Muss Maklercourtage gezahlt werden?

Hallo Community,

folgende Fragestellung quält mich:

Aufgrund einer I-Net Anzeige haben wir uns von einem Makler ein Expose zuschicken lassen. Aufgrund dessen wurde versucht ein Termin zu vereinbaren - was erstmal im Sande verlief. Aufgrund der Adresse suchten wir das Haus selbst auf und vereinabrten mit dem Verkäufer einen Besichtigungstermin. Dieser informierte mich gleich dsa er den Makler aufgrund von Inaktivität kündigte (war ein Exclusivvertrag).

Kurze Zeit spaeter bekam der Verkaufer eine Interessenliste vom Makler bezüglcih der „Bieterliste“ auf der sich auch mein Name findet.

Weder der Verkäufer noch ich sind eigentlich bereit den Makler die provision zukommen zu lassen, allein schon aufgrund des „Nichtstun“.

Wie sieht hier die gesetzliche Regelung aus? Muss gezahlt werden? In vollem umfang? Würde es dann Sinn machen mit dem MAkler über einen ggf. Kompromiss zu verhandeln?

Gibt es eine gesetztliche Verfallfrist zu dessen Zeitpunkt diese „Bieterliste“ obsolet wird und der Verkäufer so direkt ohne Makler an mich verkaufen koennte? Dies wäre interessant da der Hauskauf erst zu Beginn 2007 vollzogen werden würde…

Über jede Hilfe, Hinweiss oder Info wäre ich dankbar.

Hallo Jochen,

haben wir uns von einem Makler
ein Expose zuschicken lassen

das ist der Knackpunkt!
Ab hier ist der Makler zu bezahlen, denn er hat Dich auf die Wohnung aufmerksam gemacht, bzw. hat Dir die Adresse vermittelt.
Dafür und nur dafür kriegt er sein Geld.

Ob der Verkäufer anschließend den Vertrag gekündigt hat ist erst mal irrelevant.

Gandalf

Hallo,

diese Frage sollte sich klären, wenn man den Maklervertrag studiert.

Gerhard