Muss Kirchensteuer nachbezahlt werden?

Hallo,

folgender Fall:
Ehemann: konfessionslos (keine Kirchensteuer bezahlt)
Ehefrau: r.k. (Kirchensteuer bezahlt)
Zusammenveranlagung

Das Einkommen der Frau ist so gering, dass ihr gerade mal 4,16 Euro Kirchensteuer einbehalten wurden.
Das Einkommen des Mannes ist ca. 9x so hoch, wie das der Frau.
Trag ich jetzt die ganzen Daten in ein Lohnsteuerprogramm ein (Steuer 2004 von Lexware) kommt eine Kirchensteuernachzahlung von 40 Euro raus.
Heisst das jetzt, die Frau muss Kirchensteuer nachzahlen für das Einkommen des Mannes, oder wie darf ich das verstehen?

Danke
Martin

Hallo Martin,

Heisst das jetzt, die Frau muss Kirchensteuer nachzahlen für
das Einkommen des Mannes, oder wie darf ich das verstehen?

Nein: die gemeinsam veranlagten Eheleute zahlen gemeinsam KiSt für den Teil ihres gemeinsamen Einkommens, der rechnerisch auf die Ehegattin entfällt.

Gleichzeitige Zusammen- und getrennte Veranlagung, je nach größerem Vorteil im Detail, kennt das EStG nicht.

Schöne Grüße

MM

OK, danke. (o.T.)

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