Hallo,
ich hab hier mal einen fiktiven Fall:
Ein Bahnkunde im folgenden BK genannt fährt jeden Morgen mit der Bahn zur Arbeitstelle
Der BK hat das Gefühl dass ihn einer der Kontrolleure nicht leiden kann. Da dieser immer wieder etwas Neues an dem BK auszusetzen hat.
BK ist Student und hat seinen Studentenausweis, Semesterticket im Verkehrsverbund des Studienortes und die gelbe Berechtigungskarte immer dabei und Ordnungsgemäß ausgefüllt und abstempeln lassen.
Der BK hat das Gefühl dass es daran liegen könnte, dass er ein Semesterticket des Verkehrsverbundes und nicht das des Bahnunternehmens hat. BK meint so was mal herausgehört zu haben.
Der Schaffner lässt es den BK auf jedenfalls immer wieder Spüren dass er als Uniformierter am längeren Hebel sitzt.
Der BK hat sogar schon 40 Euro Nacherhebungsgebühr aufgedrückt bekommen da er der Meinung war das Semesterticket gilt nicht bei der Bahn. Am Verkaufsschalter konnte das zwar geklärt werden aber der BK war mal wieder der dumme der aufgrund irgendeiner Willkür Arbeit hatte.
Die Abgabe mehrerer Standard-Beschwerdeformulare über diesen Zugbegleiter hat rein gar nichts gebracht.
Eines Tages hatte BK die Idee, den Kontrollausweis bzw. den Mitarbeiterausweis des Bahn-Unternehmens sehen zu wollen, da andere Kontrolleure diesen freiwillig herzeigen.
Der Kontrolleur meinte, dass ihn allein seine Uniform dazu berechtige und sein Mitarbeiterausweis ihn nichts angehe.
Ist der BK im Recht, wenn er sagt, ohne Ausweis keine Fahrkarte?
Schließlich könnte sich ja jeder bei einem Internetauktionshaus eine Uniform des Bahn-Unternehmens ersteigert haben.
Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen für den BK?
Hallo,
ja, das muss er, eigentlich von sich aus, aber auf Verlangen immer !!
Die Uniform allein genügt da nicht (gibt es die überhaupt noch ??).
Selbstverständlich bezieht sich das nur auf Kontrolleure, nicht auf Schaffner, bei denen macht`s schon die Uniform.
Gruß
Czauderna
Hallo,
vergessen habe ich noch folgendes - bei einer Beschwerde die sich aus dem verhalten des Schaffners ergibt, muss dieser selbstverständlich
Namen, ggf. die Personal/Dienst-Nr. und zum „Beweis“ auch seinen
Dienstausweis zeigen.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Eines Tages hatte BK die Idee, den Kontrollausweis bzw. den :Mitarbeiterausweis des Bahn-Unternehmens sehen zu wollen, da andere
Kontrolleure diesen freiwillig herzeigen.
Der Kontrolleur meinte, dass ihn allein seine Uniform dazu berechtige :und sein Mitarbeiterausweis ihn nichts angehe.
also bei uns ist es so, dass der Mitarbeiter nicht verfplichtet ist seinen Dienstausweiß vorzuzeigen. Er muß aber auf verlangen und dass machen die hier schon automatisch seine Berechtigung zum Kontrollieren von Fahrscheinen vorweisen.
Sollte es Beschwerden geben, muß er zumindest seine Dienstnummer angeben.
Nicht aber seinen Namen. Dafür gibt es die ja auch, hier soll der Mitarbeiter vor evtl. privater Angriffen geschützt werden.
Gruß Katie
Nö
Hallo,
ja, das muss er, eigentlich von sich aus, aber auf Verlangen
immer !!
steht wo geschrieben? Und wo steht geschrieben, dass man überhaupt im Besitz eines Mitarbeiter-/Dienstausweises sein muss?
Ob der Fahrgast dem Mitarbeiter hingegen seinen Fahrschein zeigen muss, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
S.J.
Wird ja immer interessanter
Hallo,
vergessen habe ich noch folgendes - bei einer Beschwerde die
sich aus dem verhalten des Schaffners ergibt, muss dieser
selbstverständlich
Namen, ggf. die Personal/Dienst-Nr. und zum „Beweis“ auch
seinen
Dienstausweis zeigen.
und das steht wo? Oder glaubst Du einfach nur, dass das so ist?
Gruß
S.J.
Hallo Steve,
Ob der Fahrgast dem Mitarbeiter hingegen seinen Fahrschein
zeigen muss, steht auf einem anderen Blatt.
Und woher soll der Fahrgast wissen, dass das ein Bahn-Mitarbeiter ist (dem er den Fahrschein zweifelsfrei zeigen muss) und nicht irgendjemand (der keinerlei Recht hat irgendwas vom Fahrgast zu fordern)?
Fragt sich
Tinchen