Hallo liebe Steuerexperten und -expertinnen,
wer kennt die Vorschriften und vielleicht sogar die Praxis im Finanzamt zur Abgabepflicht von Umsatzsteuererklärungen für Kleinunternehmer und könnte mir vielleicht folgende Frage beantworten:
Wenn jemand z.B. im Jahr 2004 zum Kleinunternehmer unter 17.500 wird und das bis zum Jahr 2009 bleibt, muss er dann jedes Jahr eine USt-Erklärung abgeben in der nichts drinsteht außer den 2 Umsatzzahlen?
Oder muss er keine Erklärung abgeben, weil er genau dieselben Zahlen immer in der EÜR angibt?
Ich bedanke mich im voraus schon mal für Eure BEmühung und freue mich auf Eure Einschätzung,
Gruß Norbert