ich bin seit kurzem verheiratet und bisher haben wir jeder einen Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland.Berufsmässig und auch durch Schule meines Kindes momentan nicht anders möglich.Kann da Steuer-und melderechtlich was passieren?Weiss jemand was konkretes oder hat einen ähnlichen Fall gut gelöst?
Hallo,
Aus Grundgesetz Artikel 11:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Das man verheiratet ist ändert nichts daran, das man seinen Wohn- und Aufenthaltsort frei wählen kann.
Steuerlich mag das hingegen durchaus von Bedeutung sein.
Gruß,
Steve
Nun,heute am Bürgeramt wegen einer anderen Sache meinte die Dame mit Blick in den Computer"Sie und ihr Mann haben ja keinen gemeinsamen Wohnsitz,stellen Sie sich drauf ein,das Sie sich da bald entscheiden müssen…
Hallo,
Tip zum nachschauen: derzeit noch Melderechtsrahmengesetz MRRG § 12 Abs. 2 Satz 2.
Ist das Kind ein gemeinsames Kind mit dem jetzigen Ehemann? Wenn ja, dann sollte man eine gemeinsame Hauptwohnung wählen; die andere Wohnung kann/sollte/muß man dann als Nebenwohnung beibehalten…
Wenn nein, kein Problem, solange jeder Ehegatte nur bei seinem derzeitigen Wohnort mit alleiniger/Hauptwohnung gemeldet ist.
Wenn nun aber ein Ehegatte versucht sich beim anderen Ehegatten mit Nebenwohnung anzumelden, da ist dann der § 12 dagegen.
Allerdings kommt es wiederum auf das Bundesland darauf an, da ja noch jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz hat.
Ab 01.11.2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, aber da ist keine Änderung des derzeitigen § 12 vorgesehen.
Steuerrechtliche Schwierigikeiten - keine Ahnung!
Viel Gruß von Tara
Hallo!
Vom Steuerrechtlichen kann es sein, daß man eine der Adressen wegen beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung zu einem Gutteil von der Steuer absetzen kann, ebenso auch Familienheimfahrten und Telefonate. Hängt davon ab wo man seinen Lebensmittelpunkt hat
Servus,
sicher, dass das das Bürgeramt und nicht die saudische Botschaft war?
Schöne Grüße
MM