Muss Makler über Verzögerung infomieren?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgendes an:

Eheleute Müller haben eine Immobilie gefunden die vom Makler vertrieben wird. Schnell einigt man sich Anfang Februar mit dem Verkäufer auf einen Preis, Bedingung ist, dass die Abwicklung möglichst schnell erfolgen soll. Zeitpunkt 01.04.2012.

Anfang März steht die Finanzierung der Käufer und es erfolgt dann die Bestellung des Notarvertrages. Nach einigem Hin und Her (Makler reagiert nicht auf Emails, ruft auf falscher Nummer an) einigten man sich auf den 16.03. als Notartermin.

Die Käufer gehen vom 31.03. als Kaufpreiszahlung und vom 01.04. als Eigentumsübertrag aus, so wie es im Kaufvertragsentwurf steht.

Heute rufen die Käufer beim Notar an und fragen, ob soweit alles okay ist und bekommen nun zu hören, dass der 01.04. von vornherein völlig unrealtisch war, da die Ämter ca. 6 Wochen für die Umschreibung brauchen. Der Eigentumsübertrag kann wahrscheinlich erst zum 01.05. erfolgen.
Zum 01.05. ist die Wohnung der Käufer ab schon vermietet, ab dem 30.04. fallen bereitsstellungszinsen bei der Bank des Käufers an und auch eine Küche ist schon geplant und soll um den 01.05. geliefert werden.

Meine Frage ist nun: Hätte der Makler die Käufer darauf hinweisen müssen, dass die Kaufabwicklung nicht innerhalb der angedachten 14 Tage erfolgen kann?

Wer trägt die durch die Verzögerung entstehenden eventuellen Kosten?

Danke schon mal.

Viele Grüße

Die Käufer gehen vom 31.03. als Kaufpreiszahlung und vom
01.04. als Eigentumsübertrag aus, so wie es im Kaufvertragsentwurf steht.

Die Umtragung im Grundbuch ist zeitlich nicht vorherzusehen, die kann man nicht im Kaufvertrag festschreiben. Was dort normaleweise steht ist der sog. „wirtschaftliche Übergang“. Ist das gemeint gewesen ? Zur absicherung des Käufers wird zusätzlich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

für die Umschreibung brauchen. Der Eigentumsübertrag kann wahrscheinlich erst zum 01.05. erfolgen.

Woher will der Notar das wissen ?

Zum 01.05. ist die Wohnung der Käufer ab schon vermietet, ab

Wenn das Kaufobjekt geräumt ist, können die Käufer doch schon vor derm Eigentümerwechsel einziehen. das ist as übliche Verfahren.

Meine Frage ist nun: Hätte der Makler die Käufer darauf hinweisen müssen,

Nein, das ist nicht Aufgabe des Maklers. Evt. die des Notars.

Wer trägt die durch die Verzögerung entstehenden eventuellen Kosten?

Der Käufer.

Komisch, schon wieder Ärger mit dem Makler?

Meine Frage ist nun: Hätte der Makler die Käufer darauf
hinweisen müssen, dass die Kaufabwicklung nicht innerhalb der
angedachten 14 Tage erfolgen kann?

Nein! Und Müllers müssen jetzt sehr stark sein. Der Makler hat das Angebot gemacht, ihnen für zehn-/zwanzig-/dreißigtausend(?) Euro eine Adresse zu verkaufen. Familie Müller hat sich auf diesen Deal eingelassen und unterschrieben, was sollten sie auch anderes tun? Eine Wahl hatten sie ja nicht, um anderweitig an diese Adresse zu gelangen.

Nachdem der Herr Makler spitzbekommen hat, dass Müllers die Wohnung auf jeden Fall kaufen wollen, lehnt er sich entspannt zurück, denn es gibt nichts mehr zu tun. Ob der Kaufvertrag vier Wochen früher oder später unterzeichnet wird, ist ihm schnurzegal. Denn beachte: Die Provisionkohle fließt in jedem Fall. Mit Müllers Unterschrift flattert die Rechnung ins Haus, schneller wie´s Katzenmachen.

Woher rührt bloß der Irrglaube, dass Makler sich für die Interessen von Käufern einsetzen? Dafür bekommen sie schließlich keinen roten Heller. Und wer arbeitet schon für nix?

Allerdings,

Wer trägt die durch die Verzögerung entstehenden eventuellen
Kosten?

hier kann ich nicht ganz folgen. Wieso führt die spätere Eigentumsumschreibung zu einer Verzögerung? Und zu welcher? Verzögerung bei der Besitzübernahme? Besitzübernahme und Eigentumsumschreibung sind doch voneinander unabhängig.

Wichtig sind Besitzübernahme und damit einhergehende Kaufpreiszahlung. Mit der Übernahme des Objektes gehen Rechte und Pflichten auf den Käufer über, dieser Termin ist beim Notar dokumentiert. Die nachfolgende Eigentumsumschreibung ist dann eine Formsache.

Hallo,

vermutlich haben Notar und Käufer aneinander vorbeigeredet. Der rechtliche Eigentumsübergang und die Übergabe sind zwei verschiedene paar Stiefel - das hat Nordlicht ja bereits geschrieben.

Abgesehen davon: Erst mit dem Notarvertrag ist der Kauf fix - bis dahin kann sich alles ändern.

Gruß,
Max

Nabend zusammen,

erst mal vielen Dank für eure antworten.

Ich möchte euch noch kurz über den Ausgang der Angelegenheit informieren:

Bei einem persönlichen Termin hat Frau Müller mit dem Makler geredet und mit ihm die ganzen Fehler/ Missverständnisse/ Versäumnisse der Vergangenheit besprochen und noch mal darauf hingewiesen, dass für die Familie Müller durch die Verzörgerung erhebliche Aufwendungen zu kommen.
Der Makler hat versprochen sich der Problematik anzunehmen und versucht eine Klärung herbei zu führen.

Die Parteien (Makler, Verkäufer, Käufer) haben sich am nächsten Tag beim Notar auf folgendes geeinigt: Der Kaufbertrag wird am 01.04. auf ein Notaranderkonto überwiesen und sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Eintragungen erfolgt sind, wird der Kaufbetrag dann an den Verkäufer überwiesen. Die Kosten des Notaranderkontos (ca. 600-700 Euro) trägt der Makler (der dieses auch so vorgeschlagen hat - für Familie Müller ein großes Entgegenkommen des Maklers aber auch ein Schuldeingeständnis).

Somit bekommt Familie Müller am 01.04. den Schlüssel, der Verkäufer kann sicher sein, dass er sein Geld bekommt, der Makler bekommt seine Courtage (wenn auch veringert) und alle sind zu frieden.

In diesem fall ist also alles noch mal gut ausgegangen.

Ich wünsche euch noch einen schönen Abend!