ja nachweislich nicht mehr in der Wohnung wohnen.

Sie haben nie einen Vertrag mit Kabel D. unterschrieben? Sei Haben auch nie etwas von denen geschickt bekommen, bei dem ein Vertrag dabei war, welchen man widerrufen muss? Dann haben Sie kein Problem. Außer manchmal unangenehme Post von denen.

Hallöchen,
Ich gebe zu, dass ich mich nicht wirklich mit Kabel Deutschland auskenne (es interessiert mich nicht sonderlich, lach), aber ich hätte ein Stichwort für dich, das dir weiterhelfen kann.
Sollte ein Kontrahierungszwang vorliegen bei der Kabel Deutschalndnutzung, dann musst du zahlen. Also eine Abschlusspflicht. Es bleibt dir gar nichts anderes übrig. Das wäre dann zum Beispiel mit dem Bahnfahren zu vergleichen. Da müsstest du von Gesetzeswegen mit der Bahn gezwungenermaßen einen Vertrag haben, damit sie dich von A nach B bringen. Ehrlichgesagt kann ich mir aber nicht vorstellen, dass man dich zu einer speziellen Nutzung eines Kabelunternhemen zwingen kann, wenn du theoretisch ja ganz aufs Fernsehschauen verzichten könntest oder nur Pay- TV wie sky nehmen, eine Satelittenschüssel nehmen usw…
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen :smile:

Den genauen Vorgang kann ich leider nicht nachvollziehen. In diesem Falle empfehle ich einen Anwalt zu nehmen.

nip

Hallo, auf keinen Fall zahlen. Fordere bitte den von Dir unterschriebenen Vertrag bei Kabel-Deutschland an. Wenn Du keinen Vertrag unterschrieben hast und man Dir trotzdem einen Vertrag vorlegt, muß die Unterschrift ja gefälscht sein. Also, auf keinen Fall zahlen und Unterlagen von Kabel-Deutschland anfordern.
Ich bin zwar keine Rechtsexpertin, kann nur aus meinem Rechtsverständnis urteilen .
Gruß Ingeborg

Hallo Sung oder Tran (?),

also zu erst einmal meinen Sie wohl KABEL und nicht Gabel (Gabel ist ein Essbesteck mit dem man essen kann!).

Die Firma Kabel deutschland ist sehr bekannt fuer sehr fragwuerdige Geldbeschaffungsmethoden. Auch sind schon eine Menge Gerichte damit in Arbeit, weil „Kabel“ immer wieder versucht den Menschen mit irgendwelchen Rechnngen das Geld raus zu pressen.
Allerdings, bei Ihnen sehe ich da nur eine Möglichkeit um evntuell aus der Sache raus zukommen.

Sehen und lesen Sie bitte mal ganz GENAU ihren Mietvertrag durch!
Da Sie keinen Laufzeitvertrag mit „Kabel“ unterschrieben haben, wie Sie schreiben, gehe ich davon aus, dass Ihr Vermieter diesen für das Haus gemacht hat.
Nach Ihren Schreiben haben Sie aber den Service von „Kabel“ nicht beansprucht - also nie benutzt. Das heisst auch keine anderen Geräte (Radio,etc.) an das „Kabel“-Netz angeschlossen.
Nun kann der Vermieter zwar für das Haus/Wohnung einen Servicevertrag abschliessen, allerdings muss es auch im Mietvertrag drin stehen.
Und es muss die Kostenübernahme darin geregelt sein.
Dies bedeutet, wenn im Mietvertrag drin steht, dass der Mieter die Kosten übernimmt, dann ist es sehr schlecht für Sie, denn SIE müssen zahlen.
Sollte aber keine Kostenübernahme durch den Mieter drin stehen, so sind Sie frei von allen Zahlpflichten gegenüber von „Kabel“! Dann muss der Vermieter die Kosten selber zahlen.
Im Mietvertrag muss also klar drin stehen, dass der Mieter die monatlichen Kosten fürs „Kabel“ zahlt UND der Betrag in €!
Sie sehen, es ist enorm wichtig, dass IMMER JEDER Vertrag SEHR GENAU gelesen werden muss!!

Ich wünsche Ihnen viel Glück MarkHB

PS: Wenn noch Fragen sind können Sie gerne sich melden!

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Kann da leider nicht helfen,eine Beratung beim Anwalt kostet ca.20.EURO

Hallo,
wenn es ein privat Vermieter war, kann es sein, das schon im Mietvertrag eine Klausel drin war, die den
Kabelanschluss beinhaltet. D.h. du hast mit Unterzeichnung des Mietvertrages dem Kabelanschluss zu gestimmt. Manche Vermieter machen das. Falls du aber Gewissheit haben möchtest, ob es wirklich so ist frage einen Rechtsanwalt für Mietrecht.

Gruß hexe1971