Muss Kaltmiete im Mietvertrag stehen?

Guten Abend zusammen. Ich habe heute meinen Mietvertrag für meine neue Wohnung bekommen und wollte wissen, ob die Gesamtmiete und die Angaben zu Betriebs- und Heizkosten ausreichend sind. Hab den Mietvertrag gerade nicht zur Hand, aber es steht sinngemäß folgendes drin:
Die Warmmiete beträgt ***,-€, die Betriebskosten für Müllabfuhr, Gartenpflege etc. betragen ***,-€ und die Kosten für Warmwasser und Heizung betragen ***,-€. Wenn ich recht informiert bin wird normalerweise die Kaltmiete erwähnt und die zusätzlichen Kosten werden addiert. Meint Ihr ein Außenstehender ( Sozialamt ) macht sich die Mühe und subtrahiert die Beträge von der Warmmiete um die Kaltmiete zu bekommen oder sollte ich den Mietvertrag neu schreiben lassen? Danke schonmal.

Naürlich!

Natürlich neu verfassen lassen oder natürlich ausreichend?:wink:

Hallo,

solange alle Positionen einzeln gelistet sind, ist das OK.

Schwierig wird es für den Vermieter, wenn er die Miete erhöhen will, denn das macht man, wenn nicht die Betriebskosten angehoben werden, über die Nettokaltmiete. Damit hat er keinen vertraglichen Ansatzpunkt für seine Argumentationen.

Gruß

Das heißt ja dann wohl das der Vermieter eigentlich schon recht unwissend sein muss, wenn er so einen Vertrag aushändigt? Mir soll es recht sein, wenn die Miete nicht erhöht wird:wink: Ich hoffe das die gute Dame beim Sozialamt rechnen kann und den Mietvertrag so akzeptiert. Warmmiete heißt ja inklusive aller Nebenkosten und da muss Sie ja nur die Heizkosten und Betriebskosten abziehen und hat die Kaltmiete. Richtig? Danke

So sehe ich das auch…

Ich werd morgen früh da anrufen und fragen ob ich den Vertrag so unterschreiben kann. Werde dann berichten. Danke erstmal bis hierhin.

NEIN - sofort unterschreiben - etwas besseres bekommen Mieter kaum.

sind keine Nebenkosten detaliert genannt, durfen die später nie berechnet werden!
Ämter haben heute alle Computer die Kalt oder Warmmiete nach Bedarf berechnen und zahlen nur den angemessenen Teil

Aus diesen Daten sind alle wichtigen Positionen ersichtlich. Das wird auch dem Sozialamt keine Probleme bereiten.

Hallo guten Abend-
im Prinzip ist die geschilderte Darstellung des MV in Ordnung, wenn auch die Kaltmiete nicht extra ausgewiesen ist.
Die „Ämter“ rechnen sich das schon aus, denn diese bezahlen generell nicht mehr, als unbedingt nötig ist-in Ihrem Fall dann die Kaltmiete. Wenn es für Sie sicherer ist, lassen Sie den Vertrag nochmals gegliedert aufstellen, aber darauf bestehen können Sie nicht.
MfG Waldi 64

Hallo, der Kaltmietbetrag sollte aufgeführt sein. Die Nebenkosten natürlich auch. Der Umlegemaßstab sollte ebenfalls aufgeführt sein, damit sie wissen, nach welchen Gesichtspunkten abgerechnet wird. Der Vermieter ist natürlich verpflichtet, bis max ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum, mit Ihnen über die NK abzurechnen. Es gibt natürlich noch viele Punkte, die von vornherein geregelt sein sollten.

hallo reprisal. wenn im mietvertrag deutlich eingetragen ist… die WARMMIETE beträgt …€ dann sind die kosten für müll u.s.w bereits enthalten. es ist nicht notwendig, das die kaltmiete im vertrag steht.
lg vivien

Mir ist nicht bekannt, dass die Nennung der Kaltmiete zwingend vorgeschrieben ist. Auf jeden Fall besser wäre es, wenn der Mietpreis logisch aufgebaut wäre.

Wichtiger erachte ich aber, dass die Vorauszahlung der Betriebskosten kalt und warm getrennt angegeben werden, denn der Abschluss einer Komplettmiete incl. Heizung ist laut Heizkostenverordnung nicht mehr erlaubt.

Guten Tag. Bin gerade zurück und der Mietvertrag ist unterschrieben. Hat die Betriebskosten und Heizkosten von der Warmmiete abgezogen und gut wars. Trotzdem danke für die schnelle Antwort

Hallo,

ich verstehe den Mietvertrag so, dass die Heizkosten mangels Messuhren nicht exakt abgerechnet werden können und deswegen eine Pauschale für Heizung zur Kaltmiete gerechnet wird.

Was die anderen Kosten betrifft, so sind das die Betriebskosten/Nebenkosten die von der Miete mit Heizkosten nicht abgezogen, sondern zugezählt werden müssen. Die Wohnung ist also teurer als sie sich ausgerechnet haben.

Grüße von
Helmut

Hallo,
das kannst du so lassen. So viel Einsatz darf von den freundlichen Verwaltungskräften erwartet werden :wink:

Gruß, DC

Hallo,
die Angabe der Kaltmiete ist üblich, muss aber nicht sein, wenn die Warmmiete angegeben wird. Das Sozialamt wird sich die Mühe machen die Kaltmiete zu errechnen.

Gruß
Udo

Tatsächlich wird i.d.R. die Kaltmiete genannt, dazu die BK addiert und dazu ggfs. die Heiz- u. WW-Kosten.
Aber vorgeschrieben ist das imho nicht. Aus dem Gesamtbetrag läßt sich nach Abzug der BK- u-. Heizkosten die Kaltmiete ersehen.
Allerdings: Je nach Formulierung ist bei dieser Konstellation eine Anpassg. der BK-Vorauszahlungen schwierig.

LG

Hallo. Mietvertrag wird so beim Jobcenter nicht anerkannt. Muß wirklich alles extra (Warm- und Kaltmiete) aufgegliedert sein. LG Conny

Die Dame war nett und hat sich die Kaltmiete selber errechnet. Der Wohnung wurde zugestimmt und ich kann im Oktober umziehen. Trotzdem danke.