Frage ? In der unterschriebenen Nachweisbestätigung wurde der Eigentümer nicht benannt. Der Makler gibt ihn auch nicht preis.
Wir kommen jetzt nicht an den Eigentümer ran um zu verhandeln.
Ist der Makler verpflichtet den Eigentümer zu nennen ?
Frage ? In der unterschriebenen Nachweisbestätigung wurde der Eigentümer nicht benannt. Der Makler gibt ihn auch nicht preis.
Wir kommen jetzt nicht an den Eigentümer ran um zu verhandeln.
Ist der Makler verpflichtet den Eigentümer zu nennen ?
Wir kommen jetzt nicht an den Eigentümer ran um zu verhandeln.
Das sollt Ihr auch nicht. Genau dafür hat der Verkäufer den Makler eingeschaltet.
Ist der Makler verpflichtet den Eigentümer zu nennen ?
Ich glaube nicht, er handelt im Auftrag des Verkäufers, nicht des Käufers.
Hallo
da kann man Nordlicht nur zustimmen.
Ein Makler ist in dem Fall der Verhandlungspartner, der Verkäuer gibt in der Regel klare Preisvorstellungen an, die der Makler umsetzt.
Normalerweise stehen Makler und Verkäufer in Kontakt, denn beide wollen das Geschäft ja erfolgreich abschliessen.
Dies ist ja bei uns gerade nicht der Fall.
Der Makler und der Bauträger für die Errichtung eines EFH machen gemeinsame Sache.
Der Bauträger hat mit dem Makler eine Vereinbarung, dass der Makler erst den Notartermin vorbereitet, wenn der Kunde den Hausbauvertrag unterschrieben hat.
Ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Eigentümers ist. Der Makler macht jetzt natürlicht nichts, weil er ja mit dem Bauträger einen Deal eingegangen ist.
Hmmm,
wie wäre es den Eigentümer über das Grundbuch zu ermitteln? Da geht in einem solchen Fall fast immer!
Dazu sei gesagt, dass hier ein - für das FA - Koppelgeschäft getätigt wird, für das in voller Höhe (Auch der Baukosten) Grunderwerbssteuer fällig wird. Eine „falsche“ Angabe im Anhörungsbogen und schon wirds teurer!
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Hallo
von wem wird das Haus denn gekauft? Wer ist der Bauherr?
In der Regel ist es so:
entweder ist der Bauträger der Bauherr , dann gibt es keinen Eigentümer
oder der Käufer kauft und ist demzufolge Bauherr und Eigentümer.
Eine weitere Person, also Makler, Bauträger, Eigentümer und dann der Käufer ist eigentlich nicht die Regel.
Also: wer bietet das Objekt an? Makler im Namen vom Bauträger?
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