Muss Kfz-Händler Garantie geben?

Hallo!

Die Überschrift ist jetzt recht allgemein gehalten, konnte es nicht kürzer fassen.
Ich hätte das ein oder andere Problemchen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vorab:
Im Dezember 2011 habe ich mir einen 11jährigen gebrauchten Polo (mein erstes Auto) beim Händler gekauft.
Auf die Frage, ob ich eine Garantie bekäme, verneinte er. Beim Abschließen des Vertrages wurde dann aber doch eine 6-monatige Garantie auf Getriebe und Motor vereinbart und dies handschriftlich auf dem Kaufvertrag vermerkt.
Nach meinen Recherchen im Internet müsste er aber 1 Jahr Garantie geben, ist das richtig?

Hinterher ist man ja bekanntlich immer schlauer und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Herr mich gewaltig übers Ohr gehauen hat. Z.B. hätte das Auto wohl nur noch einen Wert von 1000€ gehabt, ich habe 2500 dafür bezahlt.
Gut 3 Monate nach dem Kauf musste ich mich mein Auto in die Werkstatt abschleppen lassen. Wasserpumpe und diverse andere Dinge wurden erneuert.
Zu allem Überfluss ist mein Auto direkt auf der Heimfahrt von der Werkstatt(ATU) nach Hause wieder liegen geblieben mit genau den selben Symptomen wie beim ersten Mal (Temperatur zu hoch, Dampf aus der Motorhaube, Kühlwasser ausgelaufen). Also wieder in die Werkstatt und wieder ein paar Teile ausgetauscht.

Kurz gesagt: Ich bin Fahranfänger, habe keine Ahnung von dem technischen Krams, und ich bin nun völlig verunsichert, ich weiß nicht wem ich noch vertrauen kann.
Ich fühle mich also auch von der Werkstatt übers Ohr gehauen. Aber ich kann natürlich nicht beweisen ob wirklich alle Reperaturen nötig waren und die evtl. geschlammt haben.
Seitdem kann ich auch meinem Auto nicht mehr vertrauen. Gut, das ist eine psychologische Sache, deswegen bin ich nicht hier :wink: Ich hab nämlich das ungute Gefühl, dass da noch mehr zu machen ist. Es „tuckert“ seit der ganzen Wasserpumpengeschichte aus Richtung Motorhaube.

So, meine Frage. Kann ich da noch irgendwas mit dem Händler machen? Ist er zu irgendwas verpflichtet?
Die genannten Reparaturen habe ich nicht bei ihm machen lassen, sondern in einer anderen Werkstatt, weil ich das Auto über meinen Autoschutzbrief abschleppen lassen habe und der Händler ein Stückchen weg ist so, dass der Brief die Abschleppkosten allein nicht gedeckt hätte.

Mitte Juli fahre ich (wenn das Auto dann noch fuktioniert …)850km in die Heimat. Vorher will ich es auf jeden Fall noch mal komplett durchchecken lassen. Im November muss ich eh TÜV, dann passt das ja.

Gesprochen hab ich mit dem Händler seit dem Kauf nicht mehr. Warum? Weil ich keine Ahnung habe was ich sagen soll bzw. womit ich argumentieren kann.
Ich muss meine Sommerreifen endlich mal raufmachen lassen, die sind noch bei ihm. Also ich muss auf jeden Fall hin.

Vielleicht habt ihr irgendwelche Tips für mich wie ich mich bei der ganzen Sache verhalten soll/kann? Welche Rechte habe ich? Kann ich irgendwas auf den Händler umlegen?

Schon mal vielen Dank im Voraus!
Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Viele Grüße,
Maria

Geh mal lieber zum Anwalt! Ein Beratungsgespräch koctet nicht viel.
Tip: Such Dir eine gute Werkstatt und lass dir bei ATU nicht irgend einen Scheott einbauen!
Vor ein paar Jahren habe ich dort Bremstrommeln gekauft mit der Aufschrift: „Maid in Germäni“ …

Hallo Maria,

also du wirst das Fahrzeug nicht bei einem Vertragshändler gekauft haben. Das ist mal das erste. Grundsätzlich muss ein Händler bei Kaufverträgen mit privat Personen lt. BGB 1 Jahr Garantie geben. So, nun kommt ein aber, ich glaube, dass das nicht auf Gebrauchtwagen zu trifft. Aber dazu müsstest du mal mit einem Anwalt sprechen. In der Regel hast du die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten oder zu mindest den Vertrag zu wandeln. Musst aber, bevor du eine Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag durch setzen kannst, dem Verkäufer die Möglichkeit geben Nachzubessern (zu Reparieren). Hier kann der Händler die Werkstatt bestimmen.
Das führt nun zum 2. ATU. Meine persönliche Meinung schlechte Werkstatt. Aber nun zur Sache ATU muss dir natürlich auf die von Ihnen durchgeführten Arbeiten eine Garantie geben und zwar 1 Jahr. Wenn der Fehler nach dem 1. Werkstattbesuch immer noch nicht behoben ist, obwohl der Fehler angeblich behoben wurde, geht jede weitere Reperatur zu diesem Fehler auf Kosten der Werkstatt. Allerdings ist dies wieder eine Sache der Beweislast. Denn du musst Beweisen, dass die Werkstatt mist gebaut hat. Das gestalltet sich immer dann schwierig, wenn bei der Auftragserteilung keine genauen Angaben gemacht wurden. Bzw. kommt drauf an was du Unterschrieben hast.
Was uns zu Punkt 3 bringt. Wenn du vor der 1. Reparatur nicht beim Händler reklamiert hast, ist fraglich ob der Händler dann das Auto zurücknehmen muss wenn ein anderer daran rumgeschraubt hat.
Kurz und gut auf den Punkt gebracht nimm alle deine Unterlagen (Kaufvertrag, Rechnungen usw.) und lass dich anwaltlich beraten.
Kleiner Tipp zum Schluss. Beim Gebrauchtwagenkauf immer die Probefahrt zum TÜV oder Dekra machen und die Prüfer das Fahrzeug checken lassen (Wertermittlung) kostet zwar um die 50-100 € aber die sind immer gut Investiert. Und so komisch wie es klingt aber nimm eine männliche Begleitperson mit und du wirst sehn du bekommst bessere Preise und die Gefahr über den Tisch gezogen zu werden verringert sich um 50%.

Wünsche dir noch viel Erfolg und würd mich Interessieren was am Ende dabei heraus gekommen ist.

Viele Grüße
Christian

bin der falsche Ansprechpartner