also ich habe mal eine Frage. Undzwar möchte ich mich ab Februar im Bereich Webdeisgn und Bürodienstleistungen selbstständig machen.
Außerdem möchte ich ab Februar in einem Online-Shop Merchandise für eine Band verkaufen, was eine komplett andere Baustelle ist.
Jetzt ist meine Frage: Reicht es, wenn ich auf nur einem Gewerbe-Anmeldungs-Formular unter dem Punkt „angemeldete Tätigkeiten“ einerseits Webdesign, Bürodienstleistungen und den Handel mit Merchandise aufführe oder muss ich 2 Gewerbe anmelden? Was gibt es zu beachten?
Jetzt ist meine Frage: Reicht es, wenn ich auf nur einem
Gewerbe-Anmeldungs-Formular unter dem Punkt „angemeldete
Tätigkeiten“ einerseits Webdesign, Bürodienstleistungen und
den Handel mit Merchandise aufführe oder muss ich 2 Gewerbe
anmelden? Was gibt es zu beachten?
Hallo Martha,
grundsätzlich kannst du das in eine Gew.anmeldung aufnehmen. Sollte dies dem Gew.amt missfallen, äußern die sich dann schon dazu und fordern eine zweite Gew.anmeldung.
grundsätzlich kannst du das in eine Gew.anmeldung aufnehmen.
Sollte dies dem Gew.amt missfallen, äußern die sich dann schon
dazu und fordern eine zweite Gew.anmeldung.
Danke für die Antwort. Wie kann ich das denn am elegantesten Schreiben, damit der Vertrieb der Shirts nicht allzu sehr aus dem Rahmen fällt?
Web-Design, Büro-Dienstleistungen, Übersetzungen, Dienstleistungen im Bereich EDV, Kommunikation, Medien, Internet und Werbung, Online-Handel mit Produkten aus dem Bereich EDV und mit Druckerzeugnissen (Print-Medien, Textilien)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja Klar. Wirst du beim Gewerbeamt / Ordnungsamt schon merken was Sie in die Gewerbeanmeldung aufnehmen. Allgemeine Formulierungen deines Gewerbes wird wohl garnicht mehr angenommen. Bei mir reichte damals auch nicht als Grund „Online-Handel“, ich musste genau schildern was ich anbiete.
Aber bei deinem großen Spektrum an Gründen werden einige schon passen Die musst die Gewerbeanmeldung eh nur 1mal als Nachweis bei Großhändlern oder so vorzeigen, wenn Du mit deinem Bereich nicht zu sehr aus der reihe tanzt, akzeptieren Sie dich auch als Widerverkäufer / Dienstleister …