ich wurde, Aufgrund des zu großen Erwerbs meines Vaters(PKV), aus der Familienversicherung meiner Mutter (GKV) ausgeschlossen. Meine Eltern wollen mich nun privat versichern, da die Beiträge geringer als in der GKV sind.
Laut der Aussage meines Vaters ist es gesetzlich so geregelt, dass sobald ich Erwerbstätig werde automatisch in die GKV zurück muss!
Der Vater einer guten Freundin kennt dagegen eine Person die beruflich mit diesem Thema zu tun hat und die sagt, dass es für mich keinen Weg zurück in die GKV gibt, wenn ich einmal in der PKV bin.
Wer hat nun recht? Ich kann auch nichts bei Google oder solchen Sachen finden.
Mhhh… evt bin ich einfach zu unerfahren. Ich kann in diesen Artikeln nichts derartiges finden. Kannst du schreiben wo genau in diesen Bereichen ich das finde?
das Kündigungsrecht hat man aus § 5 SGB V herausgenommen. Es ist jetzt in § 205 Abs. 2 VVG enthalten. Nach dieser Vorschrift kann man eine PKV kündigen, wenn man in der GKV versicherungspflichtig wird.
Also die Schlussfolgerung zum argumentieren:
Wenn eine Rückkehr nicht möglich wäre, wieso gibt es denn diese neue Vorschrift. Hier zum nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html