Muss man als ehemaliger Hartz4 empfänger bezüge zurückzahlen wenn man zu einer erbschaft kommt?

Hallo an alle :smile:

muss mal doof fragen :wink:
bei uns ist gerade ein interessantes thema aufgekommen worüber man sich doch sehr uneinig ist und ich hoffe das mir da vllt jemand weiter helfen kann :smiley:

also, wenn jemand einige Jahre Hartz 4 bezogen hat, dies aber seit einiger zeit nicht mehr in anspruch nehmen braucht, muss er dann Bezüge zurückzahlen wenn er zu einer erbschaft gekommen ist oder zu einer erbschaft kommt?
ich finde online nichts wirklich aktuell konkretes und würde mich freuen wenn vielleicht der ein oder andere schlaue Kopf seine Weisheit mit mir teilen würde :wink:

Danke schonmal
LG

Nein, muss er nicht.

Gruß,
Steve

Nein? Könnten sie das vllt etwas umfangreicher argumentieren?

denn hier wird wild spekuliert :smile: man müsse das dem Amt melden, denn wenn dies ein anderer tun würde, der einen vllt anschwärzen wollen würde, dann könnte das böse folgen haben weil dann betrug, vorsätzlicher Betrug und verheimlichen von geldquellen und bezügen bedeuten könnte. also geldstrafe oder sogar gefängnis.

Wie sie hier lesen sind einige: würden, könnten und wollen unterwegs… aber so ist das in einer hitzigen Diskussion mit eingeschränktem Halbwissen :wink:

Eine Erbschaft (wie jedes andere Vermögen oder Einkommen) muss man dem Amt melden solange man im Bezug ist. Nimmt man eine Arbeit auf oder Erhalt aus andere Quelle Geld (bspw. Erbschaft) werden die Leistungen entsprechend reduziert oder eben ganz gestrichen.

Man muss ja die Leistungen auch nicht zurückzahlen, wenn man eine reguläre Arbeit aufnimmt. Warum sollte man sie also zurückzahlen müssen, wenn man anderweitig zu Geld kommt?

Eine Rückzahlungspflicht besteht natürlich, wenn man das Geld zu Unrecht erhalten hat, also bspw. im Antrag falsche Angaben zu Einkommens- und/oder Vermögensverhältnissen gemacht hat.

Gruß,
Steve

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stilles schweigen gerade hier im raum, also bedanke ich mich schonmal bei Ihnen :slight_smile:

ein Darlehen vom Amt jedoch, wie z.Bsp. für mietkautionen o.ä. sind ja nur leihgaben die zurückgezahlt werden müssen wenn man dann dementsprechen zu geld kommt, früher oder später. das ist aber auch in den tollen vereinbarungen von AA festgehalten. sehe ich das so richtig?

wenn es natürlich noch den ein oder anderen gibt der das anders sieht oder noch etwas hinzufügen möchte, mache ich mich da gerne weiter schlau. man lernt ja nie aus wie ich immer mal wieder merke :smiley:

Dazu kann ich nichts sagen. Ich würde aber davon ausgehen, dass hier eine entsprechende Vereinbarung über die Rückzahlung geschlossen wird. Im Beispiel der Mietkaution ist ja klar, dass die irgendwann wieder ausbezahlt wird.

Gruß,
Steve

1 Like

vielen lieben dank für ihre antworten und ihre zeit :smile:
schönes wochenende, und frohe weihnachten als mal :smiley:

Hallo,

wenn jemand verstirbt und der Empfänger von Arbeitslosengeld II weiß, das er der oder einer der Erben ist und auch einen nennenswerte Erbschaft zu erwarten ist, sollte das Jobcenter informiert. Dieses wird dann unter Umständen weitere Leistungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. darlehensweise erbringen. Wenn man dann als Erbe über das Vermögen verfügen kann, sind die Leistungen vom Jobcenter ggf. nach dem Todestag zurückzuzahlen.

Gruß
RHW

also wenn man vorher schon weiß, wenn man noch ALG 2 bezieht, das ein verwandter stirbt und man erbt, sollte man dem JobCenter schonmal bescheid geben und dann abwarten was kommt und wie das dann gegeneinander aufgerechnet wird?! ok,
aber in unserer hitzigen diskussion ging es ja darum ob man dem jobcenter auch noch bescheid geben muss bzw an das jobcenter erhaltene bezüge zurück zahlen muss auch wenn man schon länger kein Geld mehr von ihnen bekommt?!

Das kommt darauf an wie lange das zurück liegt.
Die Verjährung im Sozialrecht beträgt 4 Jahre beginnend im darauffolgenden Jahr in dem die Schuld entstanden ist.
Wenn also seitens des Sozialamtes in dieser Zeit keine Hemmung der Verjährung veranlaßt wurde, dann erlischt die Schuld nach der Verjährung.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html
ramses90

Falsch. Deiner Behauptung nach gäbe es gar keine Kredite mit Laufzeiten über 4 Jahre.

Die Frist bezieht sich auf den Zeitpunkt, wann die Zahlung FÄLLIG ist. Siehe https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/25.html
Das ist etwas ganz anderes!

Dass es in dem von Dir genannten § allerdings um Beiträge zur Soz.-versicherung geht, scheint Dir entgangen zu sein.
https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/25.html
wobei es da sogar um die 30jährige Verjährungsfrist geht.
Im Thread geht´s aber um die Zurückzahlung erhaltener Leistungen bei einer Erbschaft.
Und Odo schrieb, dass er dazu nichts sagen kann wie das bei einem Darlehen oder Mitekaution läuft und da läuft es eben so wie ich das geschildert habe.
Auch Dein Einwand setzt gesetzliche Verjährungsfristen nicht außer Kraft wenn der Gläubiger versäumt diese rechtzeitig zu hemmen. ramses90

Und Dir scheint entgangen zu sein, dass es in Deinem Link um den BEZUG von Sozialleistungen geht. Nur dabei aber ist die Entstehung des Anspruchs das gleiche wie die Fälligkeit.

Du liegst falsch.

Eher früher:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/42a.html

Hallo,

Leistungen vom Jobcenter muss man nicht zurückzahlen:

Ausnahmen:

  • die Leistungen wurden unter Vorbehalt gezahlt

  • Leistungen wurden als Darlegen erbracht

  • der Antragsteller hat im Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht (z.B. zu Einnahmen oder Vermögen)

  • der Antragsteller hat seine Mitteilungspflichten oder andere Pflichten nicht erfüllt (z.B. über Heirat, Erbschaft, Zusammenziehen mit anderer Person, Umzug …)

Wenn eine dieser Ausnahmen zutrifft, darf das Jobcenter Leistungen zurückfordern. Die Zeiträume, für den rückwirkend Leistungen zurückzuzahlen sind, sind unterschierdlich.

Trifft keine dieser Ausnahmen zu, gibt es keine Pflicht zur Rückzahlung.

Wenn für den Verstorbenen einer dieser Punkte zutreffend ist, gehört die Pflicht zur Rückzahlung zu den vererbten Schulden. Ggf. ist die zurückzuzahlende Siumme größer als die erhaltenen Beträge (z.B. erhaltenes Arbeitslosengeld II und vom Jobcenter gezahlte Sozialversicherungsbeiträge).

Gruß
RHW

Hallo, lieben dank schonmal.
also in unserem diskussions szenario gehen wir davon aus das zu zeiten des leistungsanspruches alles seinen richtigen gang ging, nichts verschönert, verschlimmert oder verschwiegen oder gar heimtückisch getäuscht wurde. also vollkommen legal an einem normal bürger gemünzt. es besteht oder bestand auch kein darlehen vom jobcenter. wirklich das langweilig normale szenario, an dem wir wirklich hitzig debattieren xD und darum bin ich auch über die tollen tips von jedem einzelnen sehr dankbar