Muss KFZ-Halt.u.Versicherungsnehmer 1 Person sein?

Hallo Experten,
meine Frage: Ich höre beruflich bedingt immer wieder, dass Leute ein Auto, das ihnen angeblich nicht gehört, auf ihren Namen zulassen, weil sie in der Versicherung schon auf niedrigeren Prozenten sind als der angebliche Eigentümer des Autos. Ich weiß definitiv (laut Auskunft der hiesigen KFZ-Zulassungsstelle), dass Halter und Versicherungsnehmer nicht ein und dieselbe Person sein müssen. Nun behaupteten aber schon mehrere dieser Personen mir gegenüber, nachdem ich ihnen dies gesagt habe, dass die Versicherungen sich aber weigern würden, den Vertrag mit jemand anderem als dem Halter abzuschließen. Bevor ich nun verschiedene Versicherungen anschreiben werde, um zu fragen, ob das stimmt, wollte ich hier mal fragen, ob jemand damit Erfahrungen hat und mir sagen kann, ob diese Behauptungen stimmen oder nicht.

Ciao
Magenta

Hallo Magenta,

die Aussagen stimmen und auch wieder nicht :smile:

Es gibt Versicherer, die akzeptieren eine Halter / Versicherungsnehmer - Trennung und andere akzeptieren dies wiederum nicht.

Wer es wie handhabt ist mir leider nicht bekannt… ich weiß aber, dass mein Auto auf wen anders zugelassen ist, als es versichert ist :smile:

Gruß
Marco

Bei welcher Versicherung bist du?
Die kann ich dann ja diesen Leuten empfehlen…

Ciao
Magenta

Hallo Magenta,

also ich habe keine Ahnung :smile: ich zahle nur brav :smile:

Aber meines Erachtens nach machen dies vor allem die Versicherer mit Außendienst…

Also Allianz, Axa, Gerling, SV-Versicherungen… aber auch HDI und VHV machen es glaube…

dies waren nur beispielhafte Versicherer…

Gruß
Marco