Hallo,
folgender Fall:
Ehemann: konfessionslos (keine Kirchensteuer bezahlt)
Ehefrau: r.k. (Kirchensteuer bezahlt)
Zusammenveranlagung
Das Einkommen der Frau ist so gering, dass ihr gerade mal 4,16 Euro Kirchensteuer einbehalten wurden.
Das Einkommen des Mannes ist ca. 9x so hoch, wie das der Frau.
Trag ich jetzt die ganzen Daten in ein Lohnsteuerprogramm ein (Steuer 2004 von Lexware) kommt eine Kirchensteuernachzahlung von 40 Euro raus.
Heisst das jetzt, die Frau muss Kirchensteuer nachzahlen für das Einkommen des Mannes, oder wie darf ich das verstehen?
Danke
Martin