Muss man ab erstem Erwerb in GKV zurück?

Liebe Community,

ich wurde, Aufgrund des zu großen Erwerbs meines Vaters(PKV), aus der Familienversicherung meiner Mutter (GKV) ausgeschlossen. Meine Eltern wollen mich nun privat versichern, da die Beiträge geringer als in der GKV sind.
Laut der Aussage meines Vaters ist es gesetzlich so geregelt, dass sobald ich Erwerbstätig werde automatisch in die GKV zurück muss!

Der Vater einer guten Freundin kennt dagegen eine Person die beruflich mit diesem Thema zu tun hat und die sagt, dass es für mich keinen Weg zurück in die GKV gibt, wenn ich einmal in der PKV bin.

Wer hat nun recht? Ich kann auch nichts bei Google oder solchen Sachen finden.

Ich würde mich auch freuen, wenn jemand diese Textpassagen aus dem Gesetz für mich kopieren könnte. Weil der Vater meiner Freundin glaubt mir eh nix.

Thx again

dass sobald ich Erwerbstätig werde automatisch in die GKV zurück muss!

Wenn Du Arbeitnehmer wirst, stimmt das. Machst Du Dich sofort selbstständig kannst, nein mußt, Du in der PKV bleiben.

Der Vater einer guten Freundin kennt dagegen eine Person die
beruflich mit diesem Thema zu tun hat und die sagt, dass es

Die scheint sich aber nun gar nicht auszukennen.

für mich keinen Weg zurück in die GKV gibt, wenn ich einmal in der PKV bin.

Das ist absolut falsch. Der Normalfall ist die Rückkehr in die GKV wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt.

Ich würde mich auch freuen, wenn jemand diese Textpassagen aus
dem Gesetz für mich kopieren könnte. Weil der Vater meiner Freundin glaubt mir eh nix.

Muß er auch nicht oder ?

Such mal das SGB V und da nach § 5 und 6.

Mhhh… evt bin ich einfach zu unerfahren. Ich kann in diesen Artikeln nichts derartiges finden. Kannst du schreiben wo genau in diesen Bereichen ich das finde?

Hallo,

das Kündigungsrecht hat man aus § 5 SGB V herausgenommen. Es ist jetzt in § 205 Abs. 2 VVG enthalten. Nach dieser Vorschrift kann man eine PKV kündigen, wenn man in der GKV versicherungspflichtig wird.
Also die Schlussfolgerung zum argumentieren:
Wenn eine Rückkehr nicht möglich wäre, wieso gibt es denn diese neue Vorschrift. Hier zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

Gruß Woko