… erstatten, wenn es wegen zu hoher Ausbildungsvergütung ausfällt?
(Überschreitung der 8004€- Grenze)
… erstatten, wenn es wegen zu hoher Ausbildungsvergütung ausfällt?
Ist es eine rechtliche oder eher eine moralische Frage? Soll man sich vorstellen, die Eltern würden den Azubi eventuell auf Rückzahlung verklagen? - Wohl eher nicht, denke ich.
Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube kaum, dass er es im rechtlichen Sinne muss, denn er hat es doch nicht auf sein Konto bekommen, oder doch?
Im moralischen Sinne kommt es drauf an, würde ich sagen. Und zwar käme es darauf an, was mit diesem Kindergeld gemacht wurde. Was ist davon gekauft worden? Gibt es Mietkosten, die anteilig bezahlt werden sollen?
Und ist irgendwas mal geregelt worden hinsichtlich Kostgeld o.ä.?
Dann käme es darauf an, wie die Eltern finanziell gestellt sind, im Verhältnis zum Azubi. Und wie viel die Familienkasse insgesamt zurückverlangt. Das Kindergeld vom ganzen Jahr?
(Überschreitung der 8004€- Grenze)
Und hätte das der Azubi verhindern können? Oder hätte er es vorher wissen und die Eltern warnen müssen? Wusste er vorher, wo diese Grenze liegt, und was passiert, wenn sie überschritten wird? Oder hätten sich genausogut oder sogar besser die Eltern selbst diese Frage stellen können?
Viele Grüße
Hi,
das hat sich ab 2012 eh erledigt, dann gibt es keine Einkommensgrenzen mehr
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/201…
Ist nur ein Schuss ins blaue - Lass die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mal einen Fachmann prüfen?
Denn nicht der Brutto-Verdienst sondern das zu versteuernde Einkommen ist maßgebend.
Hier eine Quelle zur besseren Orientierung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutsc…
Unterpunkt: Ermittlung der individuellen Steuerlast
Es ist zwar möglich, dass ein Azubi diese Grenze überschreitet aber weiss Gott nicht die Regel.
Viele Grüße
Timm Picker
FELICON
Danke für die Antworten!
Meine Frage wurde geklährt.
MfG
Die Alb- Perle