DAS sind aber keine Lösungen…
Weil sie Dir nicht in den Kram passen?
Wenn Du einfache rechtliche Zusammenhänge nicht verstehen willst, wird es halt
schwierig. Der Mieter schuldet dem Vermieter die Miete.
Das habe ich auch nie bestritten…
Demzufolge hat er dem VM die Miete auf das Bekannte Konto zu zahlen. Tut er das nicht,
macht er sich schadenersatzpflichtig.
Womit wir beim Problem wären…
Nein es ist kein Problem, zumindest nicht für den Mieter. Die Hausverwaltung hat ein Problem also muß sie das auch lösen. Lösen kann sie es, in dem sie den Rechtsweg beschreitet.
Anders wirst du in so einer Situation keine Klärung bekommen als Mieter.
Da gibt es verschiedene Wege.
Und die wären ???
Einwohnermeldeamtsanfrage. Nachfrage beim zuständigen Nachlaßgericht, Nachfrage :bei Nachbarn des VM.
Und was sollen dir diese Nachfragen bringen ??..
Sag mal, versuchst Du mich zu veräppeln? Du wolltest doch wissen wie man herausbekommt, ob der VM noch lebt.
1.Anfrage Einwohnermeldeamt
sofern du von da Auskunft erhälst,nutzt dir diese aber auch
nichts…siehe unserern
Renn-Schumi…der liegt im Koma und ist aber mit Sicherheit
an seiner Wohnadresse gemeldet…
Nun sind wir doch gerade beim Tod. Aber meinetwegen. Sollte der VM also im Koma liegen, wende man sich an das Amtsgericht - Betreuungsgericht, erkläre den dortigen Mitarbeitern den Sachverhalt und fragt nach ob da evtl. eine Betreuung angeschoben wurde und falls ja, wer den der zuständige Betreuer wäre…
2.Nachlassgericht
siehe 1
Betreuungsgricht
3.Nachfrage Nachbarn VM
Wie bitteschön willst du an die Namen und Anschriften der
Nachbarn des VM kommen, wenn der janz weit weg wohnt ?? so wie
in der Ausgangsfrage genannt.
Äh, wie man Google benuitzt ist Dir bekannt? Also wenn ich meine Straße + Wohnort eingebe, erhalte ich fast jeden meiner Nachbarn gelistet. Und wenn ich Janz weit weg die Adresse der Ferienwohnung meiner Großeltern eingebe, auch.
Willst du da als Mieter Tausend € oder mehr für einen Detektiv
ausgeben ??
Geht völlig kostenlos, man muß eben einfach mal das Hirnkastl benutzen. Aber Du möchtest ja nur recht haben um etwas anderes geht es Dir scheinbar nicht.
1.VM ist verstorben im Ausdland
2.VM ist aufgrund gesundheitlicher Probleme
(Schlaganfall/Unfall) etc.
gehindert,sich um seine Sachen zu kümmern
3.VM ist wegen finanzieller Schwierigkeiten auf der Flucht im
Ausland
Also Phantasie hast Du, das muß man Dir lassen. Vielleicht hat der VM auch einfach keinen Bock sich zu melden und wartet ab, das die Gegenseite gerichtliche Schritte einleitet. Vielleicht ist er auf einer längeren beruflichen Auslandsreise.
Der Möglichkeiten gibt es viele.
Die schnellste und effektivste Methode für den Mieter ist in
einem solchen Fall nun einmal die Hinterlegung…denn
weiterhin auf das Konto des VM zu zahlen birgt Risiken:
Das ist falsch und die Methode mit dem höchsten Risiko, denn ein Mieter hat gewisse Sorgfaltspflichten. An den Haaren herbeigezogene Phantasien, laufen nicht unter Sorgfaltspflicht.
1.Familienangehörige oder Dritte könnte sich bis zur Klärung
der Angelegenheit am Konto bedienen und der Mieter müsste die
Miete noch einmal zahlen.
Also wenn man so gar keine Ahnung hat…
Nun bringe mir doch mal einen Nachweis für Deine abstrusen Behauptungen.
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Man kann sich nur dann von einem Konto bedienen, wenn man eine Vollmacht hat oder eine gerichtliche Betreuung, die die Geldangelegenheiten mit einschließt.
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Sollte eine Kontovollmacht vorliegen und jemand bedient sich von dem Konto, so muß sich der Kontoinhaber mit demjenigen auseinandersetzen, der unberechtigt Geld abgehoben hat.
Dies fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Mieters, demzufolge ist der Mieter auch nicht schadenersatzpflichtig.
Also wenn Du nicht einmal das kleine 1 x 1 im Recht beherrscht, frage ich mich schon warum Du hier antwortest. Noch dazu wenn Du hier immer wieder darauf hingewiesen wirst, das Deine Antworten hahnebüchener Unsinn sind.
2.Es gibt keine Erben und das Geld landet „nur“ bei der Bank
Das gibt es nicht, es gibt immer einen Erben.
Sind Erben nicht bekannt setzt das Gericht einen Nachlaßverwalter ein, der sich um die Erbenermittlung kümmert. Findet er keine Erben, wird der Staat Erbe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html