Muß Kanüle im Arm sein?

Liebe/-r Experte/-in,

Hat man irgend eine Chance, bei Einlieferung ins Krankenhaus eine Kanüle in den Arm zu verweigern? Ich ging mit Verdacht auf Herzinfarkt rein. Der Mensch, der mir die Kanüle legte, blieb anschließend beim Aufrichten mit dem Abhörteil seines umgehängten Stetoskops darunter hängen. Ich schrie auf, er sagte schnell „tschuldigung“ und „alles gut“ und war dann weg. Ich fragte danach sieben weitere jeweils mit mir befaßte Menschen, ob sie diese Kanüle entfernen könnten. Alle verweigerten. Ich traute mich nicht den Arm zu bewegen, was sehr hinderlich war z.B. beim Toilettengang. Abends war die Hand taub, die Finger und der Unterarm angeschwollen und die Haut fleckig. Obwohl ich drei Menschen - u.a. Nachtschwester, Arzt - meine beiden Hände zum Vergleich hinhielt und dringend um Entfernung der Kanüle bat, wurde sie nicht entfernt. Begründung: es müsse noch Blut abgenommen werden. Die Nachtschwester weigerte sich, mir das Blut abzunehmen, das müsse der Arzt machen. Der wurde telefonisch vorgewarnt: „die hat hier rumgeschrien“, von meinen Beschwerden war nicht die Rede, und als er etliche Zeit später (ich ging selbst los, um diesen Arzt zu suchen, weil ich es nicht mehr aushielt, fand ihn in dem mir fremden Krankenhaus auch) meine unterschiedlichen Hände und Arme sah, wollte er die Kanüle auch nicht entfernen und mir das Blut durch erneutes Stechen abnehmen. Da bin ich durchgedreht und aus dem Krankenhaus gelaufen. Also die Frage: wie erreicht man, daß einem im Krankenhaus eine Beschwerden verursachende Kanüle rausgenommen wird oder erst gar nicht eingesetzt? Hat man überhaupt eine Chance gegen die Routine?

Ein Zugang (so wird die Kanüle genannt) muss bei einem V. a. Herzinfarkt bzw jeder unklaren oder potentiell gefährlichen Situation vorhanden sein, damit man im Notfall sofort Medikamente zuführen kann und das Leben des Patienten retten kann. Wenn der Patient nämlich einen Kreislaufschock erleidet klappen die äußeren sichtbaren Venen oft zusammen und man hat keine Chance mehr, einen Zugang zu legen. Zudem würde kostbare Zeit verloren gehen.
Wenn die liegende Kanüle schmerzt muss sie natürlich neu gelegt werden. Normalerweise reicht der Hinweis: Kanüle tut saumäßig weh - bitte legen Sie mir einen neuen Zugang. Das würde ich an Ihrer stelle noch mal versuchen. Rumschreien und Rauslaufen sind keine Option, da man sehr schnell als „psychisch überlagert“ abgestempelt wird und dann wird es schwierig…

Guten Tag,
ich würde mich erkundigen ob es in der Klinik ein Beschwerdemanagement gibt und mich an dieses wenden. Alternativ können sie sich auch schriftlich bei der Klinikleitung beschweren. Auch ihre Krankenkasse kann ihnen bei Behandlungsfehlern weiterhelfen.

Hallo,
bei der von Ihnen geschilderten Erfahrung gibt es grundsätzlich mehrere Aspekte die zu beachten ist.
Zunächst einmal die von Ihnen beschriebene Kanüle (umgs. in Fachkreisen Braunüle, Viggo) fachsprachlich periphere Venenverweilkanüle, macht bei v.a. Herzinfakt Sinn und ist meiner Meinung nach vor allem aus Gründen der Patientensicherheit unumgänglich. Bsp: Sie erleiden tatsächlich einen Herzinfarkt und müssen reanimiert werden, da kann eine bereits sichere und gut liegene Verweilkanüle sehr hilfreich sein, wie grundsätzlich in Notfallsituationen bei der jede noch so alltägliche Tätigkeit für einen möglicherweise ungeübten Assistenzarzt zu einem riesen Hindernis werden kann. Fakt ist sie beschreiben deutlich Risiken/Komplikationen die jedem MA (Pflege,Ärzte) bekannt sein MÜSSEN, die bei einer liegenden Kanüle entstehen können. ( v.a Taubheitsgefühl, Schwellung) D.h. man hätte Ihnen die Kanüle entfernen müssen und ggf. neu legen, wenn von Seiten der Ärzte eine solche Kanüle für erforderlich gehalten wird. Grundsätzlich dienen diese peripheren Venenverweilkanülen nicht einer Blutentnahme sondenr nur dem einbringen von flüssigen Stoffen in den Körper. )Infektionsgefahr, Möglichkeit der Thrombenbildung in der Kanüle mit folgender EInschwemmung in den Kreislauf bei späterer Meidkamentenapplikation etc.). Nun kurz zu Ihren fragen :
Sie verweigern das legen der Kanüle von vornherein, was zwar unklug ist, aber durch Sie so geäußert bindend ist. (Integrität Ihres Körpers, Straftatbestand Körperverletzung bei nicht vorhandener Einwilligung des Patienten mit sehr hohen erfolgsaussichten vor Gericht)
Zweite Frage :
Sie gehen zu einem Arzt oder eine Pflegekraft bitten Sie freundlich darum die Kanüle zu entfernen, da diese Ihnen beschwerden verursacht. Entweder entfernt die Pflegekraft die Kanüle oder informiert einen Arzt darüber der Sie entfernt (Pflegekraft darf diese entfernen, muss aber evntll. eine Anordnung des Arztes dafür haben). Sollte sich das Perosnal weigern dies auszuführen, weisen Sie darauf hin, das es sich falls dies nicht geschieht gegen Ihren Patientwillen geschieht, sie nachträglich die Einwilligung zu dem Einbringen der Kanüle widerrufen und die Kanüle, somit jetzt entfernt wird und ansonsten nur ein Anruf bei der Polizei als letzte Möglichkeit bleibt. (Unterlassene Hilfeleistung, da sie nicht in der Lage sind die Kanüle selbst zu entfernen obwohl es eigentlich nur ein herausziehen und mit einem Tupfer abdrücken ist, Körperverletzung, etc etc pp.)
Liebe Grüße

Einen Grundsatz noch : DER PATIENT ENTSCHEIDET WAS WANN UND WIE ETWAS MIT ODER AN SEINEM KÖRPER GETAN WIRD ODER NICHT, AUSSER IN NOTFALLSITUATIONEN WONACH DEM VERMUTLICHE PATIENTENWILLEN GEHANDELT WIRD !

Liebe/-r Experte/-in,

Hat man irgend eine Chance, bei Einlieferung ins Krankenhaus
eine Kanüle in den Arm zu verweigern? Ich ging mit Verdacht
auf Herzinfarkt rein. Der Mensch, der mir die Kanüle legte,
blieb anschließend beim Aufrichten mit dem Abhörteil seines
umgehängten Stetoskops darunter hängen. Ich schrie auf, er
sagte schnell „tschuldigung“ und „alles gut“ und war dann weg.
Ich fragte danach sieben weitere jeweils mit mir befaßte
Menschen, ob sie diese Kanüle entfernen könnten. Alle
verweigerten. Ich traute mich nicht den Arm zu bewegen, was
sehr hinderlich war z.B. beim Toilettengang. Abends war die
Hand taub, die Finger und der Unterarm angeschwollen und die
Haut fleckig. Obwohl ich drei Menschen - u.a. Nachtschwester,
Arzt - meine beiden Hände zum Vergleich hinhielt und dringend…

Grundsätzlich ist es so, dass routinemäßig eine Kanüle gelegt wird, da es sein kann, dass ein Mensch mit Verdacht auf Herzinfarkt, so wie Du, kollabieren (einen Kreislaufzusammenbruch) bekommen kann und dann muß schnellstens dagegen etwas getan werden. Eben ein Tropf angehängt werden, damit der Kreislauf wieder reguliert wird. Wenn keine Kanüle gelegt worden wäre, hätte dies als „grob fahrlässig“ gewertet werden können. Und da begeben sich die Ärzte, Sanitäter und KrankepflegerInnen lieber auf die sichere Seite.
Was Du aber zu schildern scheinst ist vermutlich, dass die Infusionsflüssigkeit „para gelaufen“ ist. Das heißt, dass die Infusionsflüssigkeit nicht in Deine Vene, sondern in das umgebende Gewebe gelaufen ist. Das kommt vor, wenn zum Beispiel abends die Kanüle nicht mehr richtig in der Vene liegt. Da hätten sie Dir die Kanüle ziehen können(bzw müssen), was Dich aber nicht vor weiteren Kanülen bewahrt hätte.
Eingesetzt wird sie eigentlich immer, sobald etwas ernstes anliegt.
Aber die hätten sehen müssen, dass die Kanüle abends nicht mehr richtig lag.
Und das der Dämel von Arzt mit seinem Stethoskop dran hängen geblieben ist, sollte nicht vorkommen. Aber er ist schließlich auch nur ein Mensch…

Sehr geehrter Patient,
grundsetzlich kann man alles verweigern aber dann braucht man nicht ins Krankenhaus gehen. Der Arzt muss alles, was er tut erklären und dokumentieren. Der Patient hat das Recht diese Dokumentation einzusehen.
Bei Verdacht auf Herzinfarkt würde ich die Kanüle im Arm lassen. Das erlaubt schnelles Eingreifen im Notfall, darum hat man die Kanüle auch in Ihrem Arm gelassen. Es erleichtert auch das Blutabnehmen. Allerdings können Sie, trotz Kanüle im Arm, diesen bewegen und besonders die Hand. Hochlagern hilft auch. Dann schwillt auch nichts an. Ich halte es für keine gute Idee, bei Verdacht auf Herzinfarkt aus dem Krankenhaus wegzulaufen. Das könnte lebensgefährlich sein. Allerdings muss ich sagen, dass sich das Personal im Krankenhaus Ihnen gegenüber nicht richtig verhalten hat. An Ihrer Stelle würde ich einen Beschwerdebrief an die Krankenhausleitung senden.Nur weglaufen ändert nichts an den Umständen und anderen Patienten geht es ggf. ebenso.
Mit freundlichen Grüßen und gute Besserung

Lieber Fragesteller,

zunächst mal hat natürlich jeder Patient das Recht Eingiffe in seinen Körper zu verbieten und damit ist auch die Punktion einer Vene oder das Legen einer Venenverweilkanüle gemeint.
Allerdings geschieht die Anlage nicht zum Spaß oder aus purer Routine sondern dient vor allem der Patientensicherheit.

Laut der Anfrage ging es um einen Herzinfarkt, das heißt eine schwere, lebensbedrohliche Diagnose. Bis zum Ausschluß dieses Infarktes (durch eine Kombination aus EKG und Labordiagnostik, üblicherweise sofort und bei zunächst negativen Befunden nochmals nach 6 Std.) ist dieser anzunehmen. Nun ist bekannt, das die meisten Infarktpatienten in den ersten 24h nach dem Ereignis ein deutlich erhöhtes Risiko lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen haben und die zu deren Behandlung notwendigen Medikamente intravenös verabreicht werden müssen. Daher dient ein liegender i.v. Zugang hier quasi als Lebensversicherung.
Andererseits werden in der Anfrage mögliche Hygienekomplikationen (Hängenbleiben des Sthetoskops) beschrieben und im weiteren offensichtlich deutliche Zeichen einer möglichen Entzündung. Hier wäre es fachgerecht gewesen, am anderen Arm eine neue Venenverweilkanüle anzulegen und die fragliche zu entfernen. Übrigens wird bei den Venenverweilkanülen die eigentliche (Stahl-)kanüle sofort entfernt. In der Vene verbleibt ein weicher Kunststoffschlauch der normalerweise keine Probleme machen sollte. Auch die Bewegung ist weitgehend möglich, es sei denn, wegen schlechter Venenverhältnisse muss eine Stelle ausgewählt werden die über ein Gelenk läuft. Daher wird meist der Handrücken oder der Unterarm gewählt.

Hallo jamaja,

ja natürlich hat man eine Chance. Das Legen einer Kanüle in den Arm stellt zunächst rein rechtlich eine Körperverletzung dar. Die Rechtfertigung ist die Einwilligung des Patienten. Liegt diese nicht vor, darf die Maßnahme nicht durchgeführt werden. Bei Verdacht auf Herzinfarkt ist es wahrscheinlich so, dass dort bis zur vollständigen Abklärung ob oder ob nicht, eine Kanüle eine Sicherheit darstellt. Das nützt aber alles nichts, wenn der Patient nicht einwilligt. Eine Ausnahme stellt die Bewusstlosigkeit oder ein eingeschränkter Zustand des Patienten dar. Dann geht man vom mutmaßlichem Willen aus und darf diese Maßnahme dann durchführen.
Also, man hätte die Kanüle in Ihrem Fall entfernen müssen. Man hätte Sie wahrscheinlich aufgeklärt, dass es unter Umständen eine Gefahr darstellt. Das kann ich aber natürlich hier nicht komplett nachvollziehen. Ich hoffe weitergeholfen zu haben.
Grüße!!

Das was Sie durchgemacht haben liebe/er Anfrager ist schon mal ein starkes Stück und spricht auch nicht für das Krankenhaus, natürlich hätte man die Kanüle entfernen müssen wen sich durch die Unachsamkeit ( die zwar jedem passiern können ) solche Beschwerden ergeben. Hier ist mal ein link warum eine kanüle länger im Arm bleiben kann.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Venenverweilkan%C3%BCle

Liebe/-r Experte/-in,

jedes Krankenhaus hat eine Beschwerdestelle da kann man sich hinwenden wen es nicht so klappt wie erwartet diese stellen sind verpflichtet jedem hinweis nach zu gehen. Und die Nachschwester darf wirklich kein Blut abnehmen.
ich hoffe ich konnte ihnen damit weiterhelfen.
LG. Birgit

Hat man irgend eine Chance, bei Einlieferung ins Krankenhaus
eine Kanüle in den Arm zu verweigern? Ich ging mit Verdacht
auf Herzinfarkt rein. Der Mensch, der mir die Kanüle legte,
blieb anschließend beim Aufrichten mit dem Abhörteil seines
umgehängten Stetoskops darunter hängen. Ich schrie auf, er
sagte schnell „tschuldigung“ und „alles gut“ und war dann weg.
Ich fragte danach sieben weitere jeweils mit mir befaßte
Menschen, ob sie diese Kanüle entfernen könnten. Alle
verweigerten. Ich traute mich nicht den Arm zu bewegen, was
sehr hinderlich war z.B. beim Toilettengang. Abends war die
Hand taub, die Finger und der Unterarm angeschwollen und die
Haut fleckig. Obwohl ich drei Menschen - u.a. Nachtschwester,
Arzt - meine beiden Hände zum Vergleich hinhielt und dringend
um Entfernung der Kanüle bat, wurde sie nicht entfernt.
Begründung: es müsse noch Blut abgenommen werden. Die
Nachtschwester weigerte sich, mir das Blut abzunehmen, das
müsse der Arzt machen. Der wurde telefonisch vorgewarnt: „die
hat hier rumgeschrien“, von meinen Beschwerden war nicht die
Rede, und als er etliche Zeit später (ich ging selbst los, um
diesen Arzt zu suchen, weil ich es nicht mehr aushielt, fand
ihn in dem mir fremden Krankenhaus auch) meine
unterschiedlichen Hände und Arme sah, wollte er die Kanüle
auch nicht entfernen und mir das Blut durch erneutes Stechen
abnehmen. Da bin ich durchgedreht und aus dem Krankenhaus
gelaufen. Also die Frage: wie erreicht man, daß einem im
Krankenhaus eine Beschwerden verursachende Kanüle rausgenommen
wird oder erst gar nicht eingesetzt? Hat man überhaupt eine
Chance gegen die Routine?