Muss Kindsvater Private Krankenversicherung zahlen ?

Mutter versichert gemeinsames Kind nach Trennung vom Freund in der privaten Krankenversicherung. Vor der Trennung war das Kind gesetzlich über die Mutter versichert. Der Kindsvater ist gesetzlich versichert.
Frage 1) Muss der Vater die Kosten für
die Private KV mittragen?
Frage 2) Wenn der Vater die nicht Kosten mittragen muss, kann er bereits bezahlte Beiträge zurückfordern ?
Frage 3) Kann es passieren, dass der Kindsvater aufgrund bereits erfolgter Zahlungen der Beiträge der privaten KV des Kindes seit über 24 Monate automatisch verpflichtet ist weiter zu zahlen?

Hallo,

sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.

Auch im Familienrecht ist es meist so, wie der Bayer sagt: „wer zahlt, schafft an“.

Die Mutter darf nicht vermeidbare Kosten zu Lasten des Vaters verursachen.

Ob er bereits bezahlte Beträge zurückbekommt, ist zu bezweifeln, da hier eine „Entreicherung“ stattgefunden hat. Sicherheitshalber mal einen Anwalt fragen.
Zur Frage 3. kann ich nichts sagen, da es sich hier nicht um Unterhaltsrecht handelt.

Gruß