Muss Kündigungsfrist bei besonderen Umständen im Mietrecht eingehalten werden

Ich bekomme meine zwei erstgeborenen Kinder wieder und soll meines Vermieters die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten obwohl ja eigentlich ein trifter Grund vorliegt.Muss ich diese einhalten oder kann ich ohne Einhaltung der kündigungsfrist ausziehen?

Hallo jacky_w,

leider kann ich dir bei deinem Problem auch nicht weiterhelfen, da ich im Bereich Mietrecht keine fundierten Kenntnisse besitze.

Ich wünsche dir bei deinem Problem trotzdem viel Glück.

Beste Grüße

Tarrasque

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Danke ist okay

ja, leider, du musst die kündigungsfrist einhalten. ich würde schauen, ob er sich auf eine nachmietersuche einlässt und euch dann früher rauslässt. ob du einen anspruch darauf hast - es gab mal so eine regelung, wenn 2-3 nachmieter da sind - würde ich beim mieterverein oder wenn du nicht so viel geld hast mit einem beratungshilfeschein (den bekommst du beim ag zivilabteilung unter vorlage der einkommensnachweise) beim anwalt für mietsachen erfragen. dann weißt du wie du verfahren kannst. tut mir leid, dass es keine anderen regelungen gibt. schön aber, dass du deine kinder wieder bekommst. vielleicht können jugendamt/sozialamt helfen wenn eventuell 2 mieten bezahlen zu sind als überbrückung weil es ja klar ist, dass deine kids platz brauchen. viel glück!

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Der Mieter kann bei einem berechtigten Interesse an einer Vertragsauflösung, das stärker zu gewichten ist als dasjenige des Vermieters an der Fortsetzung des Mietvertrages, den Vermieter um eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses bitten mittels Aufhebungsvertrag bzw. Stellung eines Nachmieters (vgl. u. a. OLG Oldenburg, in: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1981, S. 125). Derartige gerichtlich anerkannte Härtegründe wären u. a. ein beruflich bedingter Ortswechsel (LG Baden-Baden, in: NJW-RR 1997, S. 75), eine Familiengründung, wodurch die bisherige Wohnung zu klein wird, eine schwere Krankheit, der Umzug in ein Altersheim.

Auch der BGH hat anerkannt, dass einem Mieter bei einer längerfristigen Vertragsbindung beim Bestehen eines berechtigten Interesses die Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung gegeben werden muss (BGH VIII ZR 244/02).

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Ich bekomme meine zwei erstgeborenen Kinder wieder und

soll

meines Vermieters die Kündigungsfrist von drei Monaten
einhalten obwohl ja eigentlich ein trifter Grund

vorliegt.Muss

ich diese einhalten oder kann ich ohne Einhaltung der
kündigungsfrist ausziehen?

Tut mir Leid ich kann Dir nicht weiterhelfen . Aber
wenn ich Fragen habe wende ich mich daran:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
Probier es aus , mir hat es geholfen vielleicht ja Dir
auch.

Sorry, kann ich leider nicht beantworten.

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hi jacky w,

entschuldige die verspätete Antwort.

also meiner Meinung nach musst du die Frist leider einhalten, da dein Vermieter ja nichts dafür kann, dass ihr jetzt auf einmal mehr Personen im Haushalt sein werdet.
Du könntest jedoch versuchen dich gütig mit dem Vermieter zu einigen und sollte er da zustimmen, kannst du einen Nachmeiter suchen, welcher dann anstelle deiner in die Wohnung einzieht.
(Voraussetzung ist der Vermeiter stimmt zu)